Haus /Untermiete?

3 Antworten

Im Nachhinein kann man einen Vertrag nur einvernehmlich ändern.

Die Frage ist, ob sie möbliert oder leer vermietet hat. Danach richtet sich die Kündigungsfrist.

Eine Änderung würde die Zustimmung der Mieterin/Untermieterin erfordern.

Wenn die zustimmt, ist das kein Problem. Wenn nicht, dann ist es nicht zu ändern und sie kann das Wohnzimmer weiter mitnutzen.

nett ihr sagen das man es nicht will ansonsten, Freunde einladen und wenn sie ins Wohnzimmer kommen sollte sie naja nicht mobben das würd ich nicht sagen aber sie nicht ernst nehmen und sie denken lassen das man über sie lacht.