Muss neuer Eigentümer einer Wohnung Heizkosten des alten zahlen?
Ich kaufte eine Wohnung zur Vermietung im Oktober 2017. Bis Ende August war die Wohnung vermietet. Ich habe die Wohnung leer gekauft, und ab 1.1.2018 neu vermietet.
Nun schickt mir die Hausverwaltung die Hausgeldeinzelabrechnung zu, welche eine Nachzahlung beinhaltet. Ebenso bekam ich von der Heizungsablesefirma eine Rechnung für 1.1.2017 bis 31.12.2017
Ich sehe es nicht ein, für die kompletten Kosten aufzukommen. Die Betriebskostenvorauszahlung bekam ja auch der alte Eigentümer von seinem Vermieter überwiesen.
Soll ich mich jetzt an die Hausverwaltung wenden und sagen, dass ich nur anteilig für die Monate Oktober bis Dezember 2017 zahle? Oder direkt an den alten Eigentümer schreiben?
Was macht man da am besten?