Käufer fährt mit abgemeldetem Auto auf der Straße?
Hallo, ich habe diese Woche mein altes Auto privat verkauft, da ich mir mittlerweile ein Neues gekauft habe.
Am Freitag habe ich das Auto noch abgemeldet, so war es auch im Kaufvertrag vereinbart. Seitdem stand es auf einem nicht umzäunten Privatparkplatz. Es war auch vereinbart, dass der Käufer das Auto über das Wochenende noch mit einem geliehenen Anhänger abholen würde. Die Schlüssel und Fahrzeugpapiere habe ich ihm bereits am Freitag nach der Abmeldung mitgegeben.
Gerade eben war ich auf dem Weg nach Hause und sah mein altes Auto mit meinen Kennzeichen (ohne Siegel) an mir vorbeifahren. Es ist nicht versichert, deswegen habe ich auch die Polizei schon darüber informiert.
Könnten mir jetzt irgendwie Konsequenzen drohen, weil meine Kennzeichen an dem Auto sind, auch wenn sie entwertet wurden?
4 Antworten
Du hast es abgemeldet. Das ist dad A und O sehr gut gemacht. Eventuell wirst du vlt einen Brief bekommen, sollte er geblitzt werden. Aber du kannst anhand des Kaufvertrags oder vorherige Chatverläufe ja beweisen, dass das Auto nicht mehr dein Eigentum war.
Eine Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zu Zwecken der An- und Abmeldung ist erlaubt.
Warum hat mich die Polizei dann nicht aufgeklärt?
Und im Internet finde ich dazu auch keine andere Information:
Sie dürfen mit den entwerteten Kennzeichen noch eine letzte Fahrt nach Hause machen, solange sie von der Kfz-Haftpflicht erfasst ist. Dabei muss die Fahrt bis zum Ende des Tages der Stilllegung erfolgen. Die entwerteten Kfz-Kennzeichen müssen für diese Fahrt erneut am Pkw angebracht sein.
Die Haftpflichtversicherung läuft doch mit dem Tag der Abmeldung ab?
Die Haftpflichtversicherung läuft doch mit dem Tag der Abmeldung ab?
Es gibt eine Nachhaftungsfrist von 4 Wochen.
Das heißt also, man kann mit einem abgemeldeten Auto noch einen Monat lang ganz normal weiterfahren?
Die Fahrt steht ja schließlich nicht in Zusammenhang mit einer An- oder Abmeldung.
Die Kennzeichen haben keine Bedeutung mehr. Alles gut.
Ich schließe mich an. Du hast das Fahrzeug abgemeldet, den Verkauf und die Übergabe schriftlich im Kaufvertrag fixiert, somit bist du kpl. raus aus der Nummer. Ganz gleich was passiert.
Es ist doch aber schon seit zwei Tagen abgemeldet?