Umzug mit Hund aus NRW nach NDS Sachkunde?

1 Antwort

Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben.

Heißt für mich, du braucht diesen Hundeführerschein, da der Hund nach dem 01.07.2011 angeschafft wurde. Ich würde mich aber nochmal mit dem Sachbearbeiter kurzschließen und evtl die Nachweis deiner Sachkunde aus NRW vorlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter
C2theB654 
Fragesteller
 06.05.2022, 13:26

Vielen Dank für deine Antwort!

Richtig. Allerdings heißt es im o.g. §3 Abs. 6 Satz 1

"1Die nach Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich

  1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat"

Entsprechende Nachweise aus NRW liegen der Behörde bereits vor, welche für sie nicht zählen, da ich meinen Hund erst seit 2019 halte.

Ich möchte, bevor ich in weitere Eröterungen mit der Behörde gehe, sicher stellen das ich nicht gänzlich falsch liege.

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