KFZ-Eigentümerwechsel bei Eheleuten?
Ich habe ein Auto (Oldtimer) bar gekauft. Den Kaufvertrag hat mein Mann unterschrieben, ich stehe im Fahrzeugbrief. Ich habe nun aber gelesen, dass mein Mann durch den Kaufvertrag Eigentümer ist und nicht ich, obwohl das Fahrzeug auf mich läuft. Kann ich um auch rechtlicher Eigentümer zu werden einen Kaufvertrag über das KFZ mit meinem Ehemann schließen oder was sollte ich tun? Da mein Mann Kinder aus früherer Ehe hat möchte ich nach seinem Tod nicht plötzlich mein Fahrzeug verlieren.
3 Antworten
Du bist als Halter eingetragen. Das ist etwas anderes. Die Kinder deines Mannes haben keinen Anspruch auf spezielle Wirtschaftsgüter, auch wenn sie erben.
Das gesamte Erbe wird als Masse in Eurowert umgerechnet. Daraus errechnen sich dann die Anteile.. Niemand hat Anspruch auf ein besonders Stück. Und wenn du der Halter des Fahrzeugs bist, wärst du dafür der erste Anwärter
Wenn's keinen Ehevertrag gibt, ist das Auto so oder so ein Teil des gemeinsamen Vermögens. Stichwort Zugewinngemeinschaft.
Nicht alles fällt unter den Zugewinn. Wir das bei nem Auto ist, weiß ich allerdings nicht.
Soll er dir das Fahrzeug einfach schenken, die Schenkung schriftlich verfassen und zu deinen Unterlagen des Fahrzeuges legen.
Ist eine Option. Die andere ist einfach das es keinen Kaufvertrag mehr gibt für das Auto. Warum auch immer. Wer will dann irgendwas beweisen?
Wer will dann irgendwas beweisen?
Das ist ja genau das Problem wenn es zu einem Erbstreit kommt. Dies mag bei einem Auto im Wert von nen tausender kein Problem sein, bei einem Oldtimer welcher auch mal schnell in einen hohen 5 oder gar 6 stelligen Bereich liegen kann, schaut es dann schon anders aus wenn Kinder den Pflichtanteil beanspruchen im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden Ableben des Partners.
Das ganze ist schon ziemlich verzwickt. Das stimmt. Idealerweise könnte man aber auch die Verhältnisse über einen Notar klären und dokumentieren lassen. Dann ist das ganze im Fall der Fälle rechtlich hieb und Stich fest. Vorallem wenn es eben wie in deinem beispiel um hohe Beträge geht
Ich dachte es hängt davon ab wer im Kaufvertrag steht. Allerdings könnte ja eine Schenkung später beim Erbe angerechnet werden, falls die Kinder meines Mannes ihren Pflichtteil fordern. (Es besteht ein Testament in dem mein Mann und ich uns als alleinige Erben einsetzen)