Hallo Dance0fArrows,
wo hast Du diesen Unfug her?
nun droht mir ein 2 jahre langes verbot für den Führerschein.
Dir droht nun ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage:
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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
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Weder ist der Entzug der Fahrerlaubnis / eine Sperre vorgesehen, noch wird diese in der Regel verhängt.
Du wirst wahrscheinlich mit einer Geldstrafe und 3 Punkten rechnen müssen. Von einer Sperre würde ich jetzt erst einmal nicht ausgehen.
Das Problem ist nur, dass die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde darüber in Kenntnis setzt, dass gegen Dich ein Strafverfahren wegen eines Verkehrsvergehens eingeleitet hat. Und bis zum Abschluss des Strafverfahrens durch Einstellung des Verfahren bzw. Verurteilung wird Dich die Fahrerlaubnisbehörde nicht zur Prüfung zulassen.
Wenn Du jetzt geschrieben hättest, Du hättest in ein paar Tagen Prüfung, würde ich sagen Du kannst Glück haben, denn Behördenmühlen mahlen langsam und bis zur Prüfung / Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Mitteilung der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde noch nicht erfolgt oder zumindest nicht verarbeitet und Du kannst die Fahrerlaubnis noch erwerben.
Aber wenn Du was von 5 Wochen schreibst, sehe ich da erstmal schwarz. Glaube nicht, dass Du in 5 Wochen noch zur Prüfung zugelassen wirst.
Ich gehe also davon aus, dass Du erst zur Prüfung zugelassen wirst, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist.
Schöne Grüße
TheGrow