Untermietvertrag erforderlich und bescheid geben wenn Sohn Untermieter ist?
Hallo zusammen,
ich frage dies für eine Freundin die mit ihrem Sohn folgendes Szenario hat.
Die Mutter hat die Wohnung angemietet und der volljährige Sohn ist nun als "Untermieter" eingezogen.
Hier wurde dem Vermieter aber nichts mitgeteilt, da es sich ja um den Sohn handelt.
Muss hier ein Untervermietungsvertrag abgeschlossen werden?
Danke für eure Rückmeldungen.
5 Antworten
Nein man benötigt kein Untermietervertrag aber jedes Ereignis oder Neuzugänge müssen am Vermieter mitgeteilt und akzeptiert werden.
Die Verweigerungsgründe für eine Untermiete sind:
- Der Mieter gibt die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt
- Die Bedingungen der Untermiete sind missbräuchlich
- Der Vermieter entstehen aus der Untermiete wesentliche Nachteile
Wenn sie aber dem Vermieter bescheid geben und er es zustimmt, sollte es keine Probleme geben.
Nein, ein Untermietvertrag ist hier nicht nötig. Der Einzug muss dem Vermieter allerdings gemeldet werden.
Eltern dürfen erwachsene Kinder ohne Absprache mit Vermieter aufnehmen - derwesten.de
Lies mal was hier drin steht.
Der Sohn darf einziehen ohne Erlaubnis des Vermieters.
Es reicht eine einfache Information an den Vermieter, dass der Sohn wieder im Haushalt der Mutter lebt.
Die zur Anmeldung notwendige Wohnungsgeberbescheinigung wird von der Mutter ausgestellt. Eines Untermietvertrages bedarf es nicht.
Der Sohn sollte die Miete der Mutter einfach in Bar geben, ansonsten zählt das als Einkommen.