Hallo zusammen,
nach reichlicher Google-Suche bin ich nicht zu einer ausreichenden Antwort zu folgender fiktiven Problematik gekommen:
Folgende Konstellation:
Person A, seit 6 Wochen Witwer mit 2-jähriger Tochter
Person B, Freund von Person A
Person C, Vater von Person C.
Paar D.
Alle miteinander befreundet.
Person A erhält nach dem Tod seiner Frau Unterstützung vom Staat, aber selbst mit der Unterstützung kann die Miete mittelfristig nicht finanziert werden.
Diese Unterstützung wird Person A in 2 Monaten gestrichen, was zur Folge hat, dass sich Person A die Wohnung nicht mehr leisten könnte und mit der 2-jährigen Tochter umziehen müsste. Diese wäre gerade in dieser Zeit ungünstig,
da
- über Person A, das befreundete Paar D wohnt, dass sich auch kurzfristig um die Tochter kümmern kann.
- die KiTa der Tochter 5min entfernt ist, damit auch das sozial Umfeld der Tochter, mehrere befreundete Pärchen mit Kindern.
- ein Großteil des Freundeskreises in der Ecke der Stadt wohnt.
- wegen Umzug müsste er die Stadt verlassen.
Idee:
Person B zieht zu Person A und bezahlt die Miete für ein freistehendes Zimmer in bar. Eine Ummeldung von Person B hätte zur Folge, dass die Unterstützung gestrichen wird, da durch die Mietzahlung eine Grenze überschritten wird.
Daher meldet sich Person B nicht auf die Wohnung von Person A um, sondern auf den Wohnsitz der Eltern, 40km entfernt. Im Haus der Eltern kann ein Gästezimmer halbwegs bewohnt aussehend hergerichtet werden.
Frage:
Welche theoretischen rechtlichen Konsequenzen könnten das für die beteiligten Personen konkret haben, und wie sieht die Realität aus?
Wieviel Tage im Monat müsste Person B im Elternhaus wohnen, um im rechtlichen Rahmen zu bleiben bzgl. Hauptwohnsitz, auch berücksichtigt, dass Person B circa 8-10 im Monat bei Freundin verbringt?
Welche konkrete rechtlichen Problemzonen werden in der dieser Situation und mit "schwarz wohnen" allgemein betreten?
Danke für Infos & eine Bewertung!