Wie verkaufe ich einen Oldtimer steuerfrei, wenn ich den damaligen Kaufvertrag von 2015 nicht mehr finde?
Hallo,
ich muss wahrscheinlich demnächst aus Geldmangel einen Oldtimer verkaufen, aber lese jetzt, dass man Nachweise erbringen muss, dass man das Auto länger als 1 Jahr in Besitz hatte.
Als Nachweis zählen:
1. der Kaufvertrag aus dem Jahr 2015 (habe ich nicht mehr),
2. der ORIGINAL-Fahrzeugbrief (den muss ich ja an den neuen Käufer abgeben, also habe ich ihn nicht mehr, wenn hinterher das Finanzamt auf mich zukommt. Und eine Kopie würde dann auch nicht ausreichen)
Gibt es noch andere Möglichkeiten, juristisch nachzuweisen, dass man dieses Fahrzeug seit 2015 im Besitz hatte? Kann man das vorher mit dem Finanzamt klären? Falls ja, worauf muss man achten, dass die sich dann hinterher nicht trotzdem quer stellen und mir eine fette Rechnung aufdrücken, die ich dann vllt nicht mehr bezahlen kann, da der Gewinn für andere Schulden schon verwendet wurde?
2 Antworten
Unsinn!
Du brauchst keinerlei Nachweise zu erbringen, zumal im Kfz- Brief auch das Datum der seinerzeitigen Zulassung auf deinen Namen vermerkt ist.
Ich weiss nicht, wo du das alles gelesen oder gehört hast, aber es ist kompletter Stuss.
Fahre selbst seit Jahren Oldtimer.
Wenn du als Privatee nur dein Auto verkaufen möchtest, dann mach das doch einfach! Wo liegt das Problem?
Habe letztes Jahr meinen Oldtimer ganz normal verkauft und mir einige Tage später einen anderen Oldie gekauft.
Kfz-Steuer-Bescheid zählt nicht?
notting
Ich kann keine eindeutige Antwort in Google darauf finden, aber ich fürchte, ich habe nur noch den, den ich letztens überwiesen hatte. Die Steuerbescheide der letzten Jahre habe ich leider nicht mehr, da ich nicht wusste, dass die mal relevant werden können. Hab das mit der Versteuerung vom Privatverkäufen, bzw. dass das auch PKWs betreffen kann, bis eben gar nicht mehr auf dem Schirm gehabt
Was mir gerade noch einfällt, falls du hier auch morgen keine guten Antworten hast: Auf den Stift klicken und nach "steuer" suchen.
Evtl. den Kfz-Steuerbescheid den du hast in Kombination mit den entspr. Kontoauszügen?
Hast du schon geschaut, was in dem unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/ODL-Kraftfahrzeugsteuer/odl-kraftfahrzeugsteuer_node.html beschriebenen Dienst angezeigt wird, wenn du dich dort mit dem Kfz registrierst?
Ggf. beim Zoll nachfragen, ob die dir was entspr. bzgl. Kfz-Steuer schicken können, zur Not über DSGVO-Auskunft gehen? Schau dir auch mal z. B. folgendes an: https://www.youtube.com/watch?v=AqAxa_pSIAE (sollte analog beim Zoll funktionieren).
notting
OK danke. Ich Versuche nochmal, mich dort zu registrieren. Scheint irgendwie über BUND ID oder Elster usw. Nur zu funktionieren. Zur Not rufe ich beim Zoll an und Frage, ob die mir einen Nachweis aushändigen können, oder diese DSGVO. Eins davon wird sicher klappen
Ich hoffe, du hast Recht. Ich rufe trotzdem nächste Woche mal beim Zoll an. Vllt ist das Finanzamt mal genauer und mal wieder weniger genau. Ich geh lieber kein Risiko ein