Gestohlenes Auto gekauft wer ist Eigentümer?

16 Antworten

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde. es wundert mich, dass das bei der zulassung nicht gemerkt wurde. wenn das fahrzeug zur fahndung ausgeschrieben ist, bekommt die zulassungsbehörde das angezeigt. wie kommt denn die werkstatt darauf, dass es gestohlen ist.

FordPrefect  21.01.2020, 11:32

Nachdem die Zulassungsstelle nur die gefälschten Papiere sieht, die Werkstatt jedoch auch die tatsächliche Fahrgestellnummer, ist das selbstverständlich möglich.

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Ja das mag jetzt auf Dich zugelassen ein, aber gehören tuts Dir hat nicht, weil man rechtlich an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann.

Also praktishc kann man es schon kaufen udn Geld für ausgeben, aber dadurch gehört es einem trotzdem nicht.

Also Du hast wem Geld bezahlt, dummerweise nicht dem Eigentümer, das Auto bekommen, das dem zuvor schon nd jetzt und Dir auch nicht gehört.

Also wird dem Eigentümer das Auto zurück gegeben.

Du kannst Dein Geld beim Verkäufer einfordern.

Letzteres wird sicherlich schwierig, weil der wirds schon nicht mehr haben.

Also hast Du jetzt weder Auo noch Geld.

Es gibt Begebenheiten im Leben, da läuft alles kacke und Du bist voll der A.... Du hast genau diese Begebenheit im Moment.

Und wenn Du am Auto was kaputt gemacht hast oder es genutzt hast, ist es sogar möglich, dass Du die Wertminderung und die Nutzung entgeltlich ausgleichen darfst.

Der Eigentümer ist derjenige, dem das Fahrzeug gestohlen wurde.

Da das Auto gestohlen wurde, kann es nicht gem. §935 BGB nicht gutgläubig erworben werden. Das Eigentum verbleibt hier also beim ursprünglichen Eigentümer. Auch wenn du eingetragen bist und auch sonst davon nichts wusstest. Dieser kann es auch wieder herausverlangen.

Du hast aber einen Anspruch auf Herausgabe des gezahlten Geldes gegen den Verkäufer (Aus Rücktritt) und einen Anspruch auf Schadensersatz.

Ginettarah  21.01.2020, 10:54

Korrektur: Da das Auto gestohlen wurde, kann es gem. §935 BGB nicht gutgläubig erworben werden. ( Es war ein "nicht" zu viel in dem Satz")

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Ich würde sagen, dass wenn das Auto wirklich gestohlen worden ist der Rechtmäßige Besitzer der eigentümer ist. Es wurde ja vermutlich ohne sein Wissen ein Kaufvertrag unterschrieben. DIeser wurde dann jedoch nicht vom rechtmäßigen Besitzer unterschrieben und ist somit nicht gültig.

Wie schon gesagt, dass vermute ich.

VirageXO  21.01.2020, 10:49
Ich würde sagen, dass wenn das Auto wirklich gestohlen worden ist der Rechtmäßige Besitzer der eigentümer ist.

Besitz ≠ Eigentum, aber du meinst das richtige.

Es wurde ja vermutlich ohne sein Wissen ein Kaufvertrag unterschrieben.

Man kann tatsächlich vollkommen rechtmäßig Sachen verkaufen, die einem selbst nicht gehören. Der Kaufvertrag hat aber keinen Einfluss auf die Eigentumslage.

DIeser wurde dann jedoch nicht vom rechtmäßigen Besitzer unterschrieben und ist somit nicht gültig.

Falsche Schlussfolgerung - der Kaufvertrag ist definitiv wirksam, kann hier jedoch angefochten werden.

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