Wenn man eine Trächtige Hündin von jemanden kauft, dieser aber es nicht weiß, und man dann Hundewelpen bekommt, kann dieser die dann zurück verlangen?

9 Antworten

Definitiv Nein. Du hast die Hündin rechtlich gekauft und damit auch den Kaufvertrag. Ab dem Datum ist es Dein Hund und was danach ist, auch wenn der Verkäufer es nicht wusste, dass die Hündin tragend ist, hat er das Pech. Ab dem Tag vom Kaufvertrag ist es Dein Hund und Deine Welpen, bzw. die von DEINER Hündin.


spinngewebe  11.11.2024, 18:04

nein ganz bestimmt nicht.das tier ist gekauft und vertig

Nein. Er kann weder die Welpen zurückverlangen noch Dir sonst was wollen. Ich hoffe, Du hast einen Vertrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin u. A. Tierphysiotherapeutin u. Tierchiropraktikerin

Eines Vorweg: bin kein Rechtsanwalt und gebe nur meine persönliche Meinung wieder:

Wie der Fall zu handhaben ist, hängt von den Regelungen im Kaufvertrag ab. Steht für den Fall der uniwssentlichen Trächtigkeit nichts im Vertrag, gelten die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Zunächst mal werden die Welpen als "Früchte" der Sache, sprich der Hündin angesehen.

§ 99 Früchte

(1) Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird.

Nun stelt sich die Frage, wem die Früchte gehören:

§ 953 Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen

Erzeugnisse und sonstige Bestandteile einer Sache gehören auch nach der Trennung dem Eigentümer der Sache,

Das heißt, die Welpen gehören demjenigen, der Eigentümer der Hündin bei der Geburt der Welpen (= Trenung der Sache) ist.

Wenn ihr also eine Hündin regulär gekauft habt und sie unwissentlich trächtig war und im Kaufvertrag nichts für diesen Fall vorgesehen ist, seid ihr Eigentümer der Welpen und dementsprechend kann der Verkäufer nichts zurückverlangen.

Im Gegenteil könntet ihr sogar auf einen Sachmangel klagen und auf Rückgabe der Hündin gegen Erstattung des Kaufpreises bestehen. Dann würden die Welpen allerdings auch mit zurückgehen.

Können? Er kann sicher alles mögliche verlangen, aber dem Verlangen nachkommen musst du nicht.

Durch den Kaufvertrag hat er kein Anspruch mehr wenn könntest du Schadensersatz vordern oder die Rückgabe Verlagen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

vanilleschnitte  04.11.2024, 13:21

Nicht wirklich.

Schadenersatz hat man nur dann, wenn der Verkäufer von der Trächtigkeit wusste und es absichtlich verschwiegen hat.

Ansonsten beeinträchtigt die Trächtigkeit die Hündin nicht langanhaltend und somit nicht ihre „Tauglichkeit”, ergo besteht kein Schaden.