Ist zwar kein Mercedes, aber die älteren Audi TT oder Peugeot RCZ Coupe machen optisch schon was her.
Aber auch hier sollte man einen geübten Schrauber kennen.
Ist zwar kein Mercedes, aber die älteren Audi TT oder Peugeot RCZ Coupe machen optisch schon was her.
Aber auch hier sollte man einen geübten Schrauber kennen.
Wer ein solches Bastlerauto zum herrichten kauft mit unbekanntem Tachostand, ist dafür selbst verantwortlich.
Wenn das Auto nun, wenn der Tacho wieder geht, nur 60.000 km am Tacho hätte, glaube ich kaum, dass der Mann gekommen wäre, um 500,-Euro MEHR zu zahlen.
Risiko liegt beim Käufer.
"TÜV neu" hat vorerst mal nichts mit der Klimaanlage zu tun.
Wenn der Fehler schon bei Übergabe war, wird sich der Händler darauf berufen, dass Ihnen der Mangel damals schon bekannt war.
Wie möchte die Werkstatt feststellen, dass die Klima schon vor Monaten nicht ging ?
Und vorallem: was ist defekt ? Fehlt es nur an der Füllung, ist der Kühler undicht oder liegt es am Kompressor?
Ich würde an Ihrer Stelle mal freundlich den Händler kontaktieren;
vielleicht weiß er Abhilfe.
Wenn zumindest der "Fahrzeugschein" auf den Verkäufer läuft, geht bitte gemeinsam zur Zulassungsstelle bzw. Notar, um einen Ersatzbrief anzufordern.
(der Notar ist für die dazu notwendige Eidesstattl. Erklärung erforderlich)
Wenn nicht, dann hilft nur Rückabwicklung mit Anwalt, etc.
Finger weg.... ist nur ein altbekannter Betrugsversuch ! ! !
Lesen und löschen.
Das liegt am Kreditvertrag, da dieser 14 Tage widerrufen werden kann !
Sie könnten vom Kreditvertrag und Autokauf zurücktreten, aber das Auto hätte einen Halter mehr im Brief. Da will sich der Händler eben absichern, dass er ganz sicher sein Geld bekommt.
Etwas Geduld mitbringen und dann wird das schon. Dann freuen Sie sich über die Neuteile und den neuen TÜV umso mehr.
Ohne Plakette ist es keine Zulassung.
Wurde die Plakette von der Behörde vergessen ?
Nun, der Händler könnte den Vertrag wieder abändern, aber anscheinend will oder wollte er das nicht. - Bitte halt künftig dem Kaufvertrag mehr Beachtung schenken
;-)
Ich würde, solange es kein gravierendes Problem gibt, es so belassen.
Sollte etwas passieren, kann man immer noch ganz freundlich auf das Gespräch mit der Gewährleistung verweisen.
Bin mir aber sicher, dass bei vernünftiger Fahrweise an dem Auto kein Motor- oder Getriebeschaden passieren wird. Und falls die LiMa, Anlasser oder etwas anderes den Geist aufgibt, dann sind das übliche Verschleißteile.
Für meine Begriffe ist das ein hinweispflichtiger Parkrempler,
aber dadurch wird das Auto nicht zu einem Unfallwagen.
Was sagt denn das Scheckheft, falls vorhanden, dazu ?
Skoda Fabia 1.2 HTP
Leistung
44 KW / 60 PS
Bauzeitraum
2007 – 2014
Zahnriemen oder Steuerkette?
Steuerkette !
Wechselintervall (Kilometer / Jahre)
Wartungsfrei
Bitteschön :-)
Wo ist das Problem?
So genau geht es nun wirklich nicht. Es sind ca.-Angaben.
Der Versicherung ist nur wichtig, was real gefahren wurde. Wenn Sie 6.000 km p.A. angeben, aber dann 30.000 km gefahren sind, dann könnte oder wird es zu einer Nachzahlung kommen.
Schreiben Sie der Versicherung als Mitteilung den aktuellen Tachostand und fertig.
Rückrufaktion durchführen
und dann klappt auch die Anmeldung.
Um die 240 km/h mit einem 8er BMW
und ca. 255 (abgeregelt) mit einem BMW 750i.
Aber da wird die Straße/Autobahn schon eng.
Melde ein Gewerbe an, welches du ggfs glaubhaft machen/ausführen kannst.
Briefmarkenhandel, Blumenverkauf, Vermittlungen aller Art...
und dann zum Jahresende wieder abmelden.
bei BMW
bei Audi
und früher mal bei Maserati
Die Frage ist, ob Sie gewerblich sind oder nicht.
Falls Sie ein Gewerbe haben bzw. den Pickup gewerblich genutzt haben, gilt der Zusatz Privatverkauf nicht,
aber ansonsten haben Sie gute Karten.
Einen fähigen Anwalt würde ich dann trotzdem zu Rate ziehen.
Ob ein Wagen Strom zieht, kann man rausmessen.
Ansonsten könnte auch nur die Batterie überaltert sein und jetzt in der kalten Jahreszeit den Geist aufgibt.
Also, ich würde beim Bosch-Dienst oder der Werkstatt Ihres Vertrauens die Sache mal durchmessen lassen. (Es könnte ja auch die Lichtmaschine sein...)
Ihr habt einen (mündlichen) Kaufvertrag.
Durch die Anzahlung wurde dieser Vorgang schlüssig belegt.
Sollte der Verkäufer den Wagen nun nicht loswerden oder mit Verlust, wären Sie sogar in der Schadensersatzpflicht. Und diese ist bestimmt höher als diese 50,- Euro.
Also, das Geld als Spende betrachten und hoffen, dass es der Verkäufer darauf beruhen lässt.