Es wird hier bei mir immer komplizierter.
Ich habe 01/2021 meine Eigentumswohnung verkauft.
Komplett mit Vertrag, Umschreibung im Grundbuch. Einfach alles.
10/2021 ist die Nebenkostenabrechnung für 01/2020 bis 12/2020 fertig mit einer Nachzahlung von 470 Euro.
Dieser Betrag wurde vom Konto des neuen Eigentümers eingezogen.
Jetzt hat er mir einen Brief zukommen lassen in dem er sagt, dass er will, dass ich die Kosten trage.
Laut Hausverwaltung muss er zahlen.
Im Notarvertrag steht:
"Bezüglich der Jahresabrechnung gilt ddr Tag des Besitzübergangs als Abrechnungsstichtag für Nachzahlungen und Erstattungen zwischen Verkäufer und Käufer. Der Notar hat darüber belehrt, dass die Abrechnung für das Sondereigentum einheitlich für das gesamte Wirtschaftsjahr erstellt wird, Schuldner ist im Außenverhältnis der jeweilige Eigentümer. "
Ich weiß nicht genau wie ich es verstehen soll und der Notar gibt mir keine klare Antwort!
Nur mal so logisch gedacht:
FALLS es meine Pflicht ist zu zahlen. 470 Euro Nachzahlung, allerdings 900 Euro Guthaben im Hausgeld. Sollte ich nicht ddr Jenige sein, der 430 bekommt?
Ich hoffe das mir jemand behilflich sein kann..ich verzweifle hier..