"Morddrohung" gegenüber meinem Hund.. Was kann ich tun?

13 Antworten

"Tiere sind Teil unseres sozialen Miteinanders. Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres“ im Bürgerlichen Recht vom 20.8.1990 stehen Tiere unter dem besonderen Schutz der Rechtsordnung. Sie sind keine Sachen mehr (§ 90a BGB) und werden durch besondere Gesetze geschützt.

Wird in der Nachbarwohnung ein Tier gehalten, ist die Haltung des Tieres grundsätzlich im Sinne der freien Entfaltung des Persönlichkeitsrechts des Tierhalters zu würdigen und gegen das Persönlichkeitsrecht des sich belästigt fühlenden Nachbarn abzuwägen

.Gelegentliches Bellen ist immer zumutbar. Dies gilt vor allem dann, wenn der Mieter Besuch bekommt oder selbst nach Hause kommt und der Hund ihn begrüßt oder auf plötzlich auftretende Geräusche mit Bellen reagiert (AG Hamburg-Wandsbek WuM 1991, 94). Erst wenn der Hund ständig über Stunden hinweg oder nachts bellt, verhält sich der Mieter vertragswidrig. Auch für Wachhunde gelten keine Sonderregelungen (OLG Düsseldorf WM 1990, 400)."

"-Die Ankündigung, den Hund vorsätzlich zu überfahren ist die Androhung (nicht: strafrechtliche Bedrohung gem. § 241 StGB / s. o.) eines empfindlichen Übels. Ist diese verbunden, den Hundebesitzer zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen aufzufordern, so läge eine strafrechltich relevante Nötigung vor" Quelle: http://www.juraforum.de/forum/t/androhung-von-hundetoetung.487281/

Wenn ich von so Leuten wie Deiner Nachbarin höre, krieg ich einen Kloß in den Hals. Tut mir sehr leid für Dich!! Was es nur für Menschen gibt!!!! Zum K.....!! Vielleicht ist das auch Taktik von ihr? Ich hab gelesen, dass ständiges Hundegebell aus der Nachbarwohung zur Mietminderung berechtigt ;) Jedenfalls ist es schade, dass solche Leute noch eine Daseinsberechtigung haben und andere zwingen, evtl. auszuziehen, weil man sich natürlich bedroht fühlt. Ich würde wahrscheinlich in eine hundefreundlichere Gegend ziehen wollen. Solche bösartigen Subjekte siegen doch immer wieder.........

Leute gibt's 😕

Du kannst zur Polizei gehen aber ich glaube nicht das die irgendetwas unternehmen denn meiner Erfahrung machen die noch nicht mal was wenn man selbst bedroht wird.

Wenn diese Frau nicht mit Dir reden will, was hälst Du davon Ihr einen  Brief zu schreiben? Natürlich nur in einem sehr freundlichem Ton.

Wenn sie Dir dann eventuell einen bösen Brief zurück schreibt hättest Du einen schriftlichen Beweis für ihre Drohungen.

Was Du noch tun könntest ist einen Anwalt aufzusuchen und Dich beraten lassen. Leider mußt Du den Anwalt aus eigener Tasche bezahlen und das ist nicht ganz billig.

Vielleicht kannst Du Dich auch beim Weissen Ring beraten lassen.

Mehr fällt mir dazu nicht ein.

Ich hoffe die Sache geht gut für Dich aus.

LG

 Ich weiß das Tiere vor dem Gesetz leider nur als Gegenstand angesehen werden.

Das stimmt nicht. nur, wenn es um Schadenersatz etc. geht, hat ein Tier keinen ideellen wert, sondern nur einen tatsächlichen. D.h. wenn jemand deinen Zuchtrüden tötet, kannst du ggf ein paar tausend Euro bekommen, wenn es ein Mischling ist vielleicht 150.

In strafrechtlicher Hinsicht sind Tiere keine Sache. Wir haben ein Tierschutzgesetz, das da zur Anwendung kommt und das auch Bußen und Strafen vorsieht, bei Zuwiderhandlung. Außerdem wurde mit einem Eindbruch einbruch gedroht.

Hallo rockabilly1,

wenn Deine Nachbarin mit dem Worten:

" ich brech in deine Wohnung ein und töte deinen Drecks Köter wenn er noch einen laut von sich gibt"...

bedroht, ist das zwar in strafrechtlicher Hinsicht keine Bedrohung nach § 241 StGB.

Aber dennoch erfüllt sie mit der Drohung den folgenden Straftatbestand:


§ 240 StGB - Nötigung 

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. 

(3) Der Versuch ist strafbar.


Deine Nachbarin hat Dich ganz klar rechtswidrig mit einem empfindlichen Übel, sprich dem Einbruch in Deine Wohnung und der Tötung Deines Hundes, bedroht, wenn Du nicht handelst und das bellen Deines Hundes unterbindest.

Diesbezüglich würde ich an Deiner Stelle zur Polizei gehen und diese Dame anzeigen.

Mit etwas Glück, sucht die Polizei die Dame umgehend auf und führt eine sogenannte Gefährderansprache durch, was bedeutet sie redet mit Ihr und fordert sie auf solche Drohungen zu unterlassen und nennt ihr auch die rechtlichen Folgen ihrer Tat.

Auf jeden Fall leitet die Polizei gegen die Nachbarin ein Strafverfahren ein.

Die Nachbarin muss dann im Falle, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt mit der im § 240 angeführten  Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Schöne Grüße
TheGrow

eggenberg1  17.10.2015, 11:36

sicherlich wird  das  wohnverhältnis  darufhin nicht besser  werden,aber   so eine bedrohung kann man einfach nicht   so links liegen lassen ! ich würdemich auch an die hausverwaltung  wenden  und das dort mal zur sprche bringen !.

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Geh zur Polizei der sorg dafür das sie die Drohung wiederholt wenn du Zeugen dabei hast oder es irgendwie aufnehmen kannst.

Ich verstehe deine Angst und das beste ist wirklich du zeigst ihr gleich das sie so nicht mit dir und deinem Hund umspringen kann.