Untermieter?

3 Antworten

Von Experten Gerhart und albatros bestätigt

Nein, das ist kein Ablehnungsgrund. Dein Vermieter hat ja gar nichts mit der Miete deines Untermieters zu tun. Der zahlt ja an dich (oder auch nicht). Dein Vermieter erhaelt nach wie vor die volle Miete von dir, egal ob dein Untermieter zahlt oder nicht.

Wenn du also ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hast, darf der Vermieter seine Zustimmung nur verweigern, wenn es sonst zu einer Ueberbelegung kaeme (etwa ab weniger als 10 Quadratmeter pro Person) oder der Untermieter ihm aus persoenlichen Gruenden nicht zugemutet werden kann.

Dies betrifft aber nur die Untervermietung eines Teils der von dir gemieteten Wohnung. Willst du jedoch die ganze Wohnung untervermieten, sieht es wieder anders aus.

Verweigert der Vermieter seine Zustimmung, darfst du auch dann erst einmal keinen Untermieter aufnehmen, wenn der Vermieter deiner Meinung nach gar nicht zur Verweigerung der Zustimmung berechtigt ist. In dem Fall kannst du ihn aber auf Zustimmung verklagen.

Sunshine2506 
Fragesteller
 19.02.2022, 09:05

Dankeschön

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Der Vermieter muss einer Untervermietung zustimmen, wenn dies aufgrund der Wohn-Situation möglich ist.

Dem Vermieter gegenüber haftest du als Hauptmieter für die pünktliche Mietzahlung. Auch dann, wenn dein Untermieter keine Miete bezahlt.

Für dich besteht auf jeden Fall die Pflicht, deinen Vermieter über eine Untervermietung zu informieren, damit dieser ggf. die monatliche Nebenkostenvorauszahlung anpassen kann.

Die Schulden deines Untermieters gehen deinen Vermieter einfach nichts an.