Hausverwaltung verweigert Jahresabrechnung?

7 Antworten

Du brauchst die Abrechnung für das Finanzamt nicht.

Bei der Ernmittlung des Gewinn oder Velustes aus Vermietung und Verpachtung verlangt des Einkommensteuegesetz, dass Du sämtliche Einnahmen, die für das Objekt tatsächlich im Jahr 2015 geflossen sind (Miete etc.) addierst, und davon dann die tatsächlichen Ausgaben, die im Jahr 2015 angefallen sind, abziehst. (Hausgeld an WEG ohne Rücklagenzuführung bzw. Entnahme), Schuldzinsen, Grundsteuer etc. Da das Geld aus der Abrechnung 2015 erst 2016 fließt, hat das in der Steuererklärung 2015 nichts zu suchen.

Warst Du Eigenutzer, hat die Wohnung, bis auf die "Hauhaltsnahen Dienstleistungen" nichts in einer Steurerklärung zu suchen. Du brauchst die Abrechnung 2015 also für die Steuer überhaupt nicht.

richtig, mach es! da sitzt irgendein sesselfu**er, der wohl vorher im finanzamt gearbeitet hat. du hast das recht auf eine abrechnung über den zeitraum als du eigentümer warst. drohe am besten mit einer klage, das wirkt und schreckt auf.


Stelle die Aufforderung zuerst mit Einschreiben + Rückschein zu ( gilt immer als zugestellt ). Sollten Die sich immer noch nicht melden, bitte das Finanzamt um Fristverlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung und laß das Ganze von einem Rechtsanwalt machen.

Die anfallenden Kosten können der Hausverwaltung in Rechnung gestellt werden.

Viel Glück, lazyjo...

Blindfuchs  20.12.2017, 07:59

Absolut unrichtige Antwort. Weder muss die Verwaltung die Unterlagen versenden noch braucht er die Unterlagen für die Steuer 2015. Bitte keine Ratschläge geben, die den Ratsuchenden viel Geld kosten könen (Anwalt etc.)

Der Eigentümer, der zur Beschlussfassung "Genehmigung der Jahresabrechnung" aktueller Eigentümer war, ist der Zustellungsberechtigte, denn nur dieser hat Stimmrecht, auch wenn der Beschluss die Kosten des Vorjahres betrifft.
Nutzen und Lasten sind mit Zahlung der Kaufpreissumme auf den neuen Eigentümer übergegangen.

Abrechnungssachen zwischen "neuen" und "alten" Eigentümer, sind nicht Sache der Eigentümergemeinschaft und natürlich auch nicht für dessen bestellten Vertreter.

Die Hausverwaltung kann und darf Dir als Eigentümer 2015 die Abrechnung nicht verweigern. Aber: Wir alle, in einer grösseren Wohnanlage, haben für 2015 zwar eine Abrechnung bekommen, nur fehlt die Zustimmung der Eigentümer dazu noch....dieser muss erst in einer Eigentümerversammlung zugestimmt werden!