Umzug mit Hund aus NRW nach NDS Sachkunde?
Hallo,
ich bin mit meinem Hund im November nach Niedersachsen gezogen. Ich halte den Hund seit 2019 ohne jegliche Beschwerde und legte die Sachkundeprüfung in NRW ab.
Nun, nach über 2 Jahre Hundehaltung und Umzug nach NDS fordert die Behörde einen Sachkundenachweis von mir, da die Ausnahme aus NHundG §3 Abs. 6 Nr.1 nicht auf mich Anwendung finden würde.
Nach meiner Auffassung beginngt die Hundehaltung in NDS erst im November 2021, sodass ich in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten habe. Sollte die Behörde recht haben, habe ich ja bereits 2019 gegen Niedersächsisches Recht verstoßen, obwohl NRW Recht Anwendung auf mich hatte.
Verstehen wir das Gesetz völlig falsch oder liegt die Behörde richtig?
Vielleicht kann ja jemand meine Frage beantworten :)
1 Antwort
Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben.
Heißt für mich, du braucht diesen Hundeführerschein, da der Hund nach dem 01.07.2011 angeschafft wurde. Ich würde mich aber nochmal mit dem Sachbearbeiter kurzschließen und evtl die Nachweis deiner Sachkunde aus NRW vorlegen.
Vielen Dank für deine Antwort!
Richtig. Allerdings heißt es im o.g. §3 Abs. 6 Satz 1
"1Die nach Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich
- innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat"
Entsprechende Nachweise aus NRW liegen der Behörde bereits vor, welche für sie nicht zählen, da ich meinen Hund erst seit 2019 halte.
Ich möchte, bevor ich in weitere Eröterungen mit der Behörde gehe, sicher stellen das ich nicht gänzlich falsch liege.