Geblitzt worden, Kein Foto beim Einwohnermeldeamt hinterlegt, was nun?

Hallo Leute,

vorerst bitte ich wirklich nur um weiterhelfende Antworten! Ist schon prikär genug das ganze.

Nun ich wurde vor ein paar Wochen geblitzt. Der Halter des Fahrzeuges bekam auch schon das Schreiben mit diesem Formular wo er mich als Fahrer eintragen soll. Soweit alles kein Problem.

Ich habe bisher auch keine Punkte, ich würde jetzt einen Punkt bekommen. Da habe ich kein Problem damit. Alles gut.

Das eigentliche Problem was ich habe, es gibt von mir beim Einwohnermeldeamt kein hinterlegtes Passbild, was mit dem Blitzerfoto verglichen werden kann, weil ich seit Jahren von der Ausweispflicht befreit bin. Warum ist jetzt nebensächlich. Es ist nun mal so und fertig.

Jetzt meine Frage: Nimmt die Bußgeldstelle das so hin, das sie mein Bild nicht vergleichen kann und schickt mir dann einfach trotzdem komplikationslos den Bußgeldbescheid mit, oder werden dadurch schlafende Hunde geweckt die man besser schlafen lässt. Wie geht die Bußgeldstelle jetzt damit weiter um? Wird das Einwohnermeldeamt davon in Kenntnis gesetzt das sie das Bild nicht vergleichen können?

Oder wäre es Sinnvoll, wenn ich das Schreiben weiter bekomme, das ich dann gleich eine Kopie meines Führerscheins mit reinlege, wo ja ein Bild von mir drauf ist, das die das gleich nehmen können und den Weg sich sparen können über das Einwohnermeldeamt, würde das helfen?

Bitte es ist mir wirklich sehr wichtig.

Euer Asrael

Personalausweis, Bußgeld, Einwohnermeldeamt
Wohnungssuche und Arbeitssuche in der Schweiz von Deutschland aus?

Guten Tag,

ich möchte mein Leben in der Zukunft in der Schweiz verbringen. Ich habe mich auch schon viel über die Lebensumstände in der Schweiz informiert. Ich habe nächsten Monat ein Vorstellungsgespräch in dem es um einen Quereinstieg zum Lokführer geht. Ich werde mein aller bestes dabei geben, die Personalabteilung von mir zu überzeugen. Mein Ziel ist es, damit das 1. Jahr den Quereinstieg zu machen und bereits schon währenddessen mein Geld zu sparen für meine gewünschte Zukunft.

Danach möchte ich gerne genug Geld zusammen sparen, das ich dann im besten Fall schon ab Mitte 2025 mir erste (richtige) organisatorische Gedanken machen kann über ein Leben in der Schweiz. Während ich dann noch in Deutschland arbeite, möchte ich meine neue Arbeitssuche und Wohnungssuche auf die Schweiz verlegen. Grundsätzlich habe ich da auch schon ein geeignetes Unternehmen in der Schweiz gefunden, ob die mich nur nehmen würden steht auf einem anderen Blatt Papier.

Ich müsste für Wohnungsbesichtigungen und Vorstellungsgespräch bis in die Schweiz mit dem Auto ganze 400 km fahren, und da fängt es schon an. Welchem Unternehmen geschweige denn welchem Vermieter will man das für glaubwürdig verkaufen, das ich zu einem Vorstellungsgespräch oder einer Wohnungsbesichtigung 400 km fahre? Ich kann zwar sagen das ich mein Leben in der Schweiz verbringen möchte, aber ob sowas in so einem Fall als positiv gesehen wird? Bitte sagt mir nicht das ich mir Aufenthaltsgenehmigung L holen soll weil ich damit auch ohne Arbeit eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen würde, denn ohne einen Arbeitsvertrag gibt kein Vermieter mit Menschenverstand eine Wohnung her zur Miete.

Über das ganze organisatorische rund um Versicherungen, Krankenkasse, Geld usw... was man alles für die Einreise in die Schweiz benötigt, bitte macht euch darüber keinen Kopf. Was da alles auf mich zukommt, dem bin ich mir bewusst und ich weiß was ich alles tun muss. Mir geht es mit dieser Frage darum in der Schweiz von Deutschland aus eine Arbeit zu finden, und natürlich eine Wohnung. Weil welchem Arbeitgeber geschweige denn Vermieter, will man das für glaubhaft erklären das man mit dem Auto 400 km fährt für ein Vorstellungsgespräch oder eine Wohnungsbesichtigung?

