Hundeverbot in der Wohnung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es vor allem um Körperkontakt geht, dann hilft es dir ja leider nicht, nur mit Hunden Gassi zu gehen, wie es beim Tierheim der Fall wäre.

Ich würde bei deinem Vermieter einfach mal anfragen, ob die Haltung eines Hundes oder zweier Katzen, genehmigt wird.

Einfach so, ohne guten Grund, darf die Tierhaltung nämlich nicht verboten werden ;)

Ansonsten, wie wäre es wenn du das Reiten anfängst? Vielleicht kannst du sogar von der Krankenkasse finanziertes Therapie reiten machen, denn wo hat man mehr Körperkontakt, als bei Pferden? Auch in der Pflege kommt man sich da ja sehr nahe.

Sumatraaa 
Fragesteller
 21.07.2021, 10:49

Das ist auch eine gute Idee!

Der Vermieter hat leider eine Tierallergie und im Mietvertrag steht sogar ausdrücklich, dass es verboten ist. Er hat jemanden mal gekündigt, weil er sich heimlich Kaninchen angeschafft hat.

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dsupper  21.07.2021, 11:01
@Sumatraaa

Ein Vermieter kann gar nicht kündigen, nur weil jemand Kleintiere hält - und da gehören Kaninchen dazu! Kleintierhaltung kann NIEMALS verboten werden.

So einen Prozess würde jeder Vermieter glatt verlieren! Diese Aussage von dir kann also nicht stimmen.

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Sumatraaa 
Fragesteller
 21.07.2021, 11:02
@dsupper

Wieso sollte ich denn lügen? Mein Vermieter ist auch sehr streng und setzt gerne seinen Willen durch. Ich hatte sogar mal ein Problem mit ihm und habe mich hier an gutefrage gewendet. Du kannst dir gerne die Beiträge ansehen.

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Deamonia  21.07.2021, 12:01
@dsupper

Nicht jeder Mieter kennt seine Rechte, und viele ziehen bei Streit mit dem Vermieter lieber gleich aus, statt sich damit rumzuärgern, weil sie meinen das bringt eh nichts. Insbesondere wenn der Vermieter mit im selben Haus wohnt, kann das nämlich in echten Terror ausarten.

Wenn der Mieter das also annimmt, und nicht klagt, dann kann die Aussage des Fragestellers selbstverständlich stimmen.

Es wird bei weitem nicht gegen jede unberechtigte Kündigung geklagt.

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dsupper  21.07.2021, 12:10
@Sumatraaa

Gesetzlich ist es unmöglich, die Kleintierhaltung in einer Mietwohnung auszuschließen.

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dsupper  21.07.2021, 12:12
@Deamonia

Gegen ein Verbot der Kleintierhaltung in einer Mietwohnung muss man ja auch gar nicht klagen - weil die IMMER erlaubt ist.

Wenn dem Vermieter das nicht passt, kann er ja klagen - aber jeder Anwalt wird ihn sofort von der Unmöglichkeit dieser Klage überzeugen.

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Deamonia  21.07.2021, 12:32
@dsupper
Gegen ein Verbot der Kleintierhaltung in einer Mietwohnung muss man ja auch gar nicht klagen - weil die IMMER erlaubt ist.

Keine Ahnung wie du darauf kommst, ich würde meinen, der Mieter solle gegen das Verbot der Kleintierhaltung klagen. Ich hab das Wort Tier nicht mal in meinem Kommentar benutzt.

Ich meine klagen gegen die Kündigung, was aus meinem Beitrag meiner Meinung nach eindeutig erkennbar ist.

Hier nochmal ganz genau:

  • Vermieter kündigt (Widerrechtlich) wegen der Anschaffung der Kaninchen
  • Mieter zieht aus (weil er seine Rechte nicht kennt, keinen Bock auf eine Klage hat, oder warum auch immer)
  • keine Klage = kein Urteil = Vermieter hat seinen Willen, auch wenn er Rechtlich im Unrecht ist.
  • Aussage des Fragestellers stimmt, und du hast ihn zu unrecht der Falschaussage bezichtigt!
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Spontan fällt mir da tiergestütze Therapie ein. Ob und wieweit diese in deiner Gegend ageboten wird, lässt sich sicher herausfinden.

Sich im Tierheim als Gassigänger zu bewerben sehe ich eher als Kontraproduktiv an. Da würde ich mich gezielt eher als "Katzenstreichler" arbeiten. Manche Tierheime suchen danach. Einfach mal anrufen.

Was gibt es noch?
Immer mehr Privatpersonen bilden auf freiwilliger Basis ihre Hunde zu Besuchshunden für Altenheime, Kindergärten oder Schulen aus. Evtl lässt sich so ein Kontakt zu einem Tier mit entsprechender Erfahrung knüpfen, dass Du außerhalb deiner eigentlichen Therapie besuchen kannst. Facebook oder die örtlichen Hundetrainer sollten dazu was sagen können.

Und wenn Du wirklich ein eigenes Tier haben möchtest... Nicht alle Tiere dürfen pro forma verboten werden. Hier kommt es auf den Wortlaut des vertrags und die Begründung an. Evtl kann der Mieterbund den Vertrag für Dich prüfen. Einen Versuch ist es wert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter

Schon wirklich ein überaus merkwürdiger Psychologe, der eine solche Aussage macht.

Niemand kann einfach davon ausgehen, dass Hund oder Katze grundsätzlich Kuscheltiere sind. Nicht ohne Grund werden Therapiehunde gründlich und langwierig ausgebildet - das geschieht nicht zum Spaß!

