Auto PrivatVerkauft mit Kennzeichen Problem Käufer meldet Fahrzeug nicht ab?
Hallo
Ich habe ein Fahrzeug vor 2 Wochen verkauft.
Natürlich mit einem ADAC Kaufvertrag .
Im Vertrag Würde festgehalten das Fahrzeug mit.meinen Kennzeichen nur zu Überführung nahause genutzt werden darf und schnellstmöglich abgemeldet wird .
Mündlich wurde festgehalten das es in derselben Woche Abgemeldet Oder ungemeldet wird. Und ich meine angemeldeten Kennzeichen zurück bekomme.
Käufer 2 Nord Afrikaner kaum sprächen deutsch.
Nun seit 2 Wochen Passiert garnichts.
Kann ich die Polizei in dem Fall Dazu rufen werde eventuell nächste Woche Dienstag versuchen den Käufer zuhaus aufzufinden an seiner Personal Ausweis Adresse
5 Antworten
Das ist nicht so schlimm (und natürlich darf man das, und natürlich ist das möglich ohne selbst haften zu müssen für den Käufer).
Du meldest direkt nach dem Verkauf (im besten Fall hast du ein Protokoll mit Uhrzeit des Verkaufs umd ganz sicher zu gehen) den Verkauf bei der Zulassungsstelle und der Versicherung. Ich habe das immer wirklich uverzüglich, noch am selben Tag des Verkaufs, gemacht.
Dann wissen beide (sowohl "Staat" als auch Versicherung) dass dieses Kennzeichen inkl. Fahrzeug nicht mehr deines ist - und du bist raus. Ganz einfach.
Im Prinzip ist es daher kein Problem wenn der Käufer einfach mit deinem Kennzeichen weiterfährt. Du musst das halt bei der Zulassungsstelle melden damit auch der Staat weiß dass das Kennzeichen nicht mehr zu dir gehört.
erst dan sind Sie aus der Versicherung raus
Die Versicherung läuft weiter solange das mit dem Kennzeichen angemeldet bleibt. Aber das ist halt nicht mehr dein Problem - mit Verkauf gingen auch die Pflichten an den Käufer über. Das heißt seine SF-Klasse ist weg wenn etwas passiert, er muss die SB begleichen, und er muss die Versicherung bezahlen. Die Versicherung an sich läuft aber weiter. Wenn die Versicherung meint du müsstest für irgendwas aufkommen, leg den Verkaufsvertrag bzw. die Verkaufsmeldung vor. Wenn sie trotzdem etwas wollen können sie dich ja gerne verklagen (und verlieren). Wie gesagt, mit Verkauf (inkl. Anmeldung) gingen auch die Versicherungspflichten an den Käufer über. Du bist raus. Auch wenn die Versicherung das nicht einsehen will.
Die Versicherung zahl ich trotzdem weiter solange Fahrzeug angemeldet ist
Die Versicherung zahl ich trotzdem weiter solange Fahrzeug angemeldet ist
Nein! Also naja, kannst du natürlich wenn du dem Unternehmen Geld schenken willst... Aber musst du nicht. Mit Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Dann muss die Versicherung das Geld vom neuen Käufer eintreiben - oder falls das nicht möglich ist, den Vertrag kündigen (=Stilllegung). Du bist raus.
Mal dahin fahren ist eine Sache die du machen kannst . Abmelden ohne Papiere die du sicher übergeben hast eine andere . Du kannst hinfahrten und hoffen die Burschen anzutreffen was ebenfalls vermutlich nicht mehr der Fall sein wird. dort vor Ort die Abmeldung einfordern und die Schilder.
Rechtlich wird das schwierig sein.. Du kannst auch versuchen über die örtliche Polizei Hilfe zu bekommen aber aucvh das dürfte schwierig werden den das ist Zivilrecht.
Durch die Terminschwierigkeiten bei den Strassenverkehrsämtern kanns auch sein das die Karre zwar abgemeldet werden soll aber eben noch nicht ist .. Vorsatz sollte beweisbarsein..
Wenn die schlecht deutsch sprechen ist es eine frage ob die sich Rausreden können wie so häuffig , zum anderen ist es eine Masche die durchaus üblich und vorsätzlich gemacht wird. Mit aus diesem Grund ist es auch empfohlen den Wagen ohne Zulassung abzugeben egal wie weit der Käufer zu fahren hat sein Problem..
Vermutlich steht die karre schon in Rotterdem oder ist mit deiner Zulassung unterwegs zum Verschiffen nach Afrika.
Wichtiger Grundsatz ein Auto verkauft man nicht angemeldet du kannst dadurch sehr viel Ärger bekommen. Nur abgemeldet verkaufen der Käufer muss sich selbst kümmern für eine Überführung. auf nichts einlassen du kennst die Person meistens nicht. Fahrzeug selber abmelden so kannst keinen Ärger bekommen und Wichtig Kaufvertrag zumindestens Ausweis und Führerschein zeigen lassen. Wenn doch mal was ist das du beweisen kannst das du das Auto verkauft hast.
Also ins Ausland oder einem Ausländer würde ich nur ein abgemeldetes Auto verkaufen, melde es bei der Polizei - mehr kannst Du nicht machen
m77
Du musst das bei der zulassungsstelle melden
Wen es so einfach wäre meine Versicherung VHB interessiert das nicht sie Sagen das Fahrzeug muss vom Käufer abgemeldet werden erst dan sind Sie aus der Versicherung raus