Leben, Umzug, Ausland, Schweiz, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitssuche, Dialekt, Einreise, Einwohnermeldeamt, Lokführer, Schweizerdeutsch, Visum, Wohnungssuche
Wann hat meine ausländische Frau Anspruch auf ALG II?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe in Deutschland, bin männlich, über 25 Jahre alt und hatte letztes Jahr (trotz Pandemie) die spontane Gelegenheit meine Verlobte zu heiraten, während sie zu Besuch in Deutschland war. Sie ist philippinische Staatsangehörige (also Drittstaat) und lebte dort von Geburt an. Seit Pandemieausbruch habe ich meine Teilzeitarbeit verloren und bin ALG II-Empfänger. Aufgrund chronischer Erkrankungen seit meiner Kindheit und Schwerbehindertenausweis darf und kann ich nur 4 Stunden pro Tag arbeiten, womit ich zuvor schon ALG II-Bezieher (Aufstocker) war.

Nach der Eheschließung musste meine Frau in ihr Heimatland zurückfliegen, da ihr Schengen Visum nur noch 2 Wochen gültig war. Dort machte Sie Sprachkurs A1 und beantragte das notwendige Ehegattennachzugsvisum. Dies schaffte sie trotz Lockdown und Ausnahmezustand durch einen Taifun auf ihrer Insel.

Im April erhielt sie endlich ihr Visum (nationales Visum zum Ehegattennachzug) und wohnt seit April bei mir in DE. Zuvor teilte ich unverzüglich dem Jobcenter durch schriftliche Veränderungsmitteilung den Nachzug meiner Frau mit. Einen Tag später rief meine Sachbearbeiterin mich an und sagte, dass sie den Antrag erhalten habe, aber meine Frau (soweit sie wüsste) keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen hätte. Zudem würde meine Miete gekürzt, da meine Frau ja jetzt hier wohnt und diese anteilig zahlen muss, obwohl meine Frau bis heute nicht bei der Meldebehörde gemeldet ist, da diese sich weigert die Anmeldung anzunehmen. Ich war mit Zeugen persönlich vor Ort mit allen ausgefüllten Unterlagen. Doch die Meldebehörde teilte mir mit, dass meine Frau erst ihren Termin bei der Ausländerbehörde im Juni abwarten muss. Vorher sei eine Anmeldung nicht möglich. (Wie soll ich denn ohne Meldebescheinigung meine Frau in meiner Familienversicherung aufnehmen lassen?)

Auf die Frage, wie meine Frau Lebensunterhalt und Miete zahlen soll, da sie schließlich neu in Deutschland ist und keinerlei Geld hat, konnte oder wollte meine Sachbearbeiterin mir am Telefon keine Antwort geben.

3 Tage später erhielt ich plötzlich eine E-Mail, in der meine Sachbearbeiterin mir mitteilte, dass ich die Miete doch nicht gekürzt bekomme und diese weiterhin im vollem Umfang bezahlt wird. Eine Begründung für diese "Meinungsänderung" blieb aus und ich warte bis heute auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bezüglich dem ALG II-Antrag für meine Frau. Selbst nach meiner dritten schriftlichen Aufforderung habe ich bis heute nichts mehr von ihr gehört.

Ich wandte mich mit meiner Frau, die staatlich-geprüfte Intensiv-Krankenschwester von Beruf ist mit jahrelanger Berufserfahrung, an mehrere Beratungsstellen (Diakonie) vor Ort, doch keiner konnte uns helfen. Jeder sagte etwas anderes.

Was soll ich nun machen? Fühle mich von den Behörden im Stich gelassen.Habe mir notgedrungen von meinem Bruder Geld geliehen. Übrigens steht auf dem (nationalem) Visum meiner Frau "Erwerbstätigkeit gestattet".

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, Familiennachzug, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Meldegesetz und Baurecht, Dauercamping als wohnsitz melden ja oder nein?

