Auto verkauf und neues kaufen?
Guten Tag, ich habe leider wenig Erfahrung in diesem Thema und wollte einfach mal aufgeklärt werde wie den sowas funktioniert im genaueren.
Es geht darum, das ich in geräumiger Zeit mein zurzeitige Auto verkaufen möchte evtl an dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft habe oder Privat verkaufen.
1. Frage: wenn ich es Privat verkaufe muss ich mein Fahrzeug dann abmelden bei der Zulassungstelle wenn es zum kauf und Abholung vom Fahrzeug kommt? Oder geht das auch anders? Und was muss ich alles beilegen dem neuen Käufer?
2. Frage: kann ich mein Kennzeichen weiterbehalten und auf das neue Fahrzeug auf anmelden? Oder muss ein neues her?
3. Frage: Wenn ich das andere Fahrzeug gekauft habe bzw es zum kauf auch kommt, muss ich die Versicherungen abschließen bevor ich das Auto kaufe bzw bevor ich es abhole? Oder kann ich das machen wenn das Fahrzeug bei mir steht?
4. Frage: Wenn ich das Fahrzeug übernehme wie ist das mit dem Kennzeichen, gehe mal davon aus das ich mein kennzeichen behalten darf also mit der selben Sachen drauf, müsste ich dann mein Kennzeichen zur anderen Person mitnehmen und es dort selbst dran machen oder muss dies in einer Werkstatt erfolgen oder beim TüV?
5. Frage: Da das Fahrzeug das ich kaufen möchte ein Nissan ist, kann ich den dieses Registrieren lassen bei einem anderen Nissan Händler, da einer der Angebote die ich erhalten habe, eine 1.5Jahre Garantie mitbringt und der nette Mann zu mir meinte ich müsste dieses nur bei einem Nissan Händler anmelden um das zu übernehmen oder so ähnlich, würde dann beim anmelden bei dem Nissan Händler der auch natürlich Service macht diese ganze Prozedur von neu anmelden an der Zulassungstelle und den ganzen Kram erledigt werden von dennen aus oder muss ich das noch machen?
Ich frage das nur, weil wo ich mein Auto vor 2 Jahre bei dem Nissan Händler gekauft habe, wurden die ganzen Sachen wie das Kennzeichen anmelden und allgemeines zulassen alles von dem Verkäufer bzw von dem Händler erledigt, ich musste jedeglich nur die Versicherung abschliesen und dennen die Nummer weiterleiten das diese es zulassen können.
Es wäre nett auf eine gute und ausführliche Antwort
Vielen Dank im vorraus,
David
2 Antworten
Wenn du das Fahrzeug abmeldest, darf es höchstens noch ein paar Tage auf der Straße (im öffentlichen Raum) stehen. Wenn du bei einem Händler ein Ersatzfahrzeug kaufst, ist es möglich "Zug um Zug" das eine Fahrzeug ab- und das andere anzumelden.
Beim privatverkauf würde ICH kein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand geben.
Zu 1
Grundsätzlich solltest du dein Auto abmelden bevor du es verkaufst. Abmelden geht schnell bei der Zulassungsstelle. Anders trägt große Risiken in sich.
Dem Käufer gibst du Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, Tüv Bericht und Unterlagen zum Auto mit wie Rechnungen, Gutachten, Bedienungsanleitung
Zu 2
Die Kombination bleibt 6 Monate auf deinen Namen reserviert. Du kannst auch die bereits existierenden Kennzeichen verwenden
Zu 3
Du benötigst eine eVb von deiner Versicherung. Mit der kannst du das Auto anmelden. Die Details zur Versicherung besprichst du später mit deinem Makler.
Zu 4
Du musst die Kennzeichen draufmachen bevor du fährst
Zu 5
Du musst den Händler fragen, ob er die Garantie anerkennt. Wenn er alles übernimmt musst du doch nichts machen