Habe ich beim Autoverkauf falsch gehandelt?
Ich habe mein altes Auto, was noch ein Monat TÜV hat, verkauft. Am Tag der Abmeldung, die ich durch die online Abmeldung bescheinigt habe, ist der Käufer mit der alten Mühle und den abgemeldeten Kennzeichen nach Hause gefahren. Heute früh sah ich, dass das Auto nicht mehr auf seinem Parkplatz (in der Nähe, mein Arbeitsweg) steht.
Wir hatten noch darüber geredet, dass er das Auto neu anmelden kann mit den gleichen Kennzeichen, um sich so die Kosten für Schilder zu sparen. Er meinte noch, das macht er nächste Woche Donnerstag. Aber bin ich aus der Sache raus, wenn ich einen gültigen Kaufvertrag habe und darin drin steht, dass es mit abgemeldeten Kennzeichen verkauft wird? Ich meine, wenn er jetzt geblitzt wird oder ähnliches?
3 Antworten
Wurde es abgemeldet sind Sie zunächst raus. Der Käufer darf mit dem Kennzeichen nicht mehr fahren und muss sich ein neues KZ oder eben ein KurzzeitKZ besorgen. Ihr altes Kennzeichen können Sie an die Wand hängen, damit passiert nichts mehr.
Wie "wenn er es macht ?" Sie schreiben oben, dass Sie das Fahrzeug bereits abgemeldet hatten. Wurde es nun abgemeldet verkauft oder nicht ?
Selbst FALLS es noch angemeldet war: Zeitpunkt des Kaufvertrags gilt. Was danach passiert, obliegt dem neuen Eigentümer :)
das ist so nicht richtig, nur bei Abmeldung ist man wirklich raus,siehe meine Antwort bei deruser1973
Ja abgemeldet aber er hat es gestern Abend gekauft und heute früh schon bewegt. Also er hat die Kennzeichen bekommen damit er die Kosten für neue sparen kann
daa ist dann nicht mehr dein Problem wenn was passiert.. Du hast abgemeldet u damit raus aus allem...falls wirklich was kommen sollte legst du den Kaufvertrag vor mit Verweis das der Wagen abgemeldet war u gut ists
Du hast den Beweis des unterschriebenen Kaufvertrags... (hoffentlich)
Der gilt...
Hab ich auch schon so gemacht, nur habe ich den Wagen damals nicht abgemeldet..
Der Zeitpunkt des Verkaufs ist im Kaufvertrag festgehalten und damit bist du aus allen Vergehen, die mit dem Auto getätigt werden, raus...
das ist falsch,der Kaufvertrag alleine bringt dir gar nichts...hatte mal das problem, auto verkauft u es wurde mehrmals weiter verkauft ohne abzumelden, am ende hat jemand damit nen Unfall gebaut u meine Versicherung musste zahlen...hier aber ist das Auto ja abgemeldet, somit ist der fs wirklich raus
Wenn du der Versicherung den Verkauf mitteilst, ist diese Raus.. Dafür gibt's ja diese extra Meldungszettel...
Wenn es definitiv abgemeldet ist u du den Kaufvertrag hast bist du raus wenn was passiert
Ja und wenn er es macht? Evb Nummer hat er, hat er mir gezeigt. Habe sie ihn ja überlassen dass er es so auf sich anmelden kann