Ummelden wann (Umzug)?

2 Antworten

Theoretisch musst du dich nach 14 Tagen ummelden, da du deinen alten Wohnsitz dauerhaft verlassen hast.

Die Ausnahme von der Meldepflicht nach § 27 Absatz 2 BMG gilt nur für weitere Wohnsitz, also Nebenwohnsitze...

In der Praxis kanns aber keiner genau kontrollieren, weswegen es egal ist, wenn du zB erstmal 2 Monate bei deinem Kumpel wohnst und dich dann in einer anderen Wohnung anmeldest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rein rechtlich muss man das binnen zwei Wochen machen, faktisch juckt es aber keinen. Kannst dich auch erstmal gar nicht ummelden und das dann machen, wenn du eine neue dauerhafte Bleibe hast, wenn das für dich funktioniert.

Gerhart  28.01.2022, 16:22

Bei "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch nach §549 BGB" ist keine Ummeldung erforderlich

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PissedOfGengar  28.01.2022, 20:09
@Gerhart

BGB ist Privatrecht, das gilt im öffentlichen Recht nicht. Ob man sich anmelden muss oder nicht regelt sich ausschließlich nach dem Melderecht.

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Gerhart  28.01.2022, 21:23
@PissedOfGengar

Der umstand "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" ist im § 549 belegt. Wenn ich drei Tage in einem Zimmer über air bnb wohne, ist das schon Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch. Und da soll Meldepflicht gelten?

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PissedOfGengar  28.01.2022, 21:31
@Gerhart

Der 549 ist im Melderecht absolut irrelevant... Privatrecht gilt per se nicht im öffentlichen Recht.

Dein Air Bnb Zimmer musst du deswegen nicht anmelden, da du in deinem Beispiel den Tatbestand des "Bezuges" nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes nicht erfüllst.

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