Hilfe ich brauche Rat!was soll ich tun , Gesetze Recht?

Hallo

Vor zwei Jahren habe ich bei einer Frau (Privatperson) ein Auto auf Raten kaufen wollen. Ich hab eine Anzahlung in Höhe von 700€ gemacht und 4 Monate je 100€ gezahlt. Der Kaufpreis war 1700€.

Nun hatte die Frau alle Papiere behalten und das Auto war und ist immer noch auf sie angemeldet. Sie hatte dann gesagt mach 4 Monaten das sie die Versicherung kündigen möchte und ich das Auto auf mich anmelden soll.

Sie hat mir genau EINEN!! TERMIN bei der Zulassung gegeben den ich direkt am nächsten Tag mit ihr wahrnehmen soll. Ich sagte dS es kurzfristig sei ich etwas Zeit für die Klärung mit der Versicherung und EVB Nummer Brauch. Daraufhin find sie N mich zu ignorieren.

Sie antworte weder auf WhatsApp noch auf anrufe.

Ich habe das Auto dNn auf meinen privaten Parkplatz abgestellt da sie ja die Versicherung abgemeldet hatte und ich nichts tun konnte weil ich keinen Papiere habe.

Ich hab ihr gesagt wo das Auto steht das sie es abmelden kann.

Eines Tages waren die kenneziehfen weg, ich dachte gut sie hat es wohl abgemeldet. Ich hab ihr dann nochmal ca 15 mal geschrieben das dass Auto da jetzt weg müsste wie wir verbleiben etc.

Das Auto steht da nun seit einem Jahr !!!

Nun hat die Zulassungsstelle mich angeschrieben das ich der Halter sei weil die Dame das gesagt hat .obwohl ich kein Halter bin. Sie steht in den Papieren.

Der TÜV ist auch bereits seit Oktober 23 abgelaufen und das Auto immer noch nicht abgemeldet !!

Soll ich am Montag zur Zulassung gehen und das so sagen ? Wenn ich das Auto annehme als Halter hab ich dann ihre Schulden wie abgelaufer TÜV, keine Versicherung etc ? Oder bleiben die auf ihrem Namen ?

Ich kann auch alles belegen durch Chats , vor allem eben diese Ignoranz.

Gebrauchtwagen, Betrug, Versicherung, Kfz-Versicherung, Autokauf, Auto verkaufen, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Kennzeichen, TÜV, ummelden, Zulassung, Zulassungsstelle
Kfz Steuerbefreiung?

Guten Morgen

ich bin schwerstbehindert und wohne mit meinem Freund zusammen, der mir in meinem Alltag hilft. Nun hat er seinen Führerschein bestanden und wir wollen uns einen kostengünstigen Wagen (bis 3000€ einen Benziner) kaufen.

Mein Lebensgefährte tritt ab dem 01.08.2024 seine Vollzeitstelle an, bis dahin ist er Zuhause.

Für die komplette Kfz Steuerbefreiung habe ich die erforderlichen Merkzeichen H.

Manchmal, wenn mein Freund seine Großeltern (ein Dorf weiter wohnend) besucht, rufe ich spontan ihn an und bitte ihn, mir Medikamente oder Lebensmittel aus dem Geschäft auf dem Nachhauseweg mitzubringen (bisher mit dem Bus)

1. Steht mir trotzdem die kfz Steuerbefreiung zu?

2. Wo wird die Steuerbefreiung vermerkt? (Auf seinem Führerschein?)

P.s.: nur er wird den Wagen fahren, zu 100% wird der Wagen zu meinem nutzen sein, für ihn eventuell 20%, wo er den Wagen nicht für meine Belange nutzt und selbst das ist nicht mal gewiss, weil mir manchmal dann erst wenn er unterwegs ist, an zb den Gang in die Apotheke bitte.

Wenn er zum Beispiel ohne mich verreist, dann ist unser Wagen steuerpflichtig oder wenn er jetzt im Sommer die Vollzeitstelle beginnt, dann auch, das wissen wir, das würden wir im Zollamt melden, aber wie ist das in dem Beispiel den ich oben genannt habe? Also dass er wegen sich mal Familie besucht, und ich ihn da manchmal spontan um Hilfe bitte? Krankheitsbedingt kann ich nicht alleine raus gehen, wenn ich raus gehe, dann immer nur mit ihm zusammen. Ansonsten geht er ohne mein Beisein zum Arzt Rezepte für mich holen, zur Apotheke, einkaufen, zur Post,

Bin ich bei dieser Schilderung steuerbefreit?

(Steuerrecht in Deutschland)

Ja 100%
Nein 0%
Auto, KFZ, Steuern, Pflege, Deutschland, Führerschein, Krankheit, pflegebeduerftigkeit, Autokauf, Behinderung, kfz-steuer, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, Steuerrecht, Zulassung, Zulassungsstelle, Steuerbefreiung, Zollgebühren, Zollamt, Auto Fahranfänger
Auto abmelden vor oder nach dem Verkauf?

Hallo,

Unser Auto liegt momentan wegen Motorschaden in einer Werkstatt. Da es sich nicht mehr lohnt dies reparieren zu lassen, haben wir uns überlegt den einfach zu verkaufen, statt verschrotten zu lassen.

Wir haben auch schon ein Käufer gefunden, der das gerne nächsten Mittwoch abholen kommt.

Ich habe spontan nach einem Termin bei der Zulassungsstelle für Dienstag gefragt.

Ist das in Ordnung oder müsste man das erst nach dem verkauf machen?

Was würde man tun, wenn der Käufer sich das doch anders überlegt und wir das Auto schon längst abgemeldet haben?

Und kriegen wir nach der Abmeldung eigentlich auch wieder unseren Zulassungsbescheinigung, damit wir das dem Käufer geben können?

Oder müsste man das dem Käufer nur dann geben, wenn der es selbst abmelden will?

Laut einem DEKRA Brief (Hauptuntersuchung) (ich weiß nicht ob das TÜV selbst ist. Hab noch keinen Führerschein, also bin ich da recht inkompetent), ist die nächste Hauptuntersuchung in April 2024, was genau nächste Woche wäre.

Können wir das auch einfach ignorieren?

Da wir das Auto ja sowieso nächste Woche verkaufen werden.

Müssen wir noch was anderes machen außer Abmelden oder vermittelt das die Zulassungsstelle der Versicherung auomatisch?

Also, quasi, abmelden vor / nach dem Verkauf und dem Käufer einfach nur noch Schlüssel geben und fertig ist. Und wir haben am Ende nur noch Kaufvertrag und das Geld.
Bzgl. Kaufvertrag, habt ihr da was was ihr empfehlen könnt?

Netterweise hat uns der Mechaniker noch ca. 3 Wochen Zeit gegeben, das Auto bei ihm stehen zu lassen.

Kurz nochmal:

  • Wäre es besser vor oder nach dem Verkauf das Auto abmelden zu lassen?
  • (Abgemeldet) was muss man dem Käufer alles für Papiere geben
  • (noch Angemeldet) " "
Gebrauchtwagen, Versicherung, Kfz-Versicherung, Autokauf, Abmeldung, Auto verkaufen, Kennzeichen, Zulassung, Zulassungsstelle, Zulassungsbescheinigung

Meistgelesene Fragen zum Thema Zulassungsstelle