Darf man einem Untermieter die Schlüssel weg nehmen?
Mein Bruder ist Untermieter bei seiner Freundin, nachdem sie Schluß gemacht haben hat sie ihn rausgeschmissen und hat ihn die Schlüssel weg genommenen obwohl er im Mietvertrag als Untermieter da steht.
Was tun?
5 Antworten
Mietvertraglich hat er das Recht auf den Schlüssel, aber seine Ex-Freundin verwehrt ihm das, was falsch ist. Sie darf den Schlüssel nicht einfach einbehalten.
Es muss jetzt eine offizielle Kündigung geschrieben werden - ich weiß nur nicht, wer sie an wen schreiben muss.
Und dein Bruder sollte sich eine neue Bleibe suchen.
Auch ein Untermieter hat eine Kündigungsfrist. Sie kann ihn also nicht so einfach raus werfen. Kann er denn belegen, dass die Miete auch tatsächlich geflossen ist. (Überweisung) Bei Barzahlung muss er Quittungen vorlegen können.
So lange das Mietverhltnis fortbesteht, hat der Untermieter Anspruch auf Besitz seiner gemieteten Räume. Der kann nur mit Schlüsseln ausgeübt werden.
Der Freund könnte notfalls eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen die ihm den ungehinderten Zutritt gewährleistet.
Polizei rufen. Die machen auf.
Er sollte aber einen Perso bei sich haben
U nein, das darf sie nicht tun
Das geht nicht. Aber was will er machen?
Wer weiß was so eine Frau sich noch einfallen lässt.
Er will seine Dokumente hohlen