Würde an deiner Stelle sofort ausziehen bzw. zwischenzeitlich bei Freunden unterkommen. Das ist meiner Meinung nach ein unverzeihlicher Eingriff in die Intimssphäre und der Umstand, dass sie das im Bekanntenkreis verbreitet ungeheuerlich.

Schau ob du das gefilmte Material in die Finger bekommst und geh damit direkt zur Polizei. Das was deine Mutter gemacht hat ist strafbar und sollte finde ich auch verfolgt werden. Wenn du sagst, dass auch sexuelle Bereiche gefilmt wurden, dann sowieso. D.h. Anzeige raus lassen.

...zur Antwort

Also es ist zwischen euch zunächst ein Kaufvertrag über die Ware zustande gekommen.

In dem er das Geld zurück geholt hat, könnte der Käufer vom Vertrag gem. §§346 I, 323 I Var. 1 ( Nicht erbrachte Leistung) zurückgetreten sein.

Dafür hätte er aber eine Frist zur Leistung setzen müssen. Diese Frist könnte entbehrlich sein, wenn ihr einen Liefertermin ausgemacht habt. Habt ihr das, kann er ohne Fristsetzung zurücktreten. Habt ihr das nicht, hätte er nochmal eine angemessene Frist setzen müssen. Der Rücktritt wäre demnach, meines erachtens, nicht wirksam und du hast weiterhin einen Anspruch auf Abnahme der Kaufsache.

Wäre der Rücktritt wirksam, könnte der Käufer auch alternativ einen Schadensersatz wegen Nichtleistung verlangen.

( Bitte korrigieren wenn ich hier einen Fehler gemacht habe :) )

...zur Antwort

Da das Auto gestohlen wurde, kann es nicht gem. §935 BGB nicht gutgläubig erworben werden. Das Eigentum verbleibt hier also beim ursprünglichen Eigentümer. Auch wenn du eingetragen bist und auch sonst davon nichts wusstest. Dieser kann es auch wieder herausverlangen.

Du hast aber einen Anspruch auf Herausgabe des gezahlten Geldes gegen den Verkäufer (Aus Rücktritt) und einen Anspruch auf Schadensersatz.

...zur Antwort

Habe das auch schon aus purer langeweile gemacht um ehrlich zu sein. Wenn ihr beiden keine Vorgeschichte habt, würde ich da jetzt nicht so viel rein Interpretieren.

...zur Antwort

Also selbst Anfertigen von Fanart ist bereits Urheberrechtlich nicht erlaubt. Jedoch haben die meisten Firmen ( auch Disney so weit ich das weiß) nichts gegen das bloße anfertigen und im Internet Hochladen. Ist ja im Grunde nochmal Werbung für sie. Wo kein Kläger da also auch kein Richter.

Willst du das jedoch zu verkaufen stellen oder erhältst bereits durch das Hochladen Geld ( zb. durch Patreon) dann sieht das anders aus. Dann möchte Disney für die Verwendung ihrer Charaktere natürlich Geld sehen.

Was du versuchen kannst ist höchsten ein Verkauf im eigenen Freundeskreis ohne Social Media.

...zur Antwort

Wurden bei der Überweisung irgendwelche Bezeichnungen eingetragen die da vielleicht helfen könnten?

...zur Antwort

Ich nehme an, du bist kein Unternehmer sondern hast die Sache privat als Verbraucher verkauft. Somit läge kein Verbrauchsgüterkauf vor. ( Das ist jetzt mal eine Annahme von mir da Ebay-Kleinanzeigen meist solche Verkäufe unter Verbrauchern enthält)

Dann müsste eigentlich §447 BGB greifen bei dem die Preisgefahr ( die Gefahr zahlen zu müssen obwohl die Sache kaputt gegangen ist) mit Übergabe an eine sorgfältig ausgewählte Transportperson auf den Käufer über geht. Vorausgesetzt du hast die Ware natürlich korrekt und sicher verpackt. Ob das der Fall war, müsste aber glaube ich der Käufer nachweisen.

Damit dürfte sie keinen Anspruch auf Ersatz, Reparatur oder Rückzahlung des Kaufpreises sein.

...zur Antwort

Die Gründe warum eine Untersuchungshaft angeordnet wird, sind in §112 ff. StPO aufgezählt.

Flucht oder Fluchtgefahr gem. § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 StPO,

Verdunklungsgefahr gem. § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO,

Verdacht eines Kapitaldelikts gem. § 112 Abs. 3 StPO,

Wiederholungsgefahr gem. § 112a StPO.

...zur Antwort

Definition der Nötigung: Rechtswidrige Anwendung von Gewalt oder Androhen eines empfindlichen Übels gegenüber einem anderen zwecks Erreichung einer Handlung oder Unterlassung.

Dein Kommentar wäre keine Nötigung. Seine Drohung wahrscheinlich schon.

...zur Antwort

Ich glaube viele Leute unterschätzen ganz gewaltig den Aufwand, den solche abstrakte Bilder machen. Da wird nicht nur rumgekleckst oder wahllos rumgemalt. Da fließen Technik, Komposition, Farbwahl etc mit rein. Deine Beispielbilder sind z.B gar nicht so einfach zu malen.

Etwas nachvollziehen kann ich jedoch dein Einwand bei Bildern wo wirklich nur eine Linie oder ein schwarzer Punkt zu sehen sind. Wobei das auch immer im kunsthistorischen Kontext gesehen werden muss. Solche hyper minimalistischen Bilder sind am Anfang des 20 Jahrhunderts als Gegenbewegung zur Klassischen Kunst entstanden und zeigen oft einen langen Werdegang eines Künstlers.

...zur Antwort

Würde das eher als ein Dienstvertrag ansehen. Der ist in §§ 611-630 BGB geregelt.

Es ist ja keine Kaufsache geschuldet sondern ein Dienst. Der Fahrlehrer ist dazu verpflichtet dir das Wissen zu vermitteln und Fahrstunden zu geben. Du bist zum entrichten der Vergütung verpflichtet.

...zur Antwort

Ist ein wirklich sehr stressiges und aufwändiges Studium. Du wirst kaum Ferien haben ( Hausarbeiten) und gegen Ende des Studiums wirklich nur noch am Schreibtisch sitzen.

Außerdem ist Disziplin hier sehr wichtig. Du kriegst kaum was vorgekaut und muss fast alles selbst erlernen. ( Vorlesungen decken vielleicht 20% des Stoffs ab) Die Profs ( zumindest an meiner Uni) sind Genies in ihrem Gebiet aber Didaktisch eine Vollkatastrophe.

Wenn es dir aber liegt, kann es wirklich erfüllend sein.

...zur Antwort

Es gibt extra fixierspray für Acrylfarbe ( und sonstige Farben) kann man unter der Bezeichnung "Firnis" online finden. Gibt's in Matt, Seidenmatt, Glänzend. Das zeug hält die Farbe bombenfest.

...zur Antwort

Zuerst: Der Mord selbst ist keine geplante, vorsätzliche Tötung eines Menschen. Mord ist eine Tötung, bei der der Täter die Mordmerkmale nach §211 BGB verwirklicht hat. Natürlich muss das Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes hier verwirklicht worden sein, aber das muss es auch beim Totschlag nach §212 BGB.

Warum sollen wir auf die gleiche Stufe herabsteigen wie ein Mörder und Menschen umbringen? Keiner sollte sich anmaßen das Recht zu haben einen anderen Menschen das Leben zu nehmen. Egal aus welchem Grund. Ich finde es auch lächerlich, dass z.B die USA für Menschenrechte einsteht und trotzdem die Todesstrafe in vielen Bundesstaaten erlaubt. Das ist nicht vereinbar.

Rechtlich gesehen verstößt die Todesstrafe gegen unser Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit einer Person. Weiterhin muss man beachten, dass die Todesstrafe nicht umkehrbar ist. Ist jemand hingerichtet worden und im Nachhinein stellt sich heraus, dass er es doch nicht war, wurde jemand unschuldiges getötet. Auch wenn es selten auftreten mag, diese Gefahr will man nicht eingehen.

...zur Antwort

Das erste ist definitiv digital gemalt worden. Bei so Malprogrammen gibt es vorgefertigte Pinsel, die traditionelle Strukturen nachahmen. Dh. man kann digital Bilder kreieren die fast so aussehen als wären sie mit traditionellen Medien erstellt worden. Ich finde man erkennt jedoch meistens noch, dass es digital ist, weil die Strukturen zu perfekt aussehen.

Das zweite ist denk ich mit mixed media. Dh. Mehrere Malwerkzeuge gemalt worden. Was genau das ist, weiß ich leider auch nicht. Hätte spontan Aquarell, Kohle/ Kreide gesagt. Kann aber auch stark verdünnte Acrylfarbe oder Ölfarbe sein.

...zur Antwort

Also das Bild sieht an sich finde ich schon sehr gut aus!

Ich würde die weißen Spiegelungen im Wasser noch etwas feiner und filigraner machen. Die sind etwas zu grob.

Ich finde das Bild ist linksseitig etwas zu gewichtig. Versuch das Blaue im Hintergrund vielleicht noch etwas in das schwarze auszudehnen. Nicht viel. Nur ein bisschen. Sonst finde ich es echt gelungen! :)

...zur Antwort

Wenn du das selbst gemalt hast, würde ich definitiv erstmal die Materialkosten zusammenrechnen, sodass du schonmal einen Grundpreis hast.

So eine große Leinwand kostet bestimmt so um die 50-60 euro.

Die Farben würde ich auch mit mindestens 40-50 Euro anrechnen und für die anderen Materialien wie Pinsel etc. kannst du denk ich auch nochmal mindestens 20-30 anrechnen.

Also 130-140 als Grundpreis.

Dann kommt noch Arbeitsaufwand dazu. Den kannst du ja selbst bestimmen. Denke schon, das du das für 300-400 Euro ( oder sogar mehr) an Leute verkaufen kannst, den es gefällt.

...zur Antwort