Anderen Wohnsitzt angeben möglich?
Darf man rechtlich gesehen in eine Wohnung einziehen, aber wo anders gemeldet sein und seine Post außerhalb zu einem Postfach bekommen oder ist das rechtlich nicht erlaubt? Was droht einem wenn so was auffliegt?
2 Antworten
Für die Anmeldung braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung. Und wenn dir jemand diese Bestätigung ausstellt, ohne dass du in die Wohnung eingezogen bist, kann dies für denjenigen ein Bußgeld von 50.000€ machen. Es wird dir also keiner die Bestätigung geben.
Nichts zu danken. Ich habe die Antwort für den Fragesteller 95Relletsnegarf geschrieben.
neuen Wohnung bist und du meldest deine neue Adresse nicht
Und genau das ist ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz. Darin steht, dass man sich anzumelden hat. Tut man es nicht, kann man ein Bußgeld bekommen.
Darf man rechtlich gesehen in eine Wohnung einziehen, aber wo anders gemeldet sein
Nein, auch der zweite Wohnsitz muss gemeldet sein. Strafen können empfindlich hoch sein. Siehe hier:
https://www.buzer.de/gesetz/10628/a181008.htm
Post an Postfach ist kein Problem. Warum auch?
das sind keine Strafen, das sind Ordnungswidrigkeiten. Der Unterschied ist sehr groß. Eine Ordnungswidrigkeit kann nicht "empfindlich hoch sein". Dein Link redet auch von Ordnungswidrigkeit und keine Strafen.
Ordnungswidrigkeit ist die Tat, die Zahlung einer Geldbuße ist die Strafe. Und die kann durchaus empfindlich sein. Aber vielen Dank für Deinen Kommentar.
hierbei geht's nicht um die Wohnungsgebebestätigung, es geht darum, wenn du bereits in einer neuen Wohnung bist und du meldest deine neue Adresse nicht an, aber vielen Dank für deine Antwort