Autokauf ohne Gewährleistung. Darf man das?

6 Antworten

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Den Händler damit konfrontieren.

Ein Händler darf die Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht ausschließen.

Du musst das ganze direkt anfechten.

Er kann nämlich sagen, dass du dich als Gewerbetreibender ausgegeben hast, Händler sind nicht verpflichtet das ganze zu überprüfen.

MarcelMarcel378 
Fragesteller
 25.04.2024, 13:25

Hab ich dann noch eine Chance die Anzahlung zurückzubekommen? In der verbindlichen Bestellung wurde aufgelistet, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Hab ich dann das Recht das anzufechten was ich schon unterschrieben hab und womit ich “einverstanden” war, unzwar dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird?

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Mmits  25.04.2024, 13:27
@MarcelMarcel378

Das ausschließen der Gewährleistung ist nicht zulässig, nur das verkürzen auf 1 Jahr.

Du bist an den Vertrag gebunden durch die Anzahlung, durch das unzulässige ausschließen der Gewährleistung, bekommst du automatisch 2 Jahre Gewährleistung.

Damit den Händler konfrontieren bzw. Ihm sagen, dass du damit nicht einverstanden bist.

Bevor er dir 2 Jahre Gewährleistung gibt, wird er sicherlich die Anzahlung oder zumindest die Hälfte erstatten :)

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HadschiGerhard  25.04.2024, 16:34
@MarcelMarcel378
Hab ich dann das Recht das anzufechten was ich schon unterschrieben hab und womit ich “einverstanden” war, unzwar dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird?

Du kannst unterschreiben was du willst, knnst deine Oma noch mit unterschreiben lassen.

Der Kaufvertrag gilt, der Gewährleistungsausschluss ist gesetzwiderig.

Selbst wenn du unterschreibst, das auto bezahlst und fährst, du hast ein Jahr Gewährleistung, allerdings nur, wenn der Händler sie reduziert.

Kommt er mit dem rechtswidrigen Gewährleistungsausschluss, dann hat er sich selbst beschissen.

Dann gilt nämlich die gesetzliche Regelung, und du hast Zwei Jahre !!! Gewährleistung. Von einer Reduzierung auf ein Jahr war ja nicht die Rede, und wurde nicht vereinbart, also gilt die gesetzliche Regelung.

Kann man als Händler so blöde sein? :-))

Also kurz und bündig.

Wenn du den Gewährleistungsausschluss unterschreibst, ist er ungültig, und du hast Zwei Jahre Gewährleistung.

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Ein gewerblicher Verkäufer kann bei Verkauf an privat die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Er kann sie maximal auf ein Jahr beschränken.

Nur Privatpersonen können die Sachmängelhaftung wirksam ausschließen. Wenn er „im Kundenauftrag“ verkauft, muss der private Verkäufer im Vertrag stehen, nicht der Händler.

MarcelMarcel378 
Fragesteller
 25.04.2024, 13:21

Was kann ich tun wenn er mir morgen damit aufkommt dass er im Kundenauftrag verkauft? Dann würde die verbindliche Bestellung von dem Kaufvertrag abweichen, zumindest von den Verkäufern(in der Bestellung steht die Firma, im Kaufvertrag dann eine Privatperson)

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FloDoXD  25.04.2024, 13:25
@MarcelMarcel378

In dem Fall bleibt dir nur der Rücktritt aufgrund der erheblichen Änderung der Bedingungen. Alternativ kannst du versuchen, wenn du das Auto unbedingt haben möchtest, ihn dementsprechend runterzuhandeln, um das (finanzielle) Risiko für dich zu verringern.

Bei Rücktritt muss er dir natürlich die Anzahlung zurückzahlen. Ggf. hast du ein Anrecht auf Ersatz tatsächlich angefallener Kosten, darauf würde ich aber verzichten, wenn ihr Euch gütlich einigt.

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...und bin zum Befund gekommen, dass ein Händler mir gegenüber die Gewährleistung ausschliessen darf.

Nein, das darf er nicht.

Da ich morgen den Kaufvertrag unterzeichnen muss frage ich mich jetzt worauf ich achten soll und ob ich im Notfall zurücktreten darf, wenn im Vertrag versucht wird zb im Kundenauftrag zu verkaufen wovon mir der Händler absolut nichts erzählt hat. Auf der Bestellung steht die Firma als Verkäufer und ich als Privatperson.

Du solltest in diesem Fall nichts unterschreiben, sondern die verbindliche Bestellung, die Du da leichtfertig unterschrieben hast, anfechten.

Und das notfalls per Anwalt.

Nun hab ich einiges im Internet recherchiert und bin zum Befund gekommen, dass ein Händler mir gegenüber die Gewährleistung ausschliessen darf

Das ist falsch.

Verkauft ein Vollkaufmann (Händler) an einen Vollkaufmann (Händler) so kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Verkauft ein Vollkaufmann (Händler) an Privat, so hat er zwei Jahre Gewährleistung zu leisten, kann sie aber vertraglich auf ein Jahr reduzieren.

Selbst wenn der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag steht, so ist das ungültig, da er die Gewährleistung nicht ausschliessen kann!!

Händler an Privat mindestens 1 Jahr.

Klingt absolut unseriös würde bei dem kein Auto kaufen.

Normalerweise kommt es bei gebrauchtwagen praktisch nie zur gewährleistung, wenn er extra einen Zettel unterschreiben lässt das du darauf verzichtest spricht das dafür das bei ihm das sehr sehr häufig passiert

Rasentraktor007  25.04.2024, 13:23

Es geht hier um einen gewerblichen Verkäufer.

Der kann und darf die Gewährleistung nicht ausschließen, auch ein vom Käufer unterschriebener "Zettel" würde daran nichts ändern.

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Kaen011  25.04.2024, 13:24
@Rasentraktor007

Allein soetwas zu versuchen klingt MEGA unseriör und ich würde da niemals kaufen.

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