Da das Auto gestohlen wurde, kann es nicht gem. §935 BGB nicht gutgläubig erworben werden. Das Eigentum verbleibt hier also beim ursprünglichen Eigentümer. Auch wenn du eingetragen bist und auch sonst davon nichts wusstest. Dieser kann es auch wieder herausverlangen.

Du hast aber einen Anspruch auf Herausgabe des gezahlten Geldes gegen den Verkäufer (Aus Rücktritt) und einen Anspruch auf Schadensersatz.

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Habe das auch schon aus purer langeweile gemacht um ehrlich zu sein. Wenn ihr beiden keine Vorgeschichte habt, würde ich da jetzt nicht so viel rein Interpretieren.

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Ich nehme an, du bist kein Unternehmer sondern hast die Sache privat als Verbraucher verkauft. Somit läge kein Verbrauchsgüterkauf vor. ( Das ist jetzt mal eine Annahme von mir da Ebay-Kleinanzeigen meist solche Verkäufe unter Verbrauchern enthält)

Dann müsste eigentlich §447 BGB greifen bei dem die Preisgefahr ( die Gefahr zahlen zu müssen obwohl die Sache kaputt gegangen ist) mit Übergabe an eine sorgfältig ausgewählte Transportperson auf den Käufer über geht. Vorausgesetzt du hast die Ware natürlich korrekt und sicher verpackt. Ob das der Fall war, müsste aber glaube ich der Käufer nachweisen.

Damit dürfte sie keinen Anspruch auf Ersatz, Reparatur oder Rückzahlung des Kaufpreises sein.

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Ich glaube viele Leute unterschätzen ganz gewaltig den Aufwand, den solche abstrakte Bilder machen. Da wird nicht nur rumgekleckst oder wahllos rumgemalt. Da fließen Technik, Komposition, Farbwahl etc mit rein. Deine Beispielbilder sind z.B gar nicht so einfach zu malen.

Etwas nachvollziehen kann ich jedoch dein Einwand bei Bildern wo wirklich nur eine Linie oder ein schwarzer Punkt zu sehen sind. Wobei das auch immer im kunsthistorischen Kontext gesehen werden muss. Solche hyper minimalistischen Bilder sind am Anfang des 20 Jahrhunderts als Gegenbewegung zur Klassischen Kunst entstanden und zeigen oft einen langen Werdegang eines Künstlers.

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Es gibt extra fixierspray für Acrylfarbe ( und sonstige Farben) kann man unter der Bezeichnung "Firnis" online finden. Gibt's in Matt, Seidenmatt, Glänzend. Das zeug hält die Farbe bombenfest.

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Also das Bild sieht an sich finde ich schon sehr gut aus!

Ich würde die weißen Spiegelungen im Wasser noch etwas feiner und filigraner machen. Die sind etwas zu grob.

Ich finde das Bild ist linksseitig etwas zu gewichtig. Versuch das Blaue im Hintergrund vielleicht noch etwas in das schwarze auszudehnen. Nicht viel. Nur ein bisschen. Sonst finde ich es echt gelungen! :)

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Ja, auch mit 18 Jahren sind viele noch nicht reif genug.

Wenn Jugendstrafrecht bei einem Heranwachsenden ( 18-21) angewendet wird, hat das in der Regel einen Grund.

Wenn ein Täter über 18 ist, muss abgewogen werden, ob Jugendstrafrecht oder Standartstrafrecht angewendet wird. Das wird abhängig gemacht von der Persönlichkeit des Täters und von der Tat.

Ich finde das ist eine angemessene Möglichkeit um auf Täter zu reagieren die trotz ihres Alters durch zb. Reifeverzögerungen noch nicht die schwere ihrer Tat einsehen können und durch Erzieherische Maßnahmen gelenkt werden können. Man muss die Fälle immer ganz genau betrachten und dann abwägen.

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