Hallo! Muss man einen Umzug dem Arbeitsamt im Vorfeld mitteilen, wenn man bereits Gründungszuschuss bezieht (analog zur Mitteilungspflicht bei ALG1)?
Kann der Gründungszuschuss bei Versäumnis (z.B. Mitteilung erst 1 Woche nach Umzug) gestrichen werden? Oder ggf. sogar schon alleine deshalb, weil man umzieht? Ummeldung beim Bürgeramt ist unbedachterweise schon erfolgt..
Danke!