Hallo ich bin neu hier und bitte euch mir hier wenn möglich die Gesetzliche Lange zu erklären... herzlichen Dank
Ich habe einen gebrauchten Wagen Pickup verkauft der Kaufvertrag lautet :
Gewerblicher Kaufvertrag!!! ( das ist das Gewährleistung Problem !)
Darauf bin ich leider hinein gefallen!
Ich Privatperson habe also an eine Firma meinen Pickup verkauft
Unter Sonstiges Vereinbarungen im Kaufvertrag habe ich aber ausdrücklich PRIVATVERKAUF OHNE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG schriftlich festgehalten, weiters die Sachmängelhaftung ausgeschlossen angekreuzt, bei Mängel keine Angaben gemacht!
*** UND IM INSERAT TEXT EBENFALLS PRIVATVERKAUF OHNE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG geschrieben , INSERAT !!!
Und nun gibt's leider Probleme die ich versucht habe im guten zu lösen keine Chance der will nur streiten!!! :-(
Rechtsanwalt Brief schon da / es handelt sich um einen Gewerbe Kaufvertrag all meine Angaben sind deshalb ungültig und ich habe deshalb zu 100 Prozent für alle Mängel zu haften sagt / schreibt der Anwalt !!!
Nun meine Frage bitte ist das definitiv so oder ist eine schriftliche Zusatz Vereinbarung im Kaufvertrag Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung ( und auch im Inserat extra Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung geschrieben doch wenigstens irgendwie gültig und somit auch der Privatverkauf Ohne Garantie und Gewährleistung mit sachmängelshaftungs Ausschluss...
Oder habe ich da jetzt wirklich Pech... :-(
Lt dem Rechtsanwalts Brief habe ich alleine voll alles zu tragen :-( :-( :-(
Herzlichen Dank für jeden Hinweis...