Und dass solche Tiere auch keine Mittel zum Zweck sind, sondern Lebewesen mit hohen eigenen Bedürfnissen, dürfte auch kein Geheimnis sein. Dass Hunde nicht viele Stunden alleine sein dürfen, dass Wohnungskatzen nicht alleine gehalten werden dürften, dass Tiere ein hohes Maß an ständiger Verantwortung bedürfen, dass sie eine Menge Geld kosten .... all das muss gründlichst überlegt sein und auch, ob ein Tier überhaupt dauerhaft in die eigene Lebensplanung hineinpasst.

Daher schon für mich ein überaus fragwürdiger Ratschlag eines Psychologen, der sich eigentlich auch gar nicht in der "Verordnungsliste" eines solchen Arztes befindet.

Ansonsten darf ein Vermieter ein Gesuch um die Haltung von Hund oder Katze nur mit einem triftigen Grund ablehnen. Selbstverständlich obliegt es dabei nicht dem Mieter zu entscheiden, was nun ein triftiger Grund wäre - das müsste notfalls über Anwälte oder ein Gericht bestimmt werden.

Tierheime suchen häufig verlässliche und verantwortungsvolle Spaziergänger - aber keine Dauerkuschler. Denn davon haben die Hunde nicht so viel. Ob es für dich nicht zu viel ist, u.U. ständig neue Hunde zu betreuen, müsste geklärt werden, denn die freundlichen und "normalen" Hunde finden immer (zum Glück) schnell ein neues Zuhause.

Ich würde also mal davon ausgehen, dass dies für dich keine Option wäre. Vielleicht suchst du besser mal privat - z.B. über eine Kleinanzeige - einen Hund, mit dem du spazieren gehen kannst, denn du vielleicht auch mal betreuen kannst. Manche Hundehalter suchen verlässliche Betreuungspersonen für die Zeiten, wo sie sich nicht hinlänglich ausreichend um ihren Hund kümmern können.

Sumatraaa 
Fragesteller
 21.07.2021, 11:07

Das alles ist mir bewusst. Ich hole den Hund ja nicht, um ihn später verkümmern zu lassen. So kaltblütig bin ich nicht.

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dsupper  21.07.2021, 12:13
@Sumatraaa

Diese Faktoren sind aber immer nur allerwenigsten FS klar - insbesondere die Sache mit der Zeit wird liebend gerne außer Acht gelassen, denn fast immer würde die eine verantwortungsvolle Hundehaltung verhindern.

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Sumatraaa 
Fragesteller
 21.07.2021, 12:15
@dsupper

Ich bin sehr introvertiert und verbringe meine Zeit gerne alleine, von der sehr viel übrig bleibt und selbst wenn, würd euch freiwillig sogar etwas opfern. Natürlich hast du Recht - das ist ein Lebewesen und genauso wie wir Menschen sollte es artgerecht und zivilisiert behandelt und gehalten werden. Ich könnte das keinem Tier antun. Ihn zuhause verwahrlosen lassen, während ich meinen Spaß habe oder nicht die Möglichkeit verfüge, mich seiner anzunehmen.

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dsupper  21.07.2021, 12:19
@Sumatraaa

In der Regel hat das weniger mit "Freizeit" zu tun, als damit, dass man arbeiten geht .... und die Berufstätigkeit nun einmal sehr viel Zeit kostet.

Und wenn man von Vater Staat lebt - dann verhindern die Finanzen eine verantwortungsvolle Hundehaltung.

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Also ich gebe dir zumindest mal mit an die Hand, dass ein generalisiertes, unbegründetes Haltungsverbot für Hunde, Katzen oder sonstige Tiere im Mietvertrag so erst mal nicht gilt. Das muss schon explizit auf ein Tier formuliert und begründet sein. Also da zumindest nicht zu sehr einschüchtern lassen und ggf prüfen…

Darüber hinaus finde ich die hier bereits angesprochene Idee mit einem möglichen Engagement im Tierheim nicht schlecht!

Sumatraaa 
Fragesteller
 21.07.2021, 10:50

Der Vermieter hat leider eine Tierallergie und hat dieses Verbot sogar im Mietvertrag sanktioniert :/

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T3Fahrer  21.07.2021, 10:56
@Sumatraaa

Je nachdem wie viel Mühe und Energie du reinstecken willst, könntest du aber mal prüfen lassen, ob eine Tierhaarallergie des Vermieters schon ausreicht. Der wohnt ja nun nicht in deiner Wohnung und im Hausflur dürften allerhöchstens Spuren vereinzelter Haare mal auftauchen, die den Vermieter nicht wesentlich einschränken dürften. Insofern ist die Frage, ob das überhaupt eine adäquate Begründung ist. Darüber hinaus kann er ja auch erst mal viel behaupten – hört sich natürlich erst mal als nette Begründung an, aber ob das überhaupt stimmt. Sowas könnte man zum Beispiel auch prüfen lassen… Das setzt natürlich ein bisschen Engagement voraus und auch die Akzeptanz, dass man sich mit dem Vermieter eventuell ein bisschen in die Haare kriegt…

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Sumatraaa 
Fragesteller
 21.07.2021, 12:26
@T3Fahrer

Ich habe mir gerade den Mietvertrag nochmal angeschaut und da steht schriftlich, dass es nur mit der Erlaubnis des Vermieters gestattet ist.

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Frag im Tierheim nach, ob sie Gassigeher brauchen.