Gewährleistung Gebrauchtwagen?

Tuedelsen  15.03.2023, 14:04

Händler (also "gewerblich") oder Verkäufer ("privat")?

Qqqqq12345 
Fragesteller
 15.03.2023, 14:23

Ne schon Händler, er hat auch seinen Stempel gesetzt und unterschrieben. Ich selbst bin eine Privatperson. Ich mache mir nur sorgen, weil in der Rechnung "ohne Gewährleistung" steh

5 Antworten

Wenn das ZMS damals beim Kauf kaputt war, hört man das (in der Regel).

Der Händler wird sich auf "Verschleißteil" herausreden.

Qqqqq12345 
Fragesteller
 15.03.2023, 14:42

Ist das eine legitime Ausrede oder sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

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Ein Händler kann die Gewährleistung nur ausschließen, wenn der das Fahrzeug im Auftrag oder als Privatperson verkauft hat. Einige nutzen dieses Schlupfloch und dann hast du keinerlei Ansprüche.

OliSPunkt  15.03.2023, 14:13

Hier ist die Frage, ob der Gewährleistungsanspruch wirksam ausgeschlossen wurde. Alleine schon die Tatsache dass das ZMS kaputt ist, reicht mitunter aus, den Kaufvertrag anzufechten. Es lag eine zugesicherte Beschaffenheit vor, die schlicht nicht erfüllt wurde. Das ZMS wird nicht innerhalb einer Woche kaputt gehen und dem Käufer anzulasten sein. Verschwiegener Mangel, gar Arglist? Ich würde den Gang zum Anwalt für Verkehrsrecht empfehlen. Rechtsschutz vorhanden? Super, dann zurücklehnen. Wenn nicht, trotzdem zum Anwalt zum Beratungsgespräch. Der wird dir für kleines Geld zunächst raten, wie vorzugehen ist.

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So einfach kann sich der Händler nicht um die Garantie drücken:

ADAC

Bei einem privaten Verkauf, sieht es ein wenig anders aus.

Wenn der Händler als Händler verkauft, kann er die Gewährleistung so ohne Weiteres gar nicht ausschließen. Das kann er nur, wenn er im Auftrag eines Dritten, privat oder an einen anderen Gewerbetreibenden verkauft. Jetzt frage ich mich, wie sich denn der Schaden am ZMS bemerkbar gemacht hat bzw wer den festgestellt hat? Und selbst wenn das ZMS als Verschleißteil gelten sollte, geht es wohl eher als arglistige Täuschung durch. Denn bei einem Händler kann man mehr Fachwissen und Erfahrung erwarten, als von einem Laien. Und wenn der Händler dann auch noch eine Werkstatt hat, erst recht.

Klare Worte mit dem Händler sprechen und eine Reparatur oder entsprechenden Preisnachlass fordern! Denn der Gesetzgeber sieht auch vor, daß dem Händler diese Möglichkeiten (Minderung, Wandlung, Rücknahme) gegeben wird.

Dazu kann man auch ganz ruhig den Anwalt dazu nehmen oder zumindest andeuten.

Qqqqq12345 
Fragesteller
 15.03.2023, 17:32

Bei der Probefahrt habe ich gemerkt, dass das Auto etwas lauter ist beim Gasgeben, aber kenne mich nicht mit Autos aus und dachte es ist normal, weil es ein Auto mit über 200ps ist. Auf dem Nachhauseweg habe ich es dann stärker gemerkt und bin zur Sicherheit in die Werkstatt gefahren und die haben das jetzt festgestellt. Der Händler hat jetzt erstmal abweisend reagiert und mir gesagt ich soll zu einer offiziellen Mercedeswerkstatt gehen, weil er nichts vom Schaden weiß und der freien Werkstatt nicht vertraut.

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EddiR  16.03.2023, 07:21
@Qqqqq12345

Na ja... Die vertragswerkstatt wird sicherlich nicht billiger werden, als eine freie Werkstatt. Aber wenn er schon mal Kooperationsbereitschaft zeigt... Laß Dir einen detaillierten KV ausstellen und lege den dem Händler vor. Frag aber vorsichtshalber nach den Kosten für den KV. Der kann schnell mal 50 oder 100€ kosten und wird ggf verrechnet wenn der Auftrag erteilt wird.

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