Autohändler - Bastlerfahrzeug trotz Fahrtüchtigkeit?

Hallo :)
Ich habe mir einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft... Als ich den Kauf gemacht habe bzw. die Anzahlung geleistet habe, habe ich natürlich darauf geachtet, dass im Vertrag alles in Ordnung ist usw... Angekreuzt wurde, dass ich 12 Monaten Gewährleistung haben werde.
Nun habe ich das Auto abgeholt und ich war einfach so aufgeregt, ich habe mir den endgültigen Vertrag nicht nochmal so genau durchgelesen, ich bin ihn nur überflogen, weil er an sich gleich aussah...ich weiß, dumm. Es hat sich nichts verändert, also der "Restbetrag", den ich gezahlt habe, und LEIDER auch ein Kreuzchen... Es hieß jetzt, "Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung" (es ist erst meinem Vater aufgefallen, weil er meinen Vertrag jetzt auch mal durchlesen wollte...)
Mündlich haben wir über die Gewährleistung sogar gesprochen und ich war auch nicht alleine, meine Mutter war bei den beiden Verträgen dabei (theoretisch hätte ich Zeugen, ich weiß aber nicht, wie glaubwürdig Familienmitglieder sind?)
Mein Problem jetzt: ich hoffe natürlich, dass mit dem Motor/Getriebe innerhalb der nächsten 12 Monate einfach nichts passieren wird... Das Auto ist BJ 2014 und hat 120k km. TüV hat es bekommen, es hieß "ohne Mängel". Also eindeutig ist das Fahrzeug ja fahrbereit und kein Bastlerfahrzeug?! (hoffentlich?!)
Es ist mir bewusst, dass er damit versucht, die Gewährleistung umzugehen...ich habe mich bei dem noch nicht gemeldet, weil ich eigentlich keine Lust auf Stress habe usw. ... ich mache eigentlich auch ungerne Stress...
Die Frage ist aber: was wenn mein Auto jetzt demnächst wirklich ein Problem haben soll? Ich fahre schon seit 2 Wochen damit und soweit ist alles okay, aber wer weiß...
Hätte ich trotzdem noch eine Chance auf Gewährleistung usw.?...wie gesagt, mündlich hat er mich über die Gewährleistung sogar noch aufgeklärt!
ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, falls relevant
Es ist jetzt etwas lang geworden, ich wollte aber alles so genau wie es geht darstellen...

Also ich will einfach wissen, ob ich trotzdem Anspruch auf Gewährleistung haben könnte...

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Nun, der Händler könnte den Vertrag wieder abändern, aber anscheinend will oder wollte er das nicht. - Bitte halt künftig dem Kaufvertrag mehr Beachtung schenken

;-)

Ich würde, solange es kein gravierendes Problem gibt, es so belassen.

Sollte etwas passieren, kann man immer noch ganz freundlich auf das Gespräch mit der Gewährleistung verweisen.

Bin mir aber sicher, dass bei vernünftiger Fahrweise an dem Auto kein Motor- oder Getriebeschaden passieren wird. Und falls die LiMa, Anlasser oder etwas anderes den Geist aufgibt, dann sind das übliche Verschleißteile.

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Was sagt denn das Scheckheft, falls vorhanden, dazu ?

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Skoda Fabia 1.2 HTP

Leistung

44 KW / 60 PS

Bauzeitraum

2007 – 2014

Zahnriemen oder Steuerkette?

Steuerkette !

Wechselintervall (Kilometer / Jahre)

Wartungsfrei

Bitteschön :-)

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Wo ist das Problem?

So genau geht es nun wirklich nicht. Es sind ca.-Angaben.

Der Versicherung ist nur wichtig, was real gefahren wurde. Wenn Sie 6.000 km p.A. angeben, aber dann 30.000 km gefahren sind, dann könnte oder wird es zu einer Nachzahlung kommen.

Schreiben Sie der Versicherung als Mitteilung den aktuellen Tachostand und fertig.

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Rückrufaktion durchführen

und dann klappt auch die Anmeldung.

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Melde ein Gewerbe an, welches du ggfs glaubhaft machen/ausführen kannst.

Briefmarkenhandel, Blumenverkauf, Vermittlungen aller Art...

und dann zum Jahresende wieder abmelden.

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Gebrauchtwagen verkauf Haftung?

Hallo ich bin neu hier und bitte euch mir hier wenn möglich die Gesetzliche Lange zu erklären... herzlichen Dank

Ich habe einen gebrauchten Wagen Pickup verkauft der Kaufvertrag lautet :

Gewerblicher Kaufvertrag!!! ( das ist das Gewährleistung Problem !)

Darauf bin ich leider hinein gefallen!

Ich Privatperson habe also an eine Firma meinen Pickup verkauft

Unter Sonstiges Vereinbarungen im Kaufvertrag habe ich aber ausdrücklich PRIVATVERKAUF OHNE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG schriftlich festgehalten, weiters die Sachmängelhaftung ausgeschlossen angekreuzt, bei Mängel keine Angaben gemacht!

*** UND IM INSERAT TEXT EBENFALLS PRIVATVERKAUF OHNE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG geschrieben , INSERAT !!!

Und nun gibt's leider Probleme die ich versucht habe im guten zu lösen keine Chance der will nur streiten!!! :-(

Rechtsanwalt Brief schon da / es handelt sich um einen Gewerbe Kaufvertrag all meine Angaben sind deshalb ungültig und ich habe deshalb zu 100 Prozent für alle Mängel zu haften sagt / schreibt der Anwalt !!!

