Was soll ich nun tun?

Bezahlen. Ist auch deine Schuld.

Mit deinem Auto wurde falsch geparkt. Daraufhin hast du einen Anhörungsbogen bekommen auf dem der mitteilen solltest ob du gefahren bist, oder jemand anders.

Da du dich nicht geäußert hast und das Verfahren wegen Verjährung eingestellt werden musste da du keinen Schuldigen angegeben hast o.ä. musst du die Kosten des Verfahrens tragen.

Pech gehabt.

...zur Antwort
Vereine die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, haben ja die Möglichkeit, mit Erlaubnis der betreffenden Personen, eine "gesammelte" Abfrage des erweiterten Führungszeugnisses bei der Stadt/Gemeinde einzureichen.

Nein, haben sie nicht.

Gemäß § 30 Absatz 2 BZRG kann man Führungszeugnisse nur selbst beantragen.

Nur Behörden haben die Möglichkeit selbst ein Führungszeugnis über jemanden zu beantragen, aber auch nur unter ganz speziellen Voraussetzungen.

Die Betroffene Person MUSS das Führungszeugnis selbst beantragen und dann beim Verein abgeben.

...zur Antwort

Also mit einem Bußgeld solltest du auf jeden Fall rechnen.

Dann gibt es keine Überraschung.

Ob eine Behörde ein solches Bußgeld verhängt, und wenn ja wie hoch dieses dann ist, entscheidet jede Behörde selbst.

Bis zu mehreren hundert EUR ist alles realistisch. Aber du hattest ja irgendwie einen Grund dafür.

Hol dir einen Attest, der dir das ganze bescheinigt und leg diesen mit vor.

Denk auch immer dran "der Ton macht die Musik". Zeig dich ruhig einsichtig und gesteht Fehler ein die evtl gemacht wurden.

Oft wird dann das ein oder andere Auge zugedrückt. Erstrecht mit einem evtl. Attest wird alles halb so wild sein.

...zur Antwort

Wenn es nur um die Beglaubigung geht kannst du das überall machen. Es muss aber eine Stelle sein die Dienstsiegel hat.

Eine Beglaubigung kannst du also bundesweit bei jedem Meldeamt machen. Das ist nicht auf deinen Wohnort begrenzt.

Eine Beglaubigung ist ja auch nur eine Bestätigung das Kopie und original übereinstimmen.

...zur Antwort

Da kannst du gar nichts machen.

Das war einfach leichtsinnig. Deine Daten haben die jetzt. Ich hoffe du hast wenigstens dran gedacht unnötige Daten auf der Kopie zu schwärzen und hast keine komplette Kopie verschickt.

Das einzige was du tun kannst ist mit dieser Begründung einen neuen Ausweis zu beantragen. Bewirkt aber nur, dass die alte Ausweisnummer dann ab einem bestimmten darum ungültig ist. Deine sonstigen Daten ändern sich ja nicht.

...zur Antwort

Für ehrenamtliche Tätigkeiten ist das Führungszeugnis kostenfrei.

Der Kindergarten stellt dir dazu eine Bescheinigung aus, die du dann im Meldeamt vorlegt. Eine Bescheinigung vom Kindergarten brauchst du eh, weil du auch ein erweitertes haben möchtest.

...zur Antwort

Kann man machen, ist aber nicht erlaubt.

Kann die Betroffene Person bis zu 1.000 EUR Bußgeld kosten, den Wohnungsgeber bis zu 50.000 EUR. Mit Scheinwohnsitzen wird nicht zimperlich umgegangen.

...zur Antwort
Kann in dem Fall die Person einfach zur Stadt Hamburg gehen, und dann bei Adresse ''Hamburg'' eintragen lassen?

Genau so.

Im Zweifelsfall müsste der jenigen dies zwar nachweisen, zB mit ÖPNV Tickets, kassenzetteln, Aussagen von Freunden und Familie, oder was auch immer geeignet dafür ist, aber ja genauso läuft das.

...zur Antwort

Wenn man einen 2. Vornamen hat, der nicht im Reisepass steht ist dieser ungültig.

Die Pässe müssen neu beantragt werden. Im Pass und im Ausweis MÜSSEN immer alle Vornamen stehen.

...zur Antwort

Sind die Felder auf der "zweiten Seite" voll, gibt's ab dann Aufkleber.

Die werden dann auf die nächsten freien Seiten geklebt. Das kannst du so oft machen bis der Pass voll ist.

...zur Antwort

Damit kannst du deine Identität online nachweisen.

Du kannst online dein Fahrzeug zulassen, oder das PostIdent Verfahren online machen.

Kindergeld Bafög und Arbeitslosengeld beantragen und/oder online verwalten.

Meldebescheinigungen kostenfrei beantragen. Künftig sogar den Wohnsitz ummelden... Und und und... Da gibt es viele Anwendungsbereiche.

...zur Antwort

Den kannst du nicht "austauschen".

Es gibt Regeln, wann du welchen Ausweis oder Pass haben musst.

Hast du die deutsche Staatsangehörigkeit und hältst dich regelmäßig in Deutschland auf, MUSST du ein deutsches Ausweisdokument haben.

...zur Antwort

Ein Personalausweis darf nur aus wichtigen Grund vorzeitig neu beantragt werden.

Wenn dieser im April abläuft ist die jetzige Beantragung aber wohl kaum "vorzeitig".

Wir nehmen Anträge ohne weitere Begründung max 6 Monate vorher entgegen. Will man noch früher ein neues Dokument braucht man einen wichtigen Grund evtl auch einen Nachweis.

...zur Antwort

Das hat nichts mit behinderten Menschen zu tun.

Der Zusatz "und behinderten andere" bedeutet dass du durch dein falsch parken andere Personen eingeschränkt hast.

Das ist zum Beispiel dann der Fall wenn du einen Gehweg oder eine Einfahrt zuparkst. Es kann aber auch viele andere Gründe geben.

Und ja. Das musst du dann so zahlen.

...zur Antwort