Eigentümer noch nicht im Grundbuch eingetragen, welche Rechte?
Eine Immobilie hat einen neuen Eigentümer, welcher noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, sondern vorgemerkt. Die Übergabe erfolgte schon. Ein bestehendes Mietverhältnis wird mit übernommen. Im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer ist jedoch ein Zusatz vermerkt: Mit dem Tage der Besitzübergabe gehen die mit dem Kaufobjekt verbundenen Rechte und Pflichten, sowie die darauf ruhenden öffentlichen Lasten und Abgaben auf den Käufer über, ebenso die Gefahr des Kaufgegenstandes. Hat der neue Eigentümer nun ohne erfolgte Eintragung im Grundbuch das Recht ein bestehendes Mietverhältnis zu Kündigen anhand des oben genannten Zusatzes oder greift der Zusatz hier nicht und es gilt auch hier nur wer im Grundbuch eingetragen ist hat das Recht zu kündigen?