Wer kennt sich aus mit der Zulassung eines Autos?

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Wenn das neue Fahrzeug aktuell nicht zugelassen ist, kannst Du mit der Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I das neue Fahrzeug auf deinen Namen zulassen. Das alte Fahrzeug müsstest Du vorher außer Betrieb setzen lassen.

Solltest Du praktisch unmittelbar nach der Außerbetriebsetzung des alten Fahrzeuges zum Fahrzeughändler fahren, wäre diese Fahrt versichert, wenn deine Versicherung für diese Fahrt noch Versicherungsschutz gewährt. Allerdings müsstest Du auf jeden Fall in diesem Fall für das neue Fahrzeug neue amtliche Kennzeichenschilder kaufen. Bitte frage bei deiner Versicherung nach!

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html (siehe auch § 12 Absatz 4 der FZV)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du brauchst Kurzzeitkennzeichen.