Zweitwohnsitz anmelden; ab wann sinnvoll?

Hallo zusammen :)

Ich ziehe demnächst für etwas über 6 Monate nach München für mein Pflichtpraktikum, welches um ein freiwilliges Praktikum erweitert wurde. Ich habe eine Wohnung in den firmeneigenen Apartments bekommen und da steht in einer Datei, die mir zu geschickt wurde, dass man sich ummelden soll und das sich jeder Mieter selbst um GEZ kümmern muss. Ich habe aber auch von anderen Praktikanten gehört, die sich nicht für solche 6 Monate umgemeldet haben, allerdings hatten die auch nicht das Schreiben mit den Angaben per Mail bekommen, sondern erst vor Ort vom Vermieter glaube und die hatten auch keinen Fernseher mit im Zimmer, was bei mir schon enthalten ist.

Einige Leute sagen auch, dass das Meldegesetz quasi nur auf dem Papier steht aber dann lese ich auch von Strafen bis 500€ falls man sich nicht ummeldet und irgendjemand das rausfindet. In München ist es ja auch sehr aufwändig überhaupt erstmal einen Termin zum Ummelden erhalten. An sich existiert eine Ummeldefrist von 2 Wochen aber wenn man dann 2 Monate auf einen Termin wartet, hat sich das auch wieder gegessen. Außerdem müsste ich, wenn ich den Zweitwohnsitz anmelde auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen und ab dem freiwilligen Praktikum eine Steuererklärung machen. Das ist schon sehr viel Aufwand für so einen 6 monatigen Aufenthalt.

Was würdet ihr mir raten? Soll man den ganzen Aufwand auf sich nehmen für nur 6 Monate? Hab auch schon von Leuten gehört, die die Einstellung hatten "wenn ich die Strafe bekommen, komme ich immer noch günstiger weg, als wenn ich die Steuer zahle" aber ob man sich darauf einlassen sollte??

Ich würde mich riesig freuen, wenn ihr mir etwas weiterhelfen könntet :)

Mit freundlichen Grüßen

Wohnung, München, Stadt, Ummeldung, Wohnsitz, Wohnsitzwechsel, Zweitwohnsitz
Ab wann ist es "schwarz wohnen", mit welchen Konsequenzen?

Hallo zusammen,

nach reichlicher Google-Suche bin ich nicht zu einer ausreichenden Antwort zu folgender fiktiven Problematik gekommen:

Folgende Konstellation:

Person A, seit 6 Wochen Witwer mit 2-jähriger Tochter

Person B, Freund von Person A

Person C, Vater von Person C.

Paar D.

Alle miteinander befreundet.

Person A erhält nach dem Tod seiner Frau Unterstützung vom Staat, aber selbst mit der Unterstützung kann die Miete mittelfristig nicht finanziert werden.

Diese Unterstützung wird Person A in 2 Monaten gestrichen, was zur Folge hat, dass sich Person A die Wohnung nicht mehr leisten könnte und mit der 2-jährigen Tochter umziehen müsste. Diese wäre gerade in dieser Zeit ungünstig,

da

  • über Person A, das befreundete Paar D wohnt, dass sich auch kurzfristig um die Tochter kümmern kann.
  • die KiTa der Tochter 5min entfernt ist, damit auch das sozial Umfeld der Tochter, mehrere befreundete Pärchen mit Kindern.
  • ein Großteil des Freundeskreises in der Ecke der Stadt wohnt.
  • wegen Umzug müsste er die Stadt verlassen.

Idee:

Person B zieht zu Person A und bezahlt die Miete für ein freistehendes Zimmer in bar. Eine Ummeldung von Person B hätte zur Folge, dass die Unterstützung gestrichen wird, da durch die Mietzahlung eine Grenze überschritten wird.

Daher meldet sich Person B nicht auf die Wohnung von Person A um, sondern auf den Wohnsitz der Eltern, 40km entfernt. Im Haus der Eltern kann ein Gästezimmer halbwegs bewohnt aussehend hergerichtet werden.

Frage:

Welche theoretischen rechtlichen Konsequenzen könnten das für die beteiligten Personen konkret haben, und wie sieht die Realität aus?

Wieviel Tage im Monat müsste Person B im Elternhaus wohnen, um im rechtlichen Rahmen zu bleiben bzgl. Hauptwohnsitz, auch berücksichtigt, dass Person B circa 8-10 im Monat bei Freundin verbringt?

Welche konkrete rechtlichen Problemzonen werden in der dieser Situation und mit "schwarz wohnen" allgemein betreten?

Danke für Infos & eine Bewertung!

Recht, Ummeldung

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