In Wohnung vom Vater anmelden, nach fast 1 Jahr?

3 Antworten

"Nebenmieter" gibt es nicht. Entweder bist du Untermieter deines Vaters oder du bist gemeinsam mit deinem Vater einfach nur Mieter in einer Mieterpartei.

Zudem muss ein Kind keinen Untermietvertrag mit dem Vater abschließen, denn es darf kostenfrei beim Vater wohnen.

Wenn die besagte Wohnung aber als Zweitwohnsitz anzusehen ist, so ist dennoch eine Anmeldung erforderlich. Der Mieter wäre dann der Wohnungsgeber oder der Vermieter im Falle des Zuzuges eines Mieters der Mieterpartei.

Du stehst doch schon im Mietvertrag. Was willst du anmelden oder ummelden? Bei der Gemeinde? Dann gehst du zum Bürgerbüro und sagst "mein lebensmittelpunkt liegt jetzt in der Wohnung".

ob mein Vater mir dann eine Wohnungsgeber Bescheinigung ausstellen muss

er kann Dir problemlos diese Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.

data2309  25.01.2022, 09:46

der vater oder der eigentliche vermieter (besitzer der wohnung)?

kann ein mieter einer wohnung einem untermieter diese bescheinigung ausstellen?

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data2309  25.01.2022, 10:55
@wilees

OK, dass wusste ich nicht. dachte das kann immer nur der Besitzer, bzw dessen Vertreter.

Danke

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wilees  25.01.2022, 10:59
@data2309

https://www.roland-rechtsschutz.de/wohnungsgeberbestaetigung/

Dürfen Familienmitglieder eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Ja, Familienmitglieder dürfen auch eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen. Zieht zum Beispiel ein Kind zurück zu den Eltern, dürfen die Eltern die Bescheinigung ausfüllen. Voraussetzung ist aber, dass das Kind nicht als Mitmieter im Mietvertrag steht. Im Prinzip gilt also bei Familienmitgliedern das Gleiche wie bei Untermietern: Der Hauptmieter darf die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Voraussetzung ist aber, dass das Kind nicht als Mitmieter im Mietvertrag steht.

nur danach wird letztendlich beim EMA niemand fragen.

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