Wer kennt sich aus mit der Zulassung eines Autos?
Ich möchte einen Fahrzeugwechsel vornehmen. Das Fahrzeug steht z.Zt. 300 km entfernt. Der Fahrzeugbrief wird mir per Post zugesendet. Mit diesem gehe ich zur Zulassungstelle und werde einen Fahrzeugwechsel vornehmen, wobei ich meinen alten Nummernschilder für das neue Fahrzeug verwenden möchte. Das alte Fahrzeug wird beim Autoverkäufer in Zahlung gegeben werden.
Kann ich das alte Auto mit diesen Nummerschildern zum Autoverkäufer überführen, oder muss ich extra Kurzzeitkennzeichen beantragen?
2 Antworten
Wenn das neue Fahrzeug aktuell nicht zugelassen ist, kannst Du mit der Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I das neue Fahrzeug auf deinen Namen zulassen. Das alte Fahrzeug müsstest Du vorher außer Betrieb setzen lassen.
Solltest Du praktisch unmittelbar nach der Außerbetriebsetzung des alten Fahrzeuges zum Fahrzeughändler fahren, wäre diese Fahrt versichert, wenn deine Versicherung für diese Fahrt noch Versicherungsschutz gewährt. Allerdings müsstest Du auf jeden Fall in diesem Fall für das neue Fahrzeug neue amtliche Kennzeichenschilder kaufen. Bitte frage bei deiner Versicherung nach!
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html (siehe auch § 12 Absatz 4 der FZV)
Du brauchst Kurzzeitkennzeichen.