Hallo zusammen,
ich habe vor wenigen Tagen mein Auto privat verkauft. Der Käufer hat es besichtigt, eine Probefahrt gemacht und wir haben einen Kaufvertrag mit ausdrücklichem Ausschluss der Sachmängelhaftung abgeschlossen. Zudem haben wir mündlich vor Vertragsunterzeichnung nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme handelt. Der Käufer hat dies akzeptiert und unterschrieben.
Nun, drei Tage nach dem Kauf, meldet sich der Käufer und behauptet, dass sein Mechaniker festgestellt hat, dass die Wasserpumpe undicht ist, der Zahnriemen erneuert werden muss und das Auto Öl verliert – möglicherweise durch eine defekte Zylinderkopfdichtung oder einen defekten Ölkühler. Er fordert von mir, dass ich die Reparaturkosten übernehme.
Ich habe mich daraufhin mit meiner Werkstatt beraten:
1. Das Auto wurde vor dem Verkauf in meiner Werkstatt gewartet, inkl. Inspektion auf der Hebebühne. Mehrere Mechaniker haben es begutachtet, und es gab keinerlei Hinweise auf Ölverlust oder andere Mängel. Wenn das Auto „unten voller Öl“ gewesen wäre, wie der Käufer behauptet, hätte es jemand bemerkt.
2. Mein Auto stand 90 % der Zeit in meiner Garage, und dort sind keine Ölflecken. Der Käufer behauptet, dass sein Hof jetzt voller Öl ist – wenn der Schaden schon vorher bestanden hätte, müsste meine Garage ebenfalls deutliche Spuren aufweisen.
3. Bei der Probefahrt wurde der kalte Motor stark beansprucht, und der Käufer ist auf dem Heimweg rücksichtslos gefahren. Ich habe beobachtet, wie das Auto extrem hoch beschleunigt wurde, unsichere Spurwechsel durchgeführt wurden und der Fahrer offensichtliche Schwierigkeiten hatte, das Fahrzeug stabil zu halten. Ich selbst bin das Auto immer moderater gefahren, weil mir bewusst ist, dass ein 1.6-Liter-Motor kein Rennwagen ist.
4. Drei Personen haben das Auto inspiziert, zwei Personen haben eine Probefahrt gemacht. Nach der Inspektion haben sie den Vertrag unterschrieben und bestätigt, dass sie sich vom Zustand überzeugt haben.
Zusätzlich behauptet der Käufer, dass ich ihn wegen des Zahnriemens getäuscht habe. Ich habe ihm gesagt, dass dieser bereits vom Vorbesitzer gewechselt wurde, aber wir haben es nicht im Vertrag festgehalten. Ich habe dazu keine Rechnung, sondern nur die Angabe aus der Anzeige des Vorbesitzers, die ich übernommen habe. Ich kann Screenshots meiner eigenen Anzeige und der Anzeige des Vorbesitzers vorlegen.
Rechtliche Einschätzung:
• Laut § 444 BGB (Haftungsausschluss) ist der Gewährleistungsausschluss wirksam, solange keine arglistige Täuschung oder eine Garantieübernahme vorliegt.
• Laut § 434 BGB (Sachmangel) ist eine Haftung nur möglich, wenn eine vereinbarte Beschaffenheit nicht eingehalten wurde – das ist hier nicht der Fall.
• Eine Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) hätte keine Erfolgsaussichten, da ich selbst nichts von den angeblichen Mängeln wusste und diese nicht absichtlich verschwiegen habe.
Ich habe dem Käufer bereits freundlich, aber bestimmt mitgeteilt, dass ich keine Zahlungen leisten werde. Dennoch droht er mir weiterhin mit rechtlichen Schritten.
Meine Fragen an euch:
1. Ist mein Ausschluss der Sachmängelhaftung wasserdicht, oder könnte der Käufer doch Ansprüche geltend machen?
2. Muss ich mir Sorgen wegen einer Betrugsanzeige machen?
3. Sollte ich auf weitere Nachrichten reagieren oder es einfach ignorieren?
Ich danke euch für eure Einschätzung!