Warum ist keiner Eigentümer über sein hart erarbeitetes KFZ?

26 Antworten

Ab Tag der Erstzulassung ist das Fahrzeug an die BRD abgetreten.

Da wir nicht im Kommunismus leben ist das eine haltlose und falsche Behauptung! Zu Neudeutsch: "Fakenews". Ich rate Dir dringend, diesen Quatsch zu vergessen.

Eigentümer des Fahrzeuges ist derjenige, der das Auto gekauft und bezahlt hat. Ob derjenige dann im Fahrzeugbrief steht ist unerheblich.

Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Auto hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Das einzige, mir verbliebene Hobby.
Ab Tag der Erstzulassung ist das Fahrzeug an die BRD abgetreten.

Dafür würde ich gerne mal eine belastbare Quelle sehen.

Das unterschreibt ihr in der Zulassungsstelle.

Ich hab mittlerweile schon 3 Autos zugelassen und musste derartiges bisher nicht unterschreiben.

Der Besitzer des Fahrzeugbriefs ist nicht der Eigentümer. Das steht im Fahrzeugbrief so geschrieben.

Korrekt. Aber was soll das genau mit deiner eingangs aufgestellten These zu tun haben?

Beim KFZ gibt es im wesentlichen 3 Rechtsverhältnisse:

Eigentümer - das ist derjenige, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat

Halter - das ist derjenige, der das Fahrzeug zugelassen hat und für Steuer und Versicherung aufkommen muss.

Besitzer - das ist derjenige der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat

Das Halter und Eigentümer nicht dieselbe Person sind kommt gar nicht so selten vor. Z.B. wenn erwachsene Kinder ihr erstes Auto kaufen melden sie es schon mal gerne über die Eltern an um von günstigeren Versicherungstarifen zu profitieren. Dadurch werden die Eltern aber lange nicht zum Eigentümer.


kevin1905  08.01.2022, 09:09

Versicherungsnehmer kann allerdings wieder jemand anders sein als der Halter, der Eigentümer oder der Besitzer.

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VirageXO  08.01.2022, 09:12
@kevin1905

Und der Halter jemand anderes als der 'Zulassungsinhaber'.

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VirageXO  08.01.2022, 09:12
Halter - das ist derjenige, der das Fahrzeug zugelassen hat 

Wenn man's genau nimmt, muss das nicht der Fall sein.

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Stadewaeldchen  08.01.2022, 09:13
@VirageXO

Ist vielleicht ein bisschen Laienhaft formuliert. Sorry, du bist der Profi, ich nicht.

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VirageXO  08.01.2022, 09:14
@Stadewaeldchen
Ist vielleicht ein bisschen Laienhaft formuliert. Sorry, du bist der Profi, ich nicht.

Just sayin - die Rechtsprechung geht aber witzigerweise sogar soweit, dass sie die Zulassung nicht einmal als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft heranzieht. Was rein praktisch schon etwas seltsam anmutet.

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Ja auf der Zulassungebscheinigung steht explizit drauf:

"Der Inhaber der Zulassungebescheinigung wird nicht als Inhaber des Fahrzeuges ausgewiesen"

Weist du warum das da steht? Stell dir mal vor derjenige das demjenigen das Auto gehört der die Unterlagen hat... dann könnte ich ja in dein Haus einbrechen, die Unterlagen nehmen und dann nächste Woche vorbei kommen und per Gerichtsbeschluss "mein" Auto abholen weil es dann ja mir gehört oder was?

Das steht dafür da drin das nicht automatisch dem das Auto gehört der den Zettel hat sondern das auch andere Indizien dafür sprechen könne und Gerichte auch anders entscheiden können.

Es gibt zb ein Fall.... Mann und Frau sind ein Pärchen aber nicht verheiratet, sie kauft sich ein Auto, er meldet es an weil er ja Zeit hat. Sie zahlt die meisten Reparaturen und benutzt das Auto die Meiste zeit...

Jetzt tennen die sich und er steht im "Fahrzeugbrief"..... wär doch echt Kacke wenn da jetzt im Brief drinn stehen würde das er der Eigentümer ist.

Und genau DESHALB ist der Brief/Schein kein ultimativer Eigentumsnachweis.

So und morgen erklär ich dir wie man ne Sanduhr umdreht, in dem Sinne, gute Nacht kleiner^^

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

Pitupat 
Fragesteller
 08.01.2022, 00:55

was hast du genau bei der Zulassung unterschrieben. Hast du einen Vertrag mit nach Hause gekommen? Hast du einen Vertrag bei der Unterschrift vom Personalausweis gelesen oder mit nach Hause gekommen. Nein, du hast einfach unterschrieben. Einfach mal darüber nachdenken.

