Wie kann ich meine Eltern überzeugen mit Reselling zu starten?

maja0403  19.10.2024, 16:17

Was bitte ist resseling?

Nicol61 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 16:19

Sachen einkaufen und verkaufen

NaIchHalt09  19.10.2024, 16:18

Meinst du reselling?

Nicol61 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 16:19

Ja vintage resseling

Kessie1  19.10.2024, 16:20

Es heißt Reselling

Nicol61 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 16:22

Ja sorry kannst du bitte auf die Frage eingehen 🤦‍♂️

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Wie kann ich meine Eltern überzeugen mit Reselling zu starten?

Mit deinem ausgearbeiteten auf Zahlen basierten Businesskonzept, sowie der Ahnung über die ganzen Folgen, die das Führen eines Gewerbes mit sich bringt.

Viel entscheidender als deine Eltern zu überzeugen ist jedoch die notwendige Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB, so lange du minderjährig bist. Die prüfen sehr genau deine kaufmännischen Kenntnisse. Hier einmal ein paar Grundlagen:

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Das war jetzt nur das Steuerrechtliche. Der Rest, den du auch beachten musst, nur als Stichworte:

  • DSGVO
  • Impressumspflicht
  • Gewährleistungsrecht
  • Verbraucherschutz
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Wir kennen deine Eltern nicht und können kaum beurteilen, ob sie von deiner Idee begeistert sind.

Neben der Genehmigung durch die Eltern benötigst du:

Zusätzlich bedarf es nach § 112 Abs. 1 Satz 1 BGB auch noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, durch welche die oben genannte Zustimmung erst wirksam wird.
Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im Wesentlichen voraus, dass der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderem, dass der Minderjährige davor geschützt werden soll, unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm erheblichen finanziellen Schaden bereiten können.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Rechtspfleger des zuständigen Vormundschaftsgerichts.
Anders als bei § 113 BGB (Eintritt des Minderjährigen in ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis), kann das Vormundschaftsgericht die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s nicht ersetzen, sondern beide müssen kumulativ vorliegen.

https://www.ihk.de/regensburg/fachthemen/recht/wirtschafts-und-gewerberecht/gewerberecht/gewerbeausuebung-durch-minderjaehrige-1350604

Setz dich mit ihnen hin und erkläre ihnen deinen Plan und versichere ihnen, dass deine Schule daneben nicht zu kurz kommt.


Nicol61 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 16:26

Vielen Dank

Du brauchst für Deine Gewerbeanmeldung nicht nur das Einverständnis Deiner Eltern, sondern auch die Genehmigung des Familiengerichts, hast Du die schon?


Nicol61 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 16:24

ich will erst mal die Einverständnis meiner Eltern

ichwürde einfach sagen dass du dir neue klamotten kaufen willst, aber du holst dir 1:1 weil original zu teuer ist.

und dann wenn deine sachen da sind trägst du sie entweder alibimäßig paar male und verkaufst sie dann auf vinted, ebay, facebook marketplace oder du setztst sie direkt rein

dafür am besten die etiketten aufbewahren, verkaufst sich dann besser


Nicol61 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 11:14

Bro

Dann verwende doch den richtigen Begriff. Das heißt reselling, dann versteht das auch jeder.

Mache das, wenn du alt genug bist, das alleine durchzuziehen.