Eigentümerwechsel durch Hausverkauf. Mieter Zahlt zwischen Besitzübergabe und Grundbucheintrag keine Miete.?

Ich habe mein Haus verkauft (Notarvertrag Anfang Februar) und die Besitzübergabe für das Vertragsobjekt erfolgte bereits zum 01.01.2018 (Steht auch so im Notarvertrag). Weiter steht im Notarvertrag einen Paragraph zu dem Mietverhältnis:

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Vermietung, Verpachtung

1. Am Vertragsobjekt besteht ein Mietverhältnis.

Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis, deren Inhalt ihm bekannt ist. Im Innenverhältnis tritt der Käufer mit Besitzübergabe in das Mietverhältnis ein.

Der Verkäufer erklärt:

- Mit den Mieter bestehen keine weiteren Vereinbarungen als die dem Käufer

bereits vorgelegten und ihm bei Besitzübergabe im Original zu übergebenden

Mietverträge.

- Derzeit bestehen keine Mietrückstände. Kein Mieter macht eine Mietminderung

oder einen Mieteinbehalt geltend.

- Mietstreitigkeiten werden derzeit weder außergerichtlich noch gerichtlich geführt.

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Der Grundbucheintrag wird im April erfolgen fertiggestellt. Der Mieter hat nun seit Februar weder an den neuen Besitzer (Besitzübergabe wurde dem Mieter im Februar Mitgeteilt) noch an den Alten Vermieter Miete Bezahlt.

Fragen:

Muss der alte Vermieter(Verkäufer) gegenüber dem neuen Besitzer(Käufer) für nicht gezahlte Mietzahlungen des Mieters in der überganszeit (von der Besitzübergabe bis zum Grundbucheintrag) einstehen (wie ein Bürge)?

Also muss der alte Vermieter(Verkäufer) dem neunen neuen Besitzer(Käufer) die ausstehenden Mieten zahlen (von der Besitzübergabe bis zum Grundbucheintrag) und diese dann von dem Mieter auf dem Rechtsweg einfordern.

Oder muss der neue Vermieter(Käufer) nach der Grundbucheintragung die ausstehende Miete vom Mieter fordern?

PS.: gezahlte Miete vom Mieter wird selbstverständlich an den Neuen Besitzer weitergeleitet. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung waren keine Rückstände des Mieters zu verzeichnen.

Mir ist diese Sache unklar. Vielleicht kann mir wer helfen wie die Rechtslage dazu aussieht.

Recht, Hausverkauf, Eigentümerwechsel, Wirtschaft und Finanzen
Verkauf Nachbarhaus mit Grenzbebauung - Haben Fenster Bestandsschutz?

Hallo und guten Tag, ich habe mich quer durchs Netz gegraben, aber diese Frage nirgends beantwortet bekommen. Die Nachbarimmobilie zu unserem Ferienhaus in Bayern soll verkauft werden. Bislang lebte dort ein sehr nettes, altes Ehepaar, mit dem wir uns blendend verstanden und die über viele Jahre auch auf unser Haus aufgepasst haben, das wir ja nur selten nutzen. Deren Tochter will die Immobilie nun verkaufen - nicht an einen anderen Nachbarn, der es abreißen wollte (zu unserer Freude), sondern an jemanden, der darin leben möchte (wohlgemerkt, eine uralte, fast abrissreife Immobilie). Da wir in unserem bisschen Ferienzeit, das wir dort verbringen, sehr skeptisch sind, was Nachbarn angeht, die mit zwei Fenstern direkt an unserem Garten sind (zwei der Hausseiten verlaufen exakt an der Grundstücksgrenze), würde ich gern wisssen:

Kann ich bei einem Verkauf der Immobilie darauf bestehen, dass die Fenster an unserer Grenze entfernt werden? Nach bayerischem Recht müssen die zB mind. 1,80m über unserem Boden sein, was nicht der Fall ist (1,60 und 1,70). Es gibt keine Grundbucheintragung diesbezüglich, so viel weiß ich. Also keine Dienstbarkeit, auf die sich die Erwerber stützen könnten. Oder kann ich wahlweise zumindest darauf bestehen, dass die ausgetauscht und auf 1,80 Höhe gebracht werden (plus vermutlich teuer werden, da sie vermutlich bestimmte Brandschutzbedingungen mitbringen sollten?). Und falls ja: Wem teile ich das wann und wie mit? Oder, was schlimm wäre: Gilt hier Bestandsrecht, das auch fortdauert, wenn sich der Eigentümer ändert? Dann wären wir ja die Gekniffenen. Vielen Dank vorab!!!

Andy

Fenster, grenzbebauung, Verkauf, Bestandsschutz, Eigentümerwechsel
Alter Vermieter macht Probleme. Was tun?

Guten Morgääääääääähn,

die Wohnung, in der ich bis dato lebte hatte einen Eigentümerwechsel.
Grundsätzlich war ich ziemlich gut mit dem alten Eigentümer. Ich fragte ihn, wie das nun mit der Kaution von Statten geht, wenn ich in 2 Monaten ausziehen (das war vor 2 Monaten). Er meinte: "Überhaupt kein Problem. Meldest dich einfach bei mir und dann machen wir die Überweisung."

Dachte mir, OK nice. Stressfrei.

Jetzt stelle ich fest, dass der alte Vermieter mit dem neuen sich um die Mängel bespricht.
ACHTUNG: Alter Vermieter hat kein Übergabeprotokoll gemacht. Wir haben vor Einzug renoviert. Und im Mietvertrag steht, dass ich nach Auszug nicht renovieren muss, da bei Einzug dies erledigt wurde.

Schlüsselübergabe mit dem neuen Eigentümer gehabt vor einer Woche. Mit Übergabeprotokoll.

Der alte Vermieter schrieb mir gestern nun, dass er das erst mit dem neuen Eigentümer klären möchte wegen den Schäden.
Schäden sind nach 11 Jahren wohl legitim. Aber wir reden hier über 8-10 Bohrlöcher und zwei Rissen in zwei Fließen.

Ich habe ihn gefragt, ob er allen Ernstes hinter dieser Aussage steht und angemerkt, dass ich diese Löcher mit einer 5€ Silikontube stopfe.

Was würdet ihr nun machen?!
Schriftlich den neuen Eigentümer auffordern, die Mietkaution samt den Zinsen von ihm einzuholen und das mit dem neuen klären?
Was passiert, wenn der alte Eigentümer kein Übergabeprotokoll einst machte und der neue aber dies machte?! Hat der da irgendeine Chance zu sagen Hey das sind Schäden, die behoben werden müssen. Aber ist das nicht so, dass eine Wohnung gekauft ist wie gesehen?!

Mietkaution, Übergabeprotokoll, Eigentümerwechsel
Autokauf und mein Pass ist abgelaufen, muss man den Kaufvertrag später "umschreiben"?

Guten Morgen Community,

ich habe eine Frage zum Autokauf, speziell zum Kaufvertrag und den Haltern.

Folgende Situation: Ich möchte mir ein Auto kaufen - es soll ein Vorführfahrzeug vom Händler sein. Nun habe ich allerdings gemerkt, dass mein Pass abgelaufen ist und ich somit weder den Kaufvertrag unterschreiben kann, noch das Auto auf mich anmelden kann. Da der Wagen aber optimal für mich scheint und jederzeit weg sein kann, hat sich meine Mutter angeboten, den Kaufvertrag für mich zu unterschreiben und ich würde das Geld dann von meinem Konto überweisen. So weit, so gut.

Nun ist es so, dass ich vermeiden möchte, dass unnötigerweise eine weitere "Hand" später die Attraktivität bei einem Wiederverkauf mindert. Wie könnte man da vorgehen? Den neuen Pass würde ich frühestens in zwei Monaten erhalten können (weil ich kein deutscher Staatsbürger bin und das Ganze deswegen um einiges komplizierter ist).

Meine Mutter wäre ja der Eigentümer des Fahrzeuges - allerdings noch kein Halter. Sollten wir gleich einen "Kaufvertrag" abschließen, in welchem sie mir das Auto "schenkt" bzw dann eben für 1€ verkauft - damit ich der rechtliche Eigentümer dieses Fahrzeuges werde? Den Brief erhalte ja eh ich.

Ist es korrekt, dass ein Halter derjenige ist, auf wen das Auto angemeldet wird oder zählen da tatsächlich die Eigentümer? Muss ich dann warten, bis mein Pass fertig ist um das Fahrzeug dann tatsächlich auf MICH anzumelden? In der Zeit müsste das Fahrzeug ja tatsächlich weiterhin beim Händler stehen.

Wie würdet ihr vorgehen? Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Auto, Kaufvertrag, Autokauf, Autoanmeldung, Eigentümerwechsel, Halterwechsel
Vermieter will HAus verkaufen und neue Eigentümer wollen einziehen.

Hallo

wir sind vor ca. zwei Jahren in einen Neubau gezogen. Es sind 6 Reihenhäuser mit je zwei Wohnungen von meinem Vermieter gebaut worden die er eigentlich verkaufen wollte. DA er sie nicht los geworden ist entschied er sich die ersten drei Häuser (auch das wo wir drin wohnen) zu vermieten und die anderen drei später fertig gestellten zu verkaufen (diese sind inzwischen,auch vermietet) bis auf eins da er sie nicht los geworden ist.

Jetzt ist es so, mein Vermieter ist Architekt und sollte für Kunden eine Zeichnung über ein solches Haus machen. Diese konnten sich nicht vorstellen das wirklich soviel Platz im Haus wäre und wollten besichtigen aus diesem Grund. Wir liessen sie rein und sie waren begeistert auch von unserer Einrichtung.

Dann eine Woche später stand unser Vermieter vor der Tür und wollte mit uns reden und teilte uns mit das er ein HAus aus finazieller Not verkaufen muß und die Leute die hier waren unser Haus kaufen wollen statt doch selber zu bauen.

Wir sind vor knapp 2 Jahren hier eingezogen, haben uns einen Kaminofen gekauft, den Anschluß bohren lassen,ales frisch erst renoviert,neue Möbel für hier gekauft, Rollo für nicht genormte Dachfenster anfertigen lassen usw.

Und jetzt sollen wir wieder ausziehen nur weil diese Leute doch lieber das HAus hier kaufen wollen statt selber zu bauen????

Was können wir tun? Müssen wir raus?

Eigentümerwechsel

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