Auto verkauf und neues kaufen?

2 Antworten

Wenn du das Fahrzeug abmeldest, darf es höchstens noch ein paar Tage auf der Straße (im öffentlichen Raum) stehen. Wenn du bei einem Händler ein Ersatzfahrzeug kaufst, ist es möglich "Zug um Zug" das eine Fahrzeug ab- und das andere anzumelden.

Beim privatverkauf würde ICH kein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand geben.

Zu 1

Grundsätzlich solltest du dein Auto abmelden bevor du es verkaufst. Abmelden geht schnell bei der Zulassungsstelle. Anders trägt große Risiken in sich.

Dem Käufer gibst du Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, Tüv Bericht und Unterlagen zum Auto mit wie Rechnungen, Gutachten, Bedienungsanleitung

Zu 2

Die Kombination bleibt 6 Monate auf deinen Namen reserviert. Du kannst auch die bereits existierenden Kennzeichen verwenden

Zu 3

Du benötigst eine eVb von deiner Versicherung. Mit der kannst du das Auto anmelden. Die Details zur Versicherung besprichst du später mit deinem Makler.

Zu 4

Du musst die Kennzeichen draufmachen bevor du fährst

Zu 5

Du musst den Händler fragen, ob er die Garantie anerkennt. Wenn er alles übernimmt musst du doch nichts machen