Einwohnermeldeamt will zusätzlich noch Stromrechnung?
Guten Tag,
Ich wurde vom Einwohnermeldeamt meiner Stadt abgemeldet von meinem Wohnsitz. Als ich telefonierte sagte man mir, ich würde eine Wohnungsgeberbestätigung brauchen um das zu korrigieren. Diese legte ich dann beim Termin vor, man fragte mich ob Briefkasten und Klingel beschriftet sein, was ich bejahte dann lies man mich vor Ort etwas warten. Kurze Zeit später kam die Dame vom Amt und sagte, die Bestätigung würde nicht ausreichen, man müsste eine Stromrechnung sehen. Ist das üblich, bzw dürfen die so etwas verlangen? Ich hab so etwas noch nie gehört. Ich hab die Bestätigung des Eigentümers, wieso sollte das nicht reichen, das ist doch das wichtigste und einzigst relevante?
Gruß
6 Antworten
Ich wurde vom Einwohnermeldeamt meiner Stadt abgemeldet von meinem Wohnsitz.
Ist das der Erst- oder ein Zweitwohnsitz?
Den Erstwohnsitz melden die in der Regel nicht ab, da der mehr Geld (Zuschüsse etc.) für die Gemeinde generiert als ein Zweitwohnsitz. Wenn Sie den Erstwohnsitz von Amts wegen abmelden, müssen schon erhebliche Zweifel vorliegen, dass du dort deinen Lebensmittelpunkt hast. Bei mehreren Wohnsitzen ist das der mit der höchsten Zahl an Anwesenheitstagen oder mit mindestens 183 Tagen in Jahr. Wenn es sich um einen Zweitwohnsitz handelt, dann haben die erhebliche Zweifel an dessen Legalität (z. B. nur als Briefkastenanschrift, aber keine Wohnmöglichkeit oder Zimmer vorhanden). Ansonsten musst du direkt nachfragen, warum du von Amts wegen abgemeldet wurdest.
...und sagte, die Bestätigung würde nicht ausreichen, man müsste eine Stromrechnung sehen.
Wenn sie das sagen, haben die begründete Zweifel, ob du dort wirklich wohnst. Frage nach den Gründen, warum sie das anzweifeln.
Ist das üblich, bzw dürfen die so etwas verlangen?
Das ist eine übliche Methode, eine Anmeldung nachzuweisen (Stromrechnung, Gasrechnung, Festnetztelefonrechnung). Das dürfen sie, wenn sie begründete Zweifel haben. Frag nach, alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Ich hab nur diesen einen Wohnsitz, werde dort Nachfragen, was dahinter steckt.
Da du von Amts wegen abgemeldet wurdest. lagen dem Meldeamt hinreichende Informationen vor um davon auszugehen, dass du nicht mehr in deiner Wohnung wohnst/dich aufhältst.
Ist dies nicht zutreffend wird dies natürlich korrigiert. Allerdings kann das Meldeamt nach § 25 des Bundemeldegesetzes Nachweise zu deinen Angaben verlangen.
Wenn das Meldeamt den Nachweis des Wohnungsgebers zur Rücknahme der Abmeldung nicht akzeptiert, sind andere nachweise erforderlich. Eine aktuelle Stromrechnung auf der auf deinen Namen ein Verbrauch ausgewiesen ist bietet sich da geradezu an.
Das gilt aber nur für den Umstand, dass eine Abmeldung von Amts wegen zurückgenommen werden soll.
Für eine normale Anmeldung einer neuen Wohnung ist dies nicht zulässig.
Das kann ja durchaus eine Gefälligkeitsbescheinigung sein. Und es dürfte ja kein großes Problem sein, eine entsprechende Abrechnung vorzulegen.
Niemand behauptet, dass sie das SPEICHERN wollen. Es geht lediglich um die Vorlage der Rechnung zur Einsichtnahme.
Abwesenheitszeiten kann man daraus nur sehr beschränkt folgern.
Genau so sieht es aus. Das Meldeamt interessiert sich nicht für deinen Verbrauch, deinen Strompreis, deinen Abschlag oder deine Abwesenheitszeiten.
Mittels der Stromrechnung wollen die nur wissen, ob in der Wohnung auf seinen Namen aktuell Strom verbraucht wird. Das wäre ein Nachweis für die Anwesenheit.
Na ich finde, man darf Vermietern und Bürgern nicht völlig grundlos unterstellen, dass sie Dokumente fälschen. Von daher müsste die Bestätigung schon reichen.
Wende dich mal an den bundesdatenschutz. Hast du die Forderung schriftlich?
Dann kommuniziert mal schriftlich mit denen und verlange eine schriftliche Antwort.
Das mit der Stromrechnung kenne ich auch bzw. schon oft erlebt und gehört. Einige Ämter machen das zur 100% Bestätigung, falls die Bescheinigung vom Vermieter gefälscht sein sollte.
Spricht denn etwas dagegen eine Stromabrechnung zu zeigen?
Sind aber wieder weitere Daten, aus denen man zb auch abwesenheitszeiten folgern kann. Und es gilt nunmal das Prinzip der datensparsamkeit statt der vorratsdatenspeicherung.