Gewerbe von Vater auf Sohn ummelden?

4 Antworten

Zum einen kannst du kein Kleingewerbe anmelden, da das Gewerberecht kein Kleingewerbe kennt. das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft nur die Umsatz ( Mehrwert) Steuer.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben davon unberührt.

Und einfach so ummelden geht nur bei GmbH, GbR und anderen geschäftsformen.

Du kannst das auch auf deinen Namen anmelden, dazu benötigst du, da noch nicht vollgeschäftsfähig, die Erlaubnis der Eltern und eine Zustimmung des Familiengerichtes.

Kinners ihr stellt euch so eine Selbstständigkeit immer so leicht und Cool vor.

Das ist es aber nicht.

Denn du hast einiges zu beachten und auch anzuwenden.

Du bist dir bewusst, dass du , da noch nicht volljährig, die Zustimmung der Eltern und des Familiengerichtes benötigst?

Und dir ist auch bewusst, dass du für deine Reparaturen Gewährleistung geben musst?

Dir ist bewusst, dass du ein Gewerbe anmelden musst?

Kleingewerbe gibt es nicht, das kennt das Gewerberecht nicht. Das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und das betrifft auch nur die Umsatz( Meherwert) Steuer.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Dir ist bewusst, dass du dann auch Steuern und sozialabgaben zahlen must.

Dir ist auch klar, dass du eine Gewinn-Verlustrechnung ( Buchführung) machen musst?

Und noch vieles mehr.

daher mein Tipp: besuche bevor du loslegst einen KUrs für Existenzgründer, denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe die ein zukünftiger Selbstständiger wissen muss.

So, mit deinen Vorstellungen wird das nichts.

xXzorroXx 
Fragesteller
 10.09.2018, 00:52

ist mir alles klar und versuchst du mir das grad zu vermiesen und auszureden? ich informier mich seit Wochen darüber was ich für Pflichten hab usw aber war klar dass wieder einer meckern muss weil die neue dumme Generation nichts kann

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Griesuh  11.09.2018, 09:24
@xXzorroXx

Das hat nicht mit dummer neuer Generation zu tun. Sondern, dass einfach, ohne fundiertes Wissen zur Selbstständigkeit losgelegt wird.

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Du kannst das Unternehmen schon jetzt auf deinen Namen laufen lassen - mit allen Rechten und Pflichten. Zur Gründung brauchst du das Einverständnis, danach nicht.

xXzorroXx 
Fragesteller
 04.09.2018, 14:14

das ist natürlich noch besser. habe aber gelesen dass man mit der einverständnis erklärung dann zu einem Gericht muss und dann erstmal erklären muss was man machen will etc.

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Messkreisfehler  04.09.2018, 14:43
@xXzorroXx

Richtig, dazu muss erst mal das Familiengericht prüfen ob Du bereits ausreichend geschäftsfähig bist.

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ein Einzelunternehmen kann man nicht "ummelden". Das würde dann Dein Vater abmelden, und Du unter neuem Namen anmelden, und dann die Kunden entsprechend informieren.

Eine Firma (z.B. GmbH) als juristische Person kann natürlich übertragen werden.

Dein Vater kann ein Gewerbe anmelden,

allerdings haftet er dann auch und es ist natürlich steuerlich relevant.