Die Wohnung hätte vor 10 Jahren überschrieben werden müssen.

Macht ihr das jetzt wird dieses Vermögen mit herangezogen.

Hat der Vater einen Pflegegrad, so zahlt die Pflegekasse Sachleistung in Höhe des Pflegegrades für die stationäre Unterbringung.

Reicht das nicht, so wird seine Rente mit heran gezogen.

Reicht auch dies nicht aus so wird sein vermögen bis auf den Schonbetrag mit heran gezogen.

Reicht auch dieses Geld nicht aus, so werdet ihr im Rahmen euerer fianaziellen Möglichkeiten mit belastet.

Erst danach kommt das Sozialamt dran.

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Was ist wichtig?

Dass du kein Kleingewerbe anmelden kannst.

Denn weder das Gewerbe noch das Steuerrecht kennen ein Kleingewerbe.

Das was du meinst: Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG nutzen.

Das betrifft aber auch nur die Umsatzsteuer.

Das bedeutet: bis zu einem Jahresumsatz ( nicht Gewinn) von 22.000e wird von dir keine MwSt erhoben.

Du darfst deine verausgabte MwSt beim FA nicht gegenrechnen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht gesondert ausweisen.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Alles andere erklärt dir der Steuerberater deines Vertrauens ausführlich.

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Was sollen wir meinen?

Wir werden sehen ob er bis 14.3.21 verlängert wird.

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Gesetzlich verpflichtet nein.

Aber es ergibt einen Sinn, wenn die Pflegeperson anwesend ist.

Denn bei und in diesem Beratungsgespräch werden unter anderem Pflegeerleichterungen besprochen. Hilfestellungen gegeben und Neuerungen im Rahmen der Leistungsansprüche für den Pflegebedürftigen.

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Für deine Mutter ist und bleit das Pflegegeld frei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Außer auf Blindengeld

Aber: gibt sie dir das Pflegegeld weiter, so ist das für dich Einkommen und anrechenbar. Egal ob PG 2 oder 5.

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Also mit 25 solltest du schon etwas mobiler sein.

Zumal ihr anscheinend einen Bauernhof habt.

Und ja, deine Oma hat Recht. Hintern hoch und ran an die Maloche.

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Hier geht es zu Gehaltsübersichten.

Gesundheits- und Krankenpfleger/-in » Gehalt & Beruf | GEHALT.de

Und noch was: Krankenpfleger gibt es nicht mehr.

Die neue Ausbildung nennt sich Pflegefachmann/frau.

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Ja, billiger...

Bei meinem Händler, den ich seit über 40 Jahren belästige, liegen die Preise deutlich unter denen der Internetangebote.

Denn dort wird inzwischen versucht abzuzocken. Insbesondere kommen extreme Versandkosten ins Spiel.

Kaufst du dort z. B. ein neue Lokomotive, erhältst du keine abgestempelte Garantiekarte. Das ist schlecht.

Gibt es eine Fehlfunktion an der Lok, wieder hin und her senden. Das kann dann Wochen dauern bis die Lok überhaupt zurück kommt.

Ich bringe die Lok zu meinem Händler. Und gut ist.

Der Vorteil beim Händler vor Ort: Fachmännische Beratung, du kannst fachsimpeln, trifft etl. Modellbahnkollegen.

Das kann das Internet nicht.

Also immer beim Händler vor Ort kaufen.

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