Nun meine Frage bitte ist das definitiv so oder ist eine schriftliche Zusatz Vereinbarung im Kaufvertrag Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung ( und auch im Inserat extra Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung geschrieben doch wenigstens irgendwie gültig und somit auch der Privatverkauf Ohne Garantie und Gewährleistung mit sachmängelshaftungs Ausschluss...

Oder habe ich da jetzt wirklich Pech... :-(

Lt dem Rechtsanwalts Brief habe ich alleine voll alles zu tragen :-( :-( :-(

Herzlichen Dank für jeden Hinweis...

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Die Frage ist, ob Sie gewerblich sind oder nicht.

Falls Sie ein Gewerbe haben bzw. den Pickup gewerblich genutzt haben, gilt der Zusatz Privatverkauf nicht,

aber ansonsten haben Sie gute Karten.

Einen fähigen Anwalt würde ich dann trotzdem zu Rate ziehen.

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Gewährleistung nach Autokauf?

Guten Morgen! Ich habe im September einen gebrauchten Land Rover Discovery Sport bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Ich hatte extra bei einem Händler gekauft, damit ich eine Gewährleistung habe. Jetzt macht der Wagen die ganze Zeit Mucken, zeigt immer wieder an, dass die Batterie leer ist. Es wurde auch schon vom ADAC ausgelesen und der Wagen war bereits in der Werkstatt. Das scheint wohl ein typisches Problem für den Wagen zu sein, dass er im Stehen Strom verbraucht. Also mindestens alle 12 Stunden einschalten und laufen lassen beziehungsweise fahren, ansonsten springt er nicht mehr an. Der Autohändler verweist nun auf eine externe Garantie, die ich bekommen hätte oder Gewährleistung. Mit einem extra Heftchen, wo ich dann Reparaturen anmelden muss. Allerdings ist es relativ schwierig, da jemanden an die Strippe zu bekommen. Nun frage ich mich, ob das überhaupt zulässig ist? Denn ich habe ja bei diesem einen Händler gekauft. Müsste er dann nicht ein Jahr dafür haften oder gerade stehen? Ich sehe das nämlich gerade bei meinem Freund, der sich auch einen Gebrauchtwagen gekauft hat. Bei ihm sind etliche Mängel aufgetreten und die werden gerade alle vom Verkäufer behoben. Des weiteren habe ich nun zwar mittlerweile schon 12.000 km mit dem Auto gefahren, allerdings zeigt mir das Auto seit heute an, dass die Bremsen stark verschlissen sind. Fällt sowas auch in die Gewährleistung von einem Jahr oder nicht? Mir ist schon klar, das Bremsen Verschleißteile sind. Allerdings wäre ich schon davon ausgegangen, das Bremsbeläge länger als 12.000 km halten. Ich hoffe mir kann dir jemand weiterhelfen. Liebe Grüße

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Ob ein Wagen Strom zieht, kann man rausmessen.

Ansonsten könnte auch nur die Batterie überaltert sein und jetzt in der kalten Jahreszeit den Geist aufgibt.

Also, ich würde beim Bosch-Dienst oder der Werkstatt Ihres Vertrauens die Sache mal durchmessen lassen. (Es könnte ja auch die Lichtmaschine sein...)

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Ihr habt einen (mündlichen) Kaufvertrag.

Durch die Anzahlung wurde dieser Vorgang schlüssig belegt.

Sollte der Verkäufer den Wagen nun nicht loswerden oder mit Verlust, wären Sie sogar in der Schadensersatzpflicht. Und diese ist bestimmt höher als diese 50,- Euro.

Also, das Geld als Spende betrachten und hoffen, dass es der Verkäufer darauf beruhen lässt.

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Man braucht beides (Brief u. Schein).

Sie müssen sich also den Fahrzeugschein noch holen.

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Ich finde das fair.

Man kann in die Werkstatt, der Verkäufer macht noch neuen TÜV (was sowieso nur eine Momentaufnahme ist) und alles weitere wird sich zeigen.

Vermutlich ist das Auto gut zehn Jahre alt oder noch älter

....und wenn nach zwei Wochen die Kupplung den Geist aufgibt, dann würde auch die Gewährleistung nicht greifen (da Verschleißteil).

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Aus Erfahrung:

Mazda MX-5 Cabrio oder der ältere Mazda 323 F.

Porsche 924 gäbe es noch, sind aber ebenfalls schon im Oldtimerbereich.

Ich hatte mal einen Nissan 200SX. Diese sind aber mittlerweile auch nicht mehr gut und günstig zu haben.

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Die Autos sind sehr robust gebaut.

Ich hatte den mit 109 PS und Automatik, wobei diese schon gewöhnungsbedürftig war. Würde daher eher zum Schalter raten.

Die Schiebetüren sind eine echt geniale Lösung (auch wenn diese damals die Produktion stark verteuert haben). Irgendwann hat meine linke Türe nicht mehr funktioniert; danach habe ich sie manuell immer geöffnet.

Als ich ihn verkauft hatte, hat der Käufer einen neuen Seilzug einbauen lassen. Danach ging die Türe wieder elektrisch.

PS:

die 1007 mit 68 PS (Diesel) oder 73 PS (Benziner) sind etwas schwach auf der Brust. Sind eher was für den Stadtverkehr. Dafür sehr sparsam.

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Ich vermute, dass das Auto wegen Kratzer oder Steinschlägen zum Verkauf optisch aufbereitet wurde.

Wenn der Lack noch jung ist, sind Farbnuancen möglich.

(Sollte einem Profibetrieb allerdings nicht passieren.)

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So, wie Sie ungern telefonieren, so möchten dieser Händler Angelegenheiten per Telefon erledigt haben.

Zumal das oft auch noch schneller geht.

Also, Hörer abnehmen bzw. zum Handy greifen, Nummer eintippen und abheben.

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