Hundebetreuung in Mietwohnung?

5 Antworten

Hi,

Das Problem dürfte sein das im reinen Wohngebiet wohnst. Bei der Unterbringung von Hunden wird in der Regel eine Geräuschbelästigung unterstellt.

"Reine Wohngebiete dienen nach § 3 BauNVO (ausschließlich) dem Wohnen. In ihnen ist der Schutzanspruch vor jeder Störung, die durch gewerbliche Tätigkeiten entstehen kann, am höchsten. ... Das hat zur Folge, dass selbst „nicht störende“ Gewerbe in Reinen Wohngebieten nur ausnahmsweise außerhalb von Wohnungen zulässig sind."

https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/was-ist-ein-stilles-gewerbe#:~:text=Reine%20Wohngebiete%20dienen%20nach%20%C2%A7,T%C3%A4tigkeiten%20entstehen%20kann%2C%20am%20h%C3%B6chsten.&text=Das%20hat%20zur%20Folge%2C%20dass,au%C3%9Ferhalb%20von%20Wohnungen%20zul%C3%A4ssig%20sind.

Hinzu kommt das dein Vorhaben auch noch die Tierschutzgesetze greifen, so braucht man dafür eine Tierschutzbescheinigung nach Paragraph 11, deswegen wird das Veterinäramt wahrscheinlich was dagegen haben.

Anstatt Dir so einen Stress mit dem Veterinäramt anzutun, die Dich dann in ihrer Datenbank eintragen könnten und Dich eventuell permanent auf dem Kieker behalten würde ich anders vorgehen.

Vergiss das mit dem Kleingewerbe. Da Du ohnehin immer nur einen Hund zur Zeit aufnehmen möchtest oder kannst, was ich super super vernünftig finde !!! - biete das mit der Hundebetreuung einfach privat an. Mach es als Nachbarschaftshilfe oder für Menschen die ins Krankenhaus müssen oder ohne HUnd in Urlaub fahren möchten.

Wenn die ersten Hundebesitzer zufrieden sind wirst Du staunen wie schnell sich das herumspricht.

Vielleicht wäre das eine Möglichkeit für Dich ?

Gegen eine vorübergehende Aufnahme eines Pflegehundes für Menschen in Not hat sicher auch das Veterinäramt nix bzw. dafür brauchst Du wohl nicht zu fragen. Weiss nicht wie da die Vorschriften in NRW sind.

Viele Grüße und viel Erfolg

FrageHund 
Fragesteller
 08.10.2020, 23:48

Danke dir vielmals für die nette und nicht herabweisende Antwort. So muss ich das wohl machen, aber leider werden dauernd meine Anzeigen dafür gelöscht. Obwohl ich sogar reinschreibe dass ich es für bedürftige mache und nicht aus gewinnabsicht- melden immer Leute meine Anzeigen. Und man darf sowas privat anscheinend auch nur für die engsten Freunde und Nachbarn machen,fremde Hunde darf man auch nicht ausführen laut V-Amt. Echt verzwickte Sache. Danke trotzdem!

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Jesska2009  09.10.2020, 23:16
@FrageHund

Du müsstest das mündlich weitergeben. Oder maximal Zettel am Schwarzen Brett im Supermarkt oder Tante-Emma-Laden um die Ecke. Schade, daß mal wieder Hilfsangebote für Bedürftige abgeblockt werden, diese Erfahrung habe ich auch mehrfach gemacht. Armes Deutschland - in so vieler Hinsicht ! Die alles Erdenklich Gute und Hut ab für Dein Engagement für Menschen denen es nicht gut geht. Herzliche Grüße Jesska

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Jesska2009  09.10.2020, 23:18
@FrageHund

Und selbstverständlich darfst Du fremde Hunde ausführen, das machen doch sogar Kinder. Mach einfach - wenn es Dir finanziell möglich ist - den Schein nach § 11, dann kann Dir keiner mehr was. Auch kein -bei euch mehr als befremdliches - "Veterinäramt".

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FrageHund 
Fragesteller
 10.10.2020, 12:56
@Jesska2009

Das stimmt.Armes Deutschland wirklich. Ich war sogar auf der Suche nach Dogsharing Partner, habe kostenlose Betreuung angeboten,keine paar Sekunden später wurden alle Anzeigen gemeldet und gelöscht.. aber so manch schmuddel Anzeigen sind natürlich immer noch zu finden und werden nie gelöscht... naja, mal abwarten. Wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen dass ich mir einen eigenen (ganz kleinen) Hund kaufen werde, bzw mich mal im Tierheim umsehen werde welche Schätze ein neues Zuhause brauchen. Habe alles versucht mit anzeigen schalten mehrere Accounts etc, mir werden jedesmal von Leuten Steine in den Weg gelegt. Bei einem eigenem Hund könnte mir keiner mehr was :-D Danke dir für soviel Zuspruch!!!!!

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Jesska2009  11.10.2020, 20:04
@FrageHund

Vielleicht soll es ja so sein, daß Du durch diese blöden Umstände eine kleine Seele aus dem Tierheim rettest. Ich bin der Ansicht, daß es keine Zufälle gibt. Und daß alles was wir erst "doof" finden, sich sehr häufig später zum wirklich Positiven wendet. Wärst Du in meiner Nähe, würde ich Dich mehr unterstützen. Ich freue mich, daß wir uns hier kennengelernt haben und wünsche Dir alles Gute. Danke Dir auch für Deinen höflichen Umgangston. Herzliche Grüße, pass gut auf Dich auf und bleibe gesund

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Ja das ist rechtens. Akzeptier das doch einfach anstatt zu riskieren richtig Ärger zu bekommen wenn dich wer anschwärzt.

Habe beim Bauamt und beim Gewerbeamt nachgefragt, wäre alles kein Problem mit dem kleingewerbe.

Der Vermieter weiß auch bescheid?

FrageHund 
Fragesteller
 07.10.2020, 17:13

Ja,Vermieter hat ebenfalls kein Problem damit. Nur halt die Sache mit V-Amt macht mich stutzig.

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Ist das rechtens? 

Ja, ist es.

Dass andere das machen, hilft Dir nicht.

FrageHund 
Fragesteller
 07.10.2020, 18:17

Deshalb frage ich ja WIE andere eine genehmigung dafür bekommen haben(-:

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Csarasz  07.10.2020, 18:40
@FrageHund

Sicher dass die eine genehmigung haben? Dann frag doch einfach die.

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tinalisatina  07.10.2020, 19:10
@Csarasz

Wenn die anderen wirklich eine Genehmigung haben, dann könntest Du, wirklich gleiche Voraussetzungen (in der Rechtslage und den baulichen Gegebenheiten) klagen. Wie gesagt: Wenn.

Kann aber auch so ausgehen, dass hinterher niemand eine Genehmigung hat. (Und Du die Prozesskosten).

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