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Nonameguzzi  08.01.2022, 01:00
@Pitupat

hast du dir die AGB's von Gutefrage durchgelesen? Hast du die AGB's gelesen die auf der Blechtafel vom Parkhaus stehen bevor du rein gefahren bist? Hast du dir die AGB's vom letzten Gratis WLAN durchgelesen das du benutzt hast? Hast du die AGB's des Betriebssystemes gelesen das dein Endgerät benutzt mit dem du grade Schreibst?

Und ja ich werde ich jetzt wohl enttäuschen aber sowohl bei der Zulassungsstelle als auch beim Einwohnermeldeamt habe ich die Zettel kurz überflogen. Die Mitarbeiter dürfen dich nichtmal dazu "zwingen" dich zu beeilen und müssen dir die Zeit lassen das nochmal durchzulesen. So viel haben sie zu verstecken^^

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Eisenschlumpf  08.01.2022, 11:25
@Pitupat

Has du denn den Scheiß gelesen? Was meinst du mit "einen Vertrag nach Hause gekommen"? Falls du die Zulassungsbescheinigung meinst, die kann man gewissermaßen als Vertragsbestandteil sehen, aber ob das juristisch anwendbar ist, weiß ich nicht.

Transferaufgabe: Ist die BRD mit einem Vertrag nach Hause gegangen?

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Ab Tag der Erstzulassung ist das Fahrzeug an die BRD abgetreten.

So ein Quatsch.

Das unterschreibt ihr in der Zulassungsstelle.

Nein tut man nicht.

Der Besitzer des Fahrzeugbriefs ist nicht der Eigentümer.

Ja und? Hast du nie den Unterschied zwsichen Besitz und Eigentum gelernt?

Und das Halter und Eigentümer NICHT die gleichen Personen sein müssen, was z.B. beim Leasing IMMER der Fall ist (Eigentümer = Leasinggeber, Halter = Leasingnehmer).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Pitupat 
Fragesteller
 08.01.2022, 00:50

Dann schreib doch bitte mal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum aus der BRD hier auf. Bitte keine Entwürfe oder Vorlagen, sondern gültige Gesetze.

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VirageXO  08.01.2022, 01:02
@Pitupat
Dann schreib doch bitte mal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum aus der BRD hier auf. Bitte keine Entwürfe oder Vorlagen, sondern gültige Gesetze.
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DerBayer80  08.01.2022, 01:17
@Pitupat

Ich habe dir das Gültige Gesetz bereits zitiert. Aber du kannst es gern nochmal haben:

Nach § 929 BGB ist Eigentümer des Pkw derjenige, der sich mittels Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Eigentümer des PKW, privat oder gewerblich - über den Kauf des PKW geeinigt hat und dem das Fahrzeug nach Zahlung des Kaufpreises übergeben wurde

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kevin1905  08.01.2022, 08:46
@Pitupat

Die entsprechenden §§ wurden ja bereits genannt. Allerdings hast du die ursprüngliche Behauptung aufgestellt, also lege du doch bitte Belege für deine kruden Aussagen vor.

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Eisenschlumpf  08.01.2022, 11:17
@VirageXO

Antwort entfernt, ich habe auf die falsche Ebene geantwortet. Siehe @Pitupat.

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Eisenschlumpf  08.01.2022, 11:20
@Pitupat

Besitzer: Jemand, der über eine Sache verfügt.

Eigentümer: Jemand, dem eine Sache gehört.

Wenn ich einen Bleistift kaufe, bin ich Besitzer und Eigentümer. Leihe ich ihn meinem Banknachbarn, ist er Besitzer, ich Eigentümer. Schenke ich ihn meinem Banknachbarn und behalte ihn noch, bis ich diesen Kommentar fertig geschrieben habe, ist er Eigentümer, ich Besitzer. Der Bleistift gehört nicht Deutschland.

Quellen reiche ich keine, solange ich keine Quellen für deine Behauptungen erhalte. "Google selber", oder schau bei Wikipedia, bei Juris, Beck, bei "Gesetze im Internet" oder was auch immer. Es gibt tausende reputable Beschreibungen mit Erläuterungen, Hinführungen und Quellenangaben.

Und überlege bitte jetzt nicht auch noch, was "Du bist Deutschland" auf dem Plakat heißt.

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Warum ist keiner Eigentümer über sein hart erarbeitetes KFZ?

Wer will schon ein KFZ besitzen? Wenn es nicht gerade ein Sonderfahrzeug oder Oldtimer ist, ist das mittlerweile völlig unrentabel.

Davon abgesehen :

Ab Tag der Erstzulassung ist das Fahrzeug an die BRD abgetreten

Völliger Schwachsinn.

Der Besitzer des Fahrzeugbriefs ist nicht der Eigentümer.

Das war noch nie so. Eigentümer ist, wer im Kaufvertrag steht. Und einen Fahrzeugbrief gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr.