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GEZ Zahlung korrekt?

Hallo liebes Forum!

Ich stehe aktuell in einem Konflikt mit der GEZ und frage mich ob es sich lohnt dies mit einem Anwalt zu regeln oder ob ich komplett auf dem Holzweg bin. (Rechtsschutz vorhanden)

Es ist so dass ich offiziell 30.05.24 meine Wohnung in Hamburg verlassen habe und ab dem 01.05 bereits eine Wohnung in Kassel angemietet hatte. Mein Partner ist zum 01.06.25 dort angemeldet worden. Nun war es so dass ich am 15.05.24 in einem 12 wöchigen Reha-Aufenthalt war. Sprich ich habe mich erst zum August dort offiziell angemeldet, da ich dort tatsächlich erst zu diesem Datum offiziell eingezogen bin. Natürlich habe ich mich aber auch bei der alten Adresse nicht abgemeldet.

Nun verlangt die GEZ eine Nachzahlung von Juni - August - 180€ für den alten Standort. Ich habe mehrfach die Situation schriftlich erklärt und das mein Partner den Beitrag seit dem 01.06 für mich zahlt (Ein Haushalt). Diese beziehen sich ausschließlich auf die offizielle Ummeldung vom Einwohnermeldeamt zu August und sagen eine rückwirkende Abmeldung wäre nicht möglich.

Nun ist die Frage ob ich tatsächlich die fast 200€ zahlen muss oder ob es rechtswidrig ist, da ich ja keine Möglichkeit hatte mich ,,frueher’’ umzumelden durch den Klinikaufenthalt (400km von der neuen Wohnung entfernt) & mein Partner ja seitdem den Beitrag der GEZ zahlt!!!

ich sehe das als nicht Nötig da die Wohnung zum 31.05.24 gekündigt war und ich dort nicht mehr gewohnt habe.

über Hilfe wäre ich dankbar! Vielen Dank.

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Kaufvertrag/Eigentumsnachweis für Kfz nachträglich erstellen?

Ich brauche Hilfe.

Ich hab vor eininer Zeit das Auto meines Vaters (Zulassung und rechtmäßiger Eigentümer war seine Mutter) von eben dieser abgekauft.

Da dies innerhalb der Familie stattgefundenen hat, hatten wir dafür keinen Kaufvertrag im klassischen Sinne abgeschlossen. Nur dass sie den Betrag X für das Fahrzeug X erhalten hat. - dieser Zettel ist nun leider durch den letzten Umzug abhanden gekommen und ich kann nicht mehr nachweisen, dass das Fahrzeug mir gehört.

- ehrlich gesagt weiß ich auch nicht mehr, ob sie darüber (noch) einen Nachweis hat, da der Kontakt seitdem leider sehr zu wünschen übrig lässt...

Auch war das Fahrzeug zwischenzeitlich auf einen Bekannten zugelassen*(welcher nach ihr im Fahrzeugbrief steht), weshalb ich jetzt nicht sicher bin, ob ich das Fahrzeug nun auf mich zulassen kann - da ich ja nicht nachweisen kann, dass das Fahrzeug offiziell mir gehört und nicht dem Bekannten (laut Brief nun letzter Vorbesitzer), oder meiner Oma (Vor-Vorbesitzer).

*Der Bekannte hatte es auf sich zugelassen, da ich das Fahrzeug mit den alten/vorhandenen Kennzeichen zulassen wollte, ich aber (noch) nicht in dem Zulassungsbezirk gemeldet war.

Ebenfalls dämmert mir, dass ich das Fahrzeug in Zukunft auch nicht ohne eventuelle Probleme weiterverkaufen kann, ohne einen Eigentumsnachweis zu haben.

Nun die alles entscheidende Frage: kann ich nun nachträglich mit meiner Oma einen Kaufvertrag aufsetzen, bzw ein Schriftstück, welches besagt, dass besagtes Fahrzeug damals in meinen Besitz übergegangen ist?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen!

Danke im Voraus!

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Auto aus Niederlande in Deutschland anmelden?

Hallo, ich hole nächste Woche Donnerstag ein Gebrauchtfahrzeug aus den Niderlanden ab (Privatverkäufer). Kruze Info vor weg: Nein ich kaufe das Fahrzeug nicht aus den Niederlanden weil es billiger ist oder sonstiges, es ist ausschließlich das beste Angebot von den wenigen die es in der EU gibt vom zustand. Der Verkäufer ist super kompetent und hat mir auch schon alle Dokumente die man so braucht als Kopie (Nachweis) zugesand wie COC, APK und Zulassungsbescheinigung Teil 1 in den Niederlanden Kentekenbewijs Deel I. Das einzige Dokument was noch fehlt bzw. er nicht hat ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2, im Internet steht das es üblich in den Niederlanden ist das man nur die Teil 1 hat weil das auch so eine Karte ist und die Teil 2 dann beim Amt in den Niederlanden für den Export wo ich auch die überführungskennzeichen bekomme ausgestellt wird. Im Internet steht nur welche Dokumente man alle für die anmeldung des Fahrzeugs in Deutschland braucht und halt Ausländische Fahrzeugpapiere aber es steht nicht von Zulassungsbescheinigung teil 2 ohne die man ein in Deutschland gekauftes Auto ja nicht ummelden kann.

Ich stelle mir jetzt die Frage ob ich mit den ganzen Dokumenten sowie der Zulassungsbescheining Teil 1 aus den Niederlanden das Auto problemlos in Deutschland anmelden kann oder was ich machen soll wegen der Zulassungsbescheinigung Teil 2 die fehlt.

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