Das ist überall anders.

Bei uns wären das aber allerdings mehrere hundert Euro. Es sind ja auch schließlich 5! Jahre.

Auf jedenfall solltest du bei der Anmeldung angeben, dass die alte Wohnung als Nebenwohnung beibehalten bleibt. Weil du dort ja noch gewohnt hast, hast du nicht dran gedacht hast die neue Wohnung anzumelden.

Vielleicht hast du Glück.

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Ja das geht, dann aber nur persönlich.

Es ist möglich das dein PIN Brief nicht zustellbar war oder tatsächlich verloren ging.

Daher musst du zur Abholung dann persönlich kommen. Du kriegst den Brief entweder dort ausgehändigt, oder musst aus Sicherheitsgründen eine neue PIN setzen falls der Brief weg ist.

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Falsch.

Deine Unterschrift muss NICHT leserlich sein.

Wichtig ist nur, dass du kein Kürzel (Paraphe) benutzt.

Du darfst halt nicht bewusst Teile deines Namens kürzen oder ändern. Es muss erkennbar sein, dass du deinen Namen vollständig schreiben wolltest. Leserlich muss das aber nicht sein.

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On einer deutschen Auslandsvertretung in Österreich (Botschaft/Konsulat), oder wenn du es nicht weit hast, in der ersten deutschen Stadt über der Grenze.

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Dann musst du schauen, dass du einen Notfall Termin oder so bekommst.

Ruf dort an und frag nach.

Du musst aber einen Expresspass nehmen. Das kann man sich nicht aussuchen. Nur wenn der Expresspass auch nicht rechtzeitig ankommen würde, kannst du einen vorläufigen Pass beantragen.

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Wieso kommen die Leute immer drauf sowas wegzuwerfen?

Einfach wegheften. Was ist daran so schlimm? Spätestens in 4, 5, oder 6 Jahren ist das Geschrei groß, wenn man feststellt, dass man den Brief plötzlich braucht, weil man sich doch online ausweisen will. Ohne den Brief kannst deine Internetfunktion zu Hause nicht einrichten und nutzen.

Außerdem ist da nicht nur eine PIN drin. Anscheinend hast du dir den Brief nicht durchgelesen. Da ist auch ein Sperrkennwort drin, mit dem du die Internetfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises sperren kannst.

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Das kannst du in jedem Meldeamt machen.

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Direkt nicht, aber ja.

Wenn du von den beiden genügend Daten hast, dass sie beim Amt eindeutig identifiziert werden können im Melderegister, erhältst du die letzte bekannte Adresse. Kostet aber eine Gebühr.

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Du musst die Dokumente neu beantragen und neu bezahlen.

Woher der Fehler kommt ist. Du hast bei der Beantragung der Dokumente den Fehler nicht beanstandet, auch nicht bei der Abholung.

Daher musst du die Dokumente auf eigene Kosten neu beantragen.

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Nein darfst du nicht.

Zwar stimmt das Motto "Ich hab ein Anliegen also bin ich Anlieger" so fast, aber das Anliegen darf kein rechtswidriges Verhalten sein.

Das unerlaubte betreten eines Grundstückes ist kein Anliegen das dich dazu berechtigt die Straße zu befahren.

Komisch das du dir mehr um eine Ordnungswidrigkeit Gedanken machst als um eine eventuelle Straftat (sollte der Lost Place umzäunt oder mit Schilder "betreten verboten" gekennzeichnet sein).

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Nein, das geht schon aus mehreren Gründen nicht.

1. Ist das ein Gehweg. Auf dem haben Fahrzeuge nichts zu suchen. Generell nicht.

2. Ist dort ein abgesenkter Bordstein, weil das offensichtlich einen Übergang für behinderte Personen darstellt. Das erkennt man unter anderem an dem weißen Leitstreifen für Sehbehinderte.

3. Ist links eine Bushaltestelle. Hier ist also eh vermehrt mit Verkehr, insbesondere Fußgängerverkehr zu rechnen.

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Das sollte kein Problem sein.

Das kommt aber natürlich immer auf sein Tätigkeitsfeld an. Es gibt natürlich Bereiche die sind mit Homeoffice nicht vereinbar.

Klassische Schreibtisch Cowboys haben da bessere Chancen als jemand der ab und zu mal raus fahren muss oder Bürgerverkehr hat.

Das kann man pauschal nicht so wirklich beantworten.

Sicher kannst aber flexibel mal einen Homeofficetag einschieben in den meisten Bereichen.

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Die bekommst du nicht.

Voraussetzung ist die "blaue Parkkarte". Eine der Voraussetzungen dafür ist eine DAUERHAFTE Behinderung.

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