Hallo, folgende Situation: ich habe einen untermietvertrag und bin dort mit Hauptwohnsitz gemeldet. Habe dort ein möbliertes Zimmer, Briefkasten mit meinem Namen und sogar eigene Klingel mit meinem namen. Wohne dort seit knap 2 Jahren. Seit ca 1,5 Jahren bin ich jedoch nur noch selten dort da ich einen Wohnwagen in einem anderen Ort auf einem Jahresstellplatz habe. Der Campingplatz hat das ganze Jahr über geöffnet. Ich bin dort Dauercamper. Der wohnwsgen steht dirt fest, ist abgemeldet, wird nicht bewegt. Man kann sich dort sogar mit Hecke und Gartentor seine Parzelle eingrenzen und wie ein strebergarten gestalten. Man zahlt für ein Jahr und kann so viel und wann man will mit einem Schlüssel rein und raus.

Nun ust es so das mir eine Person die die Gesetzeslage nicht verstanden hat damit droht, ich würde vollkommen illegal auf dem Campingplatz wohnen und müsste dort gemeldet sein. Sie versteht nicht das nur ganz bestimmte Campingplatze als meldeadresse dienen können da meistens das Baurecht dagegen spricht. Das meldegesetz erlaubt das man auf einem Campingplatz gemeldet sein darf, in bestimmten Bundesländern (zu denen mein Bundesland gehört), wenn ein Wohnwagen dort fest steht und nicht bewegt wird. Jedich das Baurecht verbietet es wenn der Campingplatz z. B in einem Erholungsgebiet liegt und gewisse bautechnische Anforderungen nicht erfüllt. Dies ist bei meinem Campingplatz der Fall. Hier darf man sich gesetzlich nicht anmelden. Was für mich ja auch garnicht nötig tut da ich einen Mietvertrag und somit eine korrekte meldeadresse habe. Hätte ich diesen Mietvertrag nicht, müsste ich mich ohne festen Wohnsitz melden, wenn ich nicht mit meinem Wohnwagen auf einen anderen Campingplatz umziehen würde der als Hauptwohnsitz erlaubt wäre. Aber wie gesagt ich habe ja eine korrekte meldeadresse und es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben wie oft ich mich dort aufhalten muss oder wieviele private Sachen ich dort haben muss. Ich könnte auch das ganze Jahr über in einem oder mehrerer Hotels wohnen und dort kann und muss man sich auch nicht wohnhaft melden. Ein Wohnwagen, auch wenn er nicht bewegt wird und abgemeldet ist, ist keine Wohnung die man zwangsläufig als Wohnsitz anmelden muss.

So wurde ich jedenfall darüber informiert. Aber nun glaubt eine gewisse Person alles sei illegal und droht mir mit 5 Jahren Haftstrafe wenn ich mich nicht auf dem Campingplatz mit Hauptwohnsitz anmelde. ES GEHT ABER NUNMAL NICHT UND IST AUCH VÖLLIG UNNÖTIG DA ICH WIE GESAGT EINE KORREKTE MELDEADRESSE HABE.

Kann mir daher jemand sagen ob diese Person Recht hat und das Dauercamping ist illegal wenn ich mich nicht dort wohnhaft melde, oder habe ich Recht und es ist wie ich schon sagte? Muss ich mir in dem Fall einen Anwalt nehmen? Denn diese Person behauptet ja meine Meldeadresse sei ein fake und es ist nunmal verboten jemandem eine fake meldeadresse zu geben. Aber es ist kein fake... Will person x aber alles nicht glauben. Was soll ich nun machen?

Recht, dauercamping, Einwohnermeldeamt, Meldeadresse
Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?

Hey liebe Leute,

ein Freund von mir hält sich in der Stadt auf wo ich leben und lebt abwechselnd bei Freunde und mir

Er bezieht momentan Arbeitslosengeld I jedoch teilten die ihn mit das er eine Meldeadresse braucht da sie sonst seine Leistungen die er erhält einfach streichen können

Er hat ein Postfach bei der Caritas aber keinen Wohnsitz da er erst ab den 01.10 wieder in einer Wohnung lebt in der selben Stadt das ist abgeklärt aber ein Mietvertrag liegt noch nicht vor da er mein Nachmieter wird

Meine Frage ist, wie kann er Arbeitslosengeld I beantragen ohne einen festen Wohnsitz zu haben er ist also obdachlos,

