Darf der Händler den Gebrauchtwagen 14 Tage lang behalten, weil ich ein Widerrufsrecht habe?

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Das liegt am Kreditvertrag, da dieser 14 Tage widerrufen werden kann !

Sie könnten vom Kreditvertrag und Autokauf zurücktreten, aber das Auto hätte einen Halter mehr im Brief. Da will sich der Händler eben absichern, dass er ganz sicher sein Geld bekommt.


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Beitragsersteller
 27.05.2025, 20:52

Oder gar nichts, wie dieses Mal...

Hallo

1.) im Autohandel gibt es eigentlich kein Widerufsrecht das haben einige Grosshändler für Webverkäufe eingeführt (zb Audi, Daimler Benz, Porsche) bzw die Gesetzslage im EU Fernabgabegesetz bzw § 355 BGB erzwingt das. Es gibt aber Workarrounds

Da kann man Werkswagen/Jahreswagen/Tageszulassungen bis 14 Tage nach dem Kauf "rückabwickeln" oder Umtauschen. Der Service ist aber nicht Kostenlos und eher ein Premiummarkt Angebot zb bei Daimler Junge Sterne (10 Tage Umtauschrecht). Bei Daimler hat man 13 Tage Zeit das Auto Durchzutesten am 14ten muss man dann reklamieren/umtauschen und per Einschreibebrief anmelden

Also ich kenne einen/denn der "Erfinder" der Daimler Vermarktungsschiene und es gibt "Missbrauch" zb Kunden die sich für einen Umzug oder Reise einen Vito kauften um denn dann nach dem Umzug zu einer A Klasse runterzutauschen. Oder man kauft einen AMG V8 SL und holt 10 Tage später einen öde V6 Limousine mit der halben Leistung. Hinter dem Konzept steckt der Rupert Kramer, dieser hat das schon in denn 1990ern mit dem Daimler/SMART Mobilitätskonzept mit dem Nicolaus Hayek entwickelt und im Schweizer Markt (Wechselkennzeichen) durchprobiert/verfeinert. Das Konzept wird so gestaltetet das es sich grundsätlich immer für denn Verkäufer über die Kundendbindung rechnet aber es basiert auf der Menschenkenntnis und der Arbeitsleistung der Autoverkäufer

2.) das 14 Tägige Rückgaberecht basiert auf denn Übergabezeitpunkt des Autos an den Kunden (Gefahrenübergang) daran ändert sich nichts egal wie lange der Händler mit der Übergabe wartet. Eine "Scheinübergabe" ist Betrug und nicht nur Rechtsunwirksam sondern Strafbewehrt. Es gibt aber viele Autohändler die sich in einem eigenem Rechtsraum befinden bzw Ihre eigenen Gesetze machen und sich auf die "Vertragsfreiheit" berufen. Weil im Prinzip kann der Autohändler alles unmögliche in den Vertrag schreiben und sich unterschreiben lassen. Denn Vertrag muss man dann erst Anfechten das kostet Zeit und Geld

Vielleicht möchte er noch die Reifen gegen 4 alte tauschen.

Ich würde dann mit dem Widerruf keine 14 Tage warten. Gebrauchtwagenhändler gibt es an jeder Ecke. Da findet sich sicher auch ein seriöser.

Ich weiß nicht ob es gängig ist. Aber eventuell behält er den Wagen ein, damit du nicht 1.000 Kilometer drauf "butterst", und ihn dann wieder zum gleichen Preis zurück geben willst.

Nichts destotrotz hast du ja 12 Monate Gewährleistung auf dein Fahrzeug, das hat mit der Widerrufsfrist nichts zu tun.