Ummelden beim Bürgeramt?

2 Antworten

Dein Bruder muß diese Bescheinigung ausstellen. Denn er ist dein Wohnungsgeber.

Er muß aber angeben das er nicht Eigentümer ist und den Namen des Eigentümers.

Von seinem Vermieter muß er sich sich die Zustimmung zu deinem Einzug einholen.

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

Ist richtig. Hier muss der Name etc, des Eigentümers rein.

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? 

Ja, das darf er.

Dort steht nämlich "lch bestätige mit meiner Unterschrift...blablabla"

Kannst Du ignorieren.