Wie kann ich dies verhindern ?
Gar nicht.
Wenn er klagt und Recht bekommt, dann zahlst Du.
Wie kann ich dies verhindern ?
Gar nicht.
Wenn er klagt und Recht bekommt, dann zahlst Du.
...ob ich sie auf Kleinanzeigen einstellen kann
Nein.
Jugendschutz
Quelle: Klicken: Unzulässige Artikel bei Kleinanzeigen
Ich würde einen über eBay verkauften Artikel niemals, unter gar keinen Umständen ins Ausland versenden, weil immer der Käuferschutz des Käuferlandes gilt, und der entscheidet im Falle eines Falles zu 99,9% gegen Dich, hier mal ein Beispiel:
Von eBay.fr entschiedener Käuferschutzfall
Hier dazu die Aussage einer eBay-Mitarbeiterin:
„Da dein Käufer aus den USA kommt, liegt die Bearbeitung bei unseren US-Kollegen. Aus dem Grund gelten bei deinem Fall auch die Grundsätze zum Käuferschutz der US-Seite und nicht die der deutschen Seite.
Liebe Grüße, Nina.“
Und hier noch eine weitere:
„Unsere deutschen Grundsätze weichen leider sehr stark von den Grundsätzen auf ebay.com ab. Über eBay.de wärst du hier tatsächlich im Recht gewesen, sobald der Artikel zur Abholung bereit liegt, liegt es in der Verantwortung des Käufers diesen im jeweiligen Shop abzuholen.
Diese Regelung gilt jedoch nicht in den US-Grundsätzen. In den US-Grundsätzen muss die Zustellung bei deinem Käufer zweifelsfrei nachgewiesen werden, hier reicht es nicht aus das der Artikel zur Abholung bereit liegt. In diesem Fall können wir dir leider nur noch empfehlen, den Versanddienstleister schnellstmöglich zu kontaktieren, sodass du zumindest den Artikel zurückgesendet bekommst.
Liebe Grüße, Nina.“
Außerdem sollte Dir klar sein, dass Du - wenn du ins Ausland verkaufst – 4% Verkaufsgebühren an eBay bezahlen musst.
Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer
Brich den Verkauf mit der Begründung ab, dass der Käufer aus einem Land kommt, in das Du nicht lieferst:
Klicken: Verkauf als Verkäufer abbrechen
Klicken: Problem mit einem Käufer melden
Hier kannst Du beim nächsten Mal den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:
Klicken: Eingeschränkten Käuferkreis festlegen
Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Klicken: Gewerbeordnung
Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts und die Genehmigung des Schwimmbadbetreibers.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:
Klicken: Existenzgründerseminar
Und das ist auch seit Jahrzehnten bekannt.
Natürlich.
Klicken: Was ist Medienkompetenz?
Ceterum censeo, es gibt wohl nichts auf diesem Planeten, was Du noch nicht eingeatmet oder an dem Du Dich noch nicht verschluckt hast.
Und lass endlich Deine Hypochondrie therapieren.
Dann kriegen sie es eben später raus, was Dir noch mehr Ärger einbringt.
Ach ja:
StGB, Verletzung des Briefgeheimnisses
Weil Hülsenfrüchte Blähungen verursachen.
Und das ist eigentlich auch allgemein bekannt.
Man kann bei PayPal kein "Geld zurückziehen", auch wenn dieses Ammenmärchen immer wieder von Unwissenden verbreitet wird:
Man kann ausschließlich bei Zahlung per PayPal Waren & Dienstleistungen innerhalb von 180 Tagen einen Käuferschutzfall eröffnen und einen nicht erhaltenen oder einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden.
PayPal entscheidet dann in der Regel ziemlich käuferfreundlich, deswegen heißt es ja auch Käuferschutz, und nicht Verkäuferschutz.
Und deswegen ist es extrem unclever, als Verkäufer freiwillig PayPal anzubieten.
Ab 18 ist man volljährig und kann ausziehen, wenn man das möchte und nicht unter Betreuung steht.
Muss man sich halt auch finanziell leisten können.
Du wirst hier wahrscheinlich niemanden finden, der sich mit zypriotischem Mietrecht auskennt, such Dir einen einheimischen Anwalt.
Nein, immer noch nicht.
Kann man miete runter machen, wenn man keinen keller hat?
...aber sie ist doch ganz klar flach oder etwa nicht?
Nein, nur bei völlig Bildungsfernen.
muss ich diese wirklich bezahlen?
Ja.
Wie wäre es, wenn nicht?
Mahnung > Inkasso > gerichtlicher Mahnbescheid > Gerichtsvollzieher > Pfändung
So etwa in dieser Reihenfolge.
Auf der Website oder beim Verkäufer werden Zollmünzen nicht erwähnt.
Ist auch nicht erforderlich.
Zoll und Einfuhrabgaben sind immer Sache des Importeurs, und der bist Du.
Sollte ich bis Freitag keine passende Lösung gefunden haben, werde ich den Ebay Kundenservice kontaktieren müssen.
Genau das, hier sind die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen
Klicken: eBay-Impressum
Das steht alles in Deinem Versicherungsvertrag, den hier niemand kennt; sieh einfach dort nach.
Ja Achmed, so kann's gehen.
Das geht ihn nichts an.
Woher weiß er überhaupt von der Vorladung?
Wieso glaubst Du, Dich nicht an Regeln halten zu müssen, Dein Chef aber schon?
Mach so weiter, dann gibt's erst eine Abmahnung und dann die Kündigung.