Muss ich mich ummelden, wenn ich in ein Wohnheim ziehe auch wenn es im selben Landkreis liegt?
Ich werde ab Mitte September in ein Wohnheim ziehen, um in dem Ort zu studieren. Dieser liegt aber im selben Landkreis wie mein aktueller Wohnort bei meinen Eltern. Meine Frage ist ob es sich lohnt mich umzumelden beim Einwohnermeldeamt und so weiter, wenn ich doch eh jedes Wochenende nach Hause fahre. Und wie läuft das mit Zweitwohnsitzen und so ab? Wäre das besser?
4 Antworten
Ja du musst es für die Zeit des Studiums zumindest als Zweitwohnung angeben
Man muß sich immer anmelden, selbst wenn man nur ins Haus nebenan zieht.
Das hat nichts lohnen, sondern dem Bundesmeldegesetz zu tun.
Hi,
du wirst ja wohl nicht dein gesamtes Studium jedes Wochenenden nach hause fahren... Und da lohnt sich ein Ummelden schon. schon alleine weil deine Adresse auf dem Ausweis steht.
Zweitwohnsitz ist in deinem Fall irrelevant.
Ich denke die Mehrheit wird trotzdem auch am Wochenende im Wohnheim bleiben, nach Partynächten, bei neuen Freunden, zum Ausschlafen...
Nur weil man in der Nähe studiert, heißt das nicht, dass man die gesamte Zeit daheim hockt. Das legt sich am Anfang :)
Hier sind einige ausführliche Erläuterungen zum Thema:
http://www.wohnung.com/ratgeber/274/haupt-und-nebenwohnsitz-rechtliche-regelungen
"du wirst ja wohl nicht dein gesamtes Studium jedes Wochenenden nach hause fahren"
Studiert in dem Landkreis, in dem auch die Eltern wohnen ... noch fragen