Untermieter als Arbeitsloser?

6 Antworten

Natürlich kann dein Bruder dich als Untermieter aufnehmen. Allerdings muss er sich das vorher von seinem Vermieter genehmigen lassen - ansonsten droht ihm schlimmstenfalls die fristlose Kündigung.

Der Untermietvertrag ist eine Sache zwischen deinem Bruder und dir, da muss bzw. darf der Vermieter bzw. die Wohnungsgesellschaft nichts unterschreiben.

Der Vermieter muss einverstanden sein

Du kannst mit deinem Bruder einen Untermietvertrag abschließen. Der Vermieter kann das nicht verbieten, wenn die Wohnung ausreichend groß ist.

Das JobCenter will dann von deinem Bruder den Mietvertrag sehen. Akzeptiert wird für dich höchstens die Kopf-anteilige Miete.

Der Vermieter muß die Untervermietung dulden. Also schauen, ob er laut Mietvertrag eine Untervermietung zuläßt.

DarthMario72  16.05.2018, 13:33
Der Vermieter muß die Untervermietung dulden.

Muss er nicht. Wenn der Vermieter einen wichtigen Grund nennen kann oder wenn man dem Vermieter den Namen des zukünftigen Untermieters nicht nennt, darf der das ablehnen.

Jucrek  16.05.2018, 21:15
@DarthMario72

Ok - hab mich mißverständlich ausgedrückt. Wenn er im konkretenFall die Untervermietung duldet, dann kann untervermietet werden.

Sicher kann dich dein Bruder als Untermieter aufnehmen. Er braucht aber die Zustimmung des Vermieters.

Deinen Untermietvertrag muss die Wohnungsgesellschaft nicht unterschreiben, das muss dein Bruder tun.

Natürlich wird das Jobcenter nur eine Miete im üblichen Rahmen akzeptieren. Was du daneben mit deinem Bruder vereinbarst, ist eure Sache.