Post bekommt er zur Caritas geschickt und meine Adresse kann er als Empfänger Adresse auch angeben

Das er Arbeitslosengeld II trotz Obdachlosigkeit beanspruchen kann ist klar aber wie sieht es bei ALG I aus, der Grund seiner Obdachlosigkeit ist das seine Firma in der er bis Mai angestellt war seid August 2020 kein Gehalt ausgezahlt hat und heute war die 2 Gerichtsverhandlung die er gewonnen hat aber wie schnell das Geld kommt das seine ehemalige Zeitarbeitsfirma ihn noch schuldet ist nicht bekannt

Kann er sich irgendwie eine Meldeadresse als Obdachloser geben lassen und gleichzeitig bei Freunde die sich in der selbe Stadt befinden in der er ALG I bezieht wohnen

Danke an alle die sich die Zeit nehmen

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sozialamt, Arbeitslosengeld I, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Meldeadresse
Warum darf das Einwohnermeldeamt private Adressen an jeden weitergeben?

Ich habe mir gerade einmal das Meldegesetz angesehen, und festgestellt, dass jeder Bürger ohne Begründung die Auskunft von Daten aus dem Melderegister bekommen kann. Jeder x-beliebe Typ kann zum Einwohnermeldeamt gehen, und fragen wo ihr wohnt, und braucht noch nicht einmal eine Begründung dafür, und das Einwohnermeldeamt teilt es demjenigen mit. Einfach so. Ohne dass ihr überhaupt etwas davon mitbekommt. Ich konnte es gar nicht glauben, als ich das gelesen habe.

Man kann zwar eine Auskunftssperre beantragen, dafür braucht man jedoch handfeste Beweise dafür, dass durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Man muss dies z. B. durch Protokolle, eine Anzeige bei der Polizei oder ein Gerichtsurteil belegen können. Und dann ist die Auskunftssperre auch nur 2 Jahre gültig, eine Verlängerung muss erneut beantragt werden.

Das heißt: Deine Ex-Freundin ist völlig durchgedreht und du bist umgezogen, damit du ihre Ruhe vor ihr hast? Sie kann einfach beim Einwohnermeldeamt fragen wo du wohnst und dann zu dir kommen und dein Auto zerkratzen.

Du möchtest keinen Kontakt mehr zu deinem Vater weil er dir die Freundin ausgespannt hat und bist deswegen umgezogen? Dein Vater braucht sich nur an das Einwohnermeldeamt zu wenden und schon kann er bei dir klingeln und dir beteuern dass er sie wirklich liebt und du das doch verstehen sollest.

Dein Kommilitone findet es gar nicht gut, dass du das Mädchen datest, mit dem eigentlich er zusammen sein wollte, und mobbt dich deswegen? Dank des Einwohnermeldeamtes kann er sogleich auch erfahren, wo er vorbeischauen muss, wenn er in deinen Briefkasten urinieren möchte.

Das Motto des Einwohnermeldeamtes: Du möchtest wissen wo jemand wohnt? Kein Problem, hier die Adresse, mach damit was du willst, aber bitte keine Werbung hinschicken.

Du möchtest nicht, dass wir irgendwelchen Leuten deine Adresse geben? So leicht geht das aber nicht! Beweis uns erstmal, dass sie dann zu dir nach Hause kommen und böse Sachen machen!

Kann mir jemand sagen, was dieses Gesetz soll? Was ist die Grundlage dafür? Bin ich der einzige der findet, dass das ein Skandal ist und massiv gegen den Datenschutz verstößt?

Ich sehe ja ein, dass eine Auskunft von Personendaten in vielen Fällen notwendig ist, aber sollte derjenige dessen Daten herausgegeben werden nicht zumindest einmal angehört und ggf. dessen Zustimmung eingeholt werden bevor das passiert?

Hier die entsprechenden Gesetze:

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html#:~:text=(1)%20Liegen%20Tatsachen%20vor%2C,von%20Amts%20wegen%20unentgeltlich%20eine

Datenschutz, Recht, Einwohnermeldeamt, Grundrechte, Melderecht, Menschenrechte, Meldegesetz, Melderegister

Meistgelesene Fragen zum Thema Einwohnermeldeamt