2. klage zur Zustimmung Hundehaltung?

5 Antworten

Guten Sonntag,

ein Hausherr bzw. Vermieter hat das Hausrecht und kann eigenständig entscheiden ob die Haustierhaltung erlaubt ist oder auch nicht.

Ich fürchte hier hast Du keine Chance. Ein Vermieter hat das Recht eine Hundehaltung zu verweigern. Egal ob er es einmal zuliess.

Der einzige der profitiert ist Dein Anwalt.

Wenn ich frühere Fragen von dir Revue passieren lasse, dann gab es doch schon Probleme mit der Hundehaltung in dieser Wohnung, oder nicht? Du schreibst allerdings nicht, was mit dem Hund damals passiert ist. (Du hattest rund um den Sachverhalt vor 2 Jahren mehr als 1 Dutzend Fragen gestellt.)

Offenbar hatte der Vermieter die Reißleine gezogen und nun hast du den 1. Rechtsstreit um die erneute Zustimmung verloren und denkst darüber nach mit einem erneuten Rechtsstreit den Sachverhalt geradezu zu erzwingen?

Möchtest du dir und vor allem dem Hund diesen Stress zumuten? Was glaubst du was das bringt? Die Befürchtungen aus der Antwort William sind durchaus berechtigt.

Ich gehe davon aus, dass dir das eigentlich klar ist. Also musst du dich selbst hinterfragen was du da tust.

Ein Umzug ist wahrscheinlich billiger

Wenn ein Vermieter einmal schlechte Erfahrungen mit Hunden gemacht hat, wird er die Haltung nicht mehr erlauben. Und wenn er dazu gezwungen wird, kannst du davon ausgehen, dass du nichts als Ärger haben wirst. Sobald der Hund auch nur einen Mucks von sich gibt, sobald irgendein Nachbar sagt, er hat Angst davor, wenn der Hund und er sei es auch nur aus Versehen mal auf den rasen vor der Tür pinkelt - also, ich würde mir das nicht antun

Ich glaube nicht, dass eine zweite Klage ein anderes Ergebnis bringen wird

Niemand kann hellsehen :)