Muss man, wenn man CafePress oder Redbubble bemutzt ein Kleingewerbe anmelden?

2 Antworten

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

Natürlich wäre dafür ein Gewerbe anzumelden, aber schau mal in die AGB von Redbuddle:

2.1. Die Redbubble-Dienste dürfen nur von juristischen Personen und Personengesellschaften sowie von unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind, genutzt werden.

Bei Cafepress steht es in den Nutzungsbedingungen:

Durch die Registrierung oder den anderweitigen Zugriff, das Herunterladen, die Installation, die Nutzung und/oder die Nutzung der Dienste erklären und garantieren Sie, dass (a) Sie mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

Da können dir auch deine Eltern nicht helfen. Da hilft dir noch nicht einmal das OK des Familiengerichts.... Wenn du noch nicht einmal mit den Nutzungsbedingungen deiner Plattform klarkommst, wie willst du denn mit den steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, verbraucherschutzrechtlichen und weiteren Regeln